Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : TGA-Ausführungsplanung
Beitrag von Nachricht
D. Lotz
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.03.2014
IP: Logged
icon TGA-Ausführungsplanung

Guten Morgen

wir wurden im Rahmen unserer Planung der TGA zusätzlich mit der Ausführungsplanung der Grundleitungen / Entwässerungskanalarbeiten beauftragt.
Grundleitungen liegen teilweise im Grundwasser.
Jetzt verlangt der Tiefbauer von uns eine Statik für Maßnahmen zur Auftriebsicherung.
Gehört die Statik zu UNSEREM Leistungsbereich ?

06.03.2014 at 10:00 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: TGA-Ausführungsplanung

Zum Leistungsbild TGA gehört die Tragwerksplanung nicht, siehe HOAI.

Für Standard-Einbaufälle wird häufig – für die Akten – eine Typenstatik des Herstellers mit der Ausschreibung angefordert, um für gängige Überdeckungen und Einbaubedingungen die Rohrstatik nachzuweisen.

Ein Einbau unter dem Grundwasserspiegel (d.h. mit bauzeitlicher Wasserhaltung, DIN-gemäßer Umhüllung und Überdeckung und späterer Lage des Ganzen im Grundwasser) dürfte meist auch keine wesentlich höheren Lasten auf das Rohr bringen. Ungleiche Setzungen und damit unzulässige Spannungen im Rohr könnten aber durch Gebäudeauflasten usw. entstehen; deshalb empfiehlt es sich wohl, in einem solchen Fall die Rohrstatik vom Gebäudestatiker überprüfen zu lassen, weil dieser alle Lastzustände oberhalb des Rohres bereits kennt und die Haftung für das ganze dann in einer Hand bleibt.

In welchem Bau- oder Betriebszustand soll denn überhaupt Auftrieb auftreten? Möchte da jemand unter Wasser einbauen?

Und: wofür braucht denn der Ausführende eine Statik? Wenn Sie ihm die Konstruktion vorgeben, sollte er danach bauen können. Natürlich muss eine solche Konstruktion durchgeplant und ggf. statisch überprüft bzw. nachgewiesen werden, das ist aber Aufgabe der Entwurfsplanung. Also stellt sich für Sie die Frage: wenn Sie „nur“ die Ausführungsplanung machen sollen – gibt es denn einen Entwurf, der diesem Namen gerecht wird (=vollständige konstruktive Lösung)?

Außerdem: was sagt denn die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bei solchen Eingriffen in das Grundwasser? Wie sieht der Wasserrechtsbescheid aus oder sind die erforderlichen technischen Maßnahmen bei Ihrem Objekt evtl. in der Entwässerungssatzung der betreffenden Gemeinde geregelt?


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.03.2014 at 17:44 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : TGA-Ausführungsplanung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no