|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
HOAschI
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 26.02.2013
IP: Logged
|
Schlussrechnung - nach Kostenberechnung oder Kostenfeststellung
Hallo zusammen,
ein BV wurde von 1-3, 5-9 beauftragt.
Ich beabsichtige nun eine Teilschlussrechnung für 1-3 und 5-8(9) zu stellen.
Grundlage des Vertrages war die HOAI 2009 und eine Kostenberechnung.
Nun der Haken:
Die Kostenberechnung weicht von der Kostenfeststellung um ca. 40% ab, aber nach unten, d.h. das BV ist um 40% billiger geworden (nicht zuletzt wegen günstigem Ausschreibungszeitpukt, guter Planung und Bauleitung, ... :-))
Nun meine 2 Fragen:
1. Kann ich nun meine Schlussrechnung nach zugrundegelegter und auch angenommender Kostenberechnung berechnen ?
Der Bauherr ist eine Gemeinde (Bauamt) und im Vertrag steht "Das Honorar wird endgültig abgerechnet nach Kostenberechnung" .
Allerdings steht in den AVB´s "Wird nach Annahme der Teilschlussrechnung festgestelt, daß die Vergütung abweichend vom Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, ist die Abrechnung zu berichtigen".
Ich steh natürlich auf dem Standpunkt, die anr. Kosten wurden zutreffend zum damaligen Zeitpunkt ermittelt.
2. Muss für eine prüffähige Schlussrechnung dann eine Kostenfeststellung beigefügt werden im Bewusstsein dessen, daß die Honorarrechnung eine höhere Kostenberechnung gleichzeitig aufführt ?
Vielleicht kann ja mir jemand dazu Ratschläge geben ?
Vielen Dank
[Edited by HOAschI on 12.02.2014 at 10:07 Uhr]
|
12.02.2014 at 10:00 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Schlussrechnung - nach Kostenberechnung oder Kostenfeststellung
Der Satz "Die Kostenberechnung weicht von der Kostenfeststellung um ca. 40% ab, aber nach unten, d.h. das BV ist um 40% billiger geworden" ist in sich widersinnig. Wenn die KB gegenüber der KF nach unten abweicht, war sie geringer als die tatsächlichen Kosten. Waren aber andererseits die tatsächlichen Kosten geringer waren als in der KB angesetzt - wie von Ihnen beschrieben - , weicht die KF gegenüber der KB nach unten ab und nicht umgekehrt.
Die Vereinbarung "Das Honorar wird endgültig abgerechnet nach Kostenberechnung" ist HOAI-konform (§ 6 Abs. 1). Im Rahmen der Projektbearbeitung (Lph. 6 e und f, Lph. 7 g und Lph. 8d) ist natürlich zu dokumentieren, woher all diese Abweichungen stammen. Wenn dann auch im Nachhinein nichts an der Kostenberechnung zu ändern ist, sollte diese als vom AG genehmigt und daher gültig für die Herleitung der aK gelten können.
Stünde dort übrigens der Satz "Das Honorar wird endgültig abgerechnet nach Kostenfeststellung", wäre die Anwendung dieser Regelung nur dann HOAI-konform, wenn sich das daraus ergebende Honorar innerhalb der Mindest- und Höchstsätze der zutreffenden Honorarzone bewegt (§ 7 Abs. 1), das nach der Kostenberechnung zu ermitteln ist (§ 6 Abs. 1). Würde sich also in solch einem Fall bei Ansatz der Kostenfeststellung ein geringeres Honorar als beim Mindestsatz auf Basis der Kostenberechnung ergeben, wäre dies eine unzulässige Honorarmindestsatzunterschreitung und es wäre nach der Kostenberechnung zum Mindestsatz der Honorarzone abzurechnen.
Die Kostenfeststellung ist - unabhängig von einer evtl. Verwendung für die Honorarermittlung - i.d.R. als vertragliche Grundleistung (vgl. auch Lph. 8) ohnehin zu erstellen und dem AG zu übergeben.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
12.02.2014 at 11:31 Uhr |
|
|
HOAschI
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 26.02.2013
IP: Logged
|
Re: Schlussrechnung - nach Kostenberechnung oder Kostenfeststellung
Sie haben natürtlich Recht, es muss korrekt heißen "die Kostenfeststellung weicht von der Kostenberechnung um ca. 40% ab",
Sorry- Gehirnknoten.
Nun während des laufenden Projektes wurden die Kostenberechung als "fortgeschriebene" Kostenberechnung mit etwas reduzierten Kosten nachgeführt und dem AG mitgeteilt. Danach wurde dem AG von mir immer nur mitgeteilt, daß wir im Kostenrahmen liegen (was wir ja auch taten, worüber ich sehr froh war).
Eine Änderung/Aktualisierung der Kostenberechnung wurde vom AG nicht angefordert.
Stellt sich nun weiterhin die Frage welche Kostenberechnung - also die zum Vertragsabschluszeitpunkt- oder die "fortgeschriebene" oder sogar eine auf die Kostenfestellung hin korrigierte - meiner Honorarabschlussrechnung zugrundegelegt werden muss.
Danke aber schon mal für Ihr Feedback
[Edited by HOAschI on 12.02.2014 at 13:28 Uhr]
[Edited by HOAschI on 12.02.2014 at 13:31 Uhr]
|
12.02.2014 at 12:28 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Schlussrechnung - nach Kostenberechnung oder Kostenfeststellung
Wenn die Fortschreibung der KB zu niederigeren Kosten geführt hat als am Ende der Lph. 3 - worauf ist das denn zurückzuführen?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
12.02.2014 at 18:30 Uhr |
|
|
HOAschI
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 26.02.2013
IP: Logged
|
Re: Schlussrechnung - nach Kostenberechnung oder Kostenfeststellung
hmm -
also mehrheitlich auf deutlich günstigere Submissionsergebnisse als von uns geschätzt
und
ein bisschen auch aufgrund von Massenverschiebungen zu unseren Gunsten, weil -sagen wir mal - wir zu einem sehr frühen Planungsstadium ausgeschrieben haben :-)
Aber wir wollten unbedingt im Januar die Ausschreibng rausgeben, um günstigere Preise zu erhalten (was dann auch so war)
Aber ob das unser AG auch so sieht ?
|
12.02.2014 at 20:11 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Schlussrechnung - nach Kostenberechnung oder Kostenfeststellung
Nun, deshalb sollen die Kosten nach dem Entwurf ja auch berechnet (=wesentlich mehr Einzelpoositionen) und nicht nur geschätzt werden ...
Wenn Sie die niedrigeren Angebotspreise eindeutig als zufälliges Marktgeschehen identifiieren können, das sich aus dem Ausschreibungszeitpunkt (noch kein Aufträge für den Sommer bei den Auftragnehmern vorliegend, notwendiges Füllen der Auftragsbücher usw.) begründen können, dürfte der Anerkennung der KB als gültige Honorargrundlage nichts im Wege stehen.
Die Frage ist jedoch, ob es Gründe gibt, die Ihre vorgenommene Kostenberechnung als unzutreffend im Sinne des Planungsvertrages erscheinen lassen müssten (auf den Gedanken könnte man bei 40% Minderkosten schon kommen, oder?), so dass diese korrekterweise zu korrigieren wäre - ob das nun der AG gleich gemerkt hat oder nicht, auch als "Fachbauherr". Das können Sie eigentlich nur im Vergleich mit anderen aktuellen Baumaßnahmen feststellen - das wiederum wäre allerdings auch bereits Teil einer guten Angebotswertung mit Vergabevorschlag gewesen (vgl. Lph. 7g nach Anlage 12.2 HOAI 2013).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
13.02.2014 at 23:16 Uhr |
|
|
HOAschI
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 26.02.2013
IP: Logged
|
Re: Schlussrechnung - nach Kostenberechnung oder Kostenfeststellung
Hallo Herr Doell,
danke für Ihre Ausführungen.
Hmm, wir werden Überzeugungsarbeit leisten müssen, das ist mir nun klar
m.f.G.
p.s. aber besser billiger gebaut als zu teuer geplant
|
14.02.2014 at 00:51 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|