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IB Alka
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.01.2014
IP: Logged
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Extrapolation HOAI 2013
Hallo,
soweit ich gehört habe, gibt es eine aktuelle Rechtssprechung, nach der eine Extrapolation der HOAI - Tabellenwerte nicht zulässig ist, wenn dies zu einer Unterschreitung der Mindestsätze führt.
Ich suche nun diese Rechtssprechung.
Grüße von
IB Alka
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13.01.2014 at 12:45 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Extrapolation HOAI 2013
Hallo IB Alka,,
das wäre mir neu (was aber nicht bedeuten muss, dass es das nicht gibt!).
Da die Honorare für a.K. unterhalb und oberhalb der Tabellenwerte frei vereinbar sind, wüsste ich nicht, wie eine Extrapolation zu einer Überschreitung der Mindestsätze führen könnte.
Viele Grüße
bento
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13.01.2014 at 14:06 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Extrapolation HOAI 2013
Hallo IB Alka,
das Gegenteil ist der Fall. Der BGH hat entschieden, dass es außerhalb der Tafelwerte keine Mindestsatzunterschreitung geben kann:
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 195/09
Sie können Ihr Honorar bei anrechenbaren Kosten außerhalb der Tafelwerte vereinbaren und berechnen wie Sie wollen und sich mit Ihrem Auftraggeber bzw. Auftragnehmer einigen.
____________________________
Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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13.01.2014 at 15:35 Uhr |
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