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D. Lotz
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.03.2014
IP: Logged
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TGA-Ausführungsplanung
Guten Morgen
wir wurden im Rahmen unserer Planung der TGA zusätzlich mit der Ausführungsplanung der Grundleitungen / Entwässerungskanalarbeiten beauftragt.
Grundleitungen liegen teilweise im Grundwasser.
Jetzt verlangt der Tiefbauer von uns eine Statik für Maßnahmen zur Auftriebsicherung.
Gehört die Statik zu UNSEREM Leistungsbereich ?
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06.03.2014 at 10:00 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: TGA-Ausführungsplanung
Zum Leistungsbild TGA gehört die Tragwerksplanung nicht, siehe HOAI.
Für Standard-Einbaufälle wird häufig – für die Akten – eine Typenstatik des Herstellers mit der Ausschreibung angefordert, um für gängige Überdeckungen und Einbaubedingungen die Rohrstatik nachzuweisen.
Ein Einbau unter dem Grundwasserspiegel (d.h. mit bauzeitlicher Wasserhaltung, DIN-gemäßer Umhüllung und Überdeckung und späterer Lage des Ganzen im Grundwasser) dürfte meist auch keine wesentlich höheren Lasten auf das Rohr bringen. Ungleiche Setzungen und damit unzulässige Spannungen im Rohr könnten aber durch Gebäudeauflasten usw. entstehen; deshalb empfiehlt es sich wohl, in einem solchen Fall die Rohrstatik vom Gebäudestatiker überprüfen zu lassen, weil dieser alle Lastzustände oberhalb des Rohres bereits kennt und die Haftung für das ganze dann in einer Hand bleibt.
In welchem Bau- oder Betriebszustand soll denn überhaupt Auftrieb auftreten? Möchte da jemand unter Wasser einbauen?
Und: wofür braucht denn der Ausführende eine Statik? Wenn Sie ihm die Konstruktion vorgeben, sollte er danach bauen können. Natürlich muss eine solche Konstruktion durchgeplant und ggf. statisch überprüft bzw. nachgewiesen werden, das ist aber Aufgabe der Entwurfsplanung. Also stellt sich für Sie die Frage: wenn Sie „nur“ die Ausführungsplanung machen sollen – gibt es denn einen Entwurf, der diesem Namen gerecht wird (=vollständige konstruktive Lösung)?
Außerdem: was sagt denn die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bei solchen Eingriffen in das Grundwasser? Wie sieht der Wasserrechtsbescheid aus oder sind die erforderlichen technischen Maßnahmen bei Ihrem Objekt evtl. in der Entwässerungssatzung der betreffenden Gemeinde geregelt?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.03.2014 at 17:44 Uhr |
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