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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kosten Architekt
Beitrag von Nachricht
CaNa
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 17.03.2014
IP: Logged
icon Kosten Architekt

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Honorars meines Architekten:
Grundsätzlich geht es um ein Efh (ca 110 qm + Keller) das saniert und an dem ein ca 3x8 m großer Anbau gemacht werden soll. Anfang Dezember haben wir uns mit dem Architekten zusammengesetzt um unsere Vorstellungen zu äußern, damals meinte er er würde die kosten auf rund 1000 €/qm schätzen für den Standard den ich haben möchte. Nach 3 Monaten und 10(!!!) Entwürfen, da er einfach nicht zuhört was ich möchte und immer alles falsch Macht hab ich die Kostenschätzung bekommen: 680.000 bei normalem Standard, davon knapp 100.000 sein Honorar. Die zweite Kostenschätzung beläuft auf 550.000, davon 58.000 sein Honorar.
Ich hab ihm dann vor über einem Monat gesagt das ich die Sanierung des Altbaus und die Überwachung des Anbaus übernehme, das also er nur den Bauantrag einreichen soll. Heute kam dann seine Abschlussrechnung: 26000€! Nur für die entwurfsplanung und Einreichung des Bauantrags.
In den letzten Wochen stellte sich nun heraus das die Baukosten sich auf Grad mal ein Drittel der Kosten belaufen (ca 160.000 - 200.000 (für gehobeneren Standard)) die er geschätzt hat.
Ich bin nun ein wenig ratlos was ich machen soll, da mir alle Handwerker die sich das Gebäude angesehen und mir Kostenvoranschläge gemacht haben, sagen, dass mich der Architekt im grunde verarscht!
In seinem Vertrag steht übrigens:
Honorzone 3, Honorarsatz mittelsatz, grundlagenermittlung 2%, Vorplanung 7%, entwurfplanung 15%, Nebenkosten 8%.
Mich würde jetzt interessieren: geht da alles mit rechten Dingen zu? Er will den Bauantrag nur einreichen wenn ich einen weiteren Vertrag unterschreibe und die Rechnung zahle, nur kommen mir 26.000 für seine unterdurchschnittliche Leistung doch recht hoch vor...
Ich bin um jede Meinung sehr dankbar, da ich aus dem Internet nicht wirklich schlau draus werd...

17.03.2014 at 16:44 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kosten Architekt

Guten Tag,

selbst wenn man 1.000 €/m² ansetzt, kommen nur 110 m² Wfl. + max. 110 m² Keller + 24 m² Anbau = 244 m² heraus, also mit seinen Angaben 244.000 €. Was liegt da wohl für ein Rechenfehler vor?

Sie sollten also die vorliegenden Kostenermittlugen einmal genau untersuchen und sich erklären lassen, woher die Baukosten denn kommen sollen. Eine überschlägige Kostenschätzung, die bei Neubauten gerne über einen Preis je m³ umbauten Raum oder m² Grundfläche vorgenommen wird, kann man bei Sanierungen eigentlich nicht sinnvoll verwenden, weil die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen viel zu unterschiedlich sind, als dass man sie mit solchen gängigen Kostenkennwerten im Einzelfall gescheit anwenden könnte.

Ganz formal ist die Rechnung vermutlich prüffähig, aber falsch, da die zugrunde liegende Kostenermittlung zu hoch ist. Ich würde an Ihrer Stelle zunächst einmal die Richtigkeit der vorliegenden Kostenermittlungen anzweifeln und den Planer ersuchen, kurzfristig die Herkunft seiner Zahlen zu belegen.

Bei einer Entwurfsplanung haben Sie auch Anspruch auf eine Kostenberechnung, die wesentlich differenzierter die Kosten darstellt: eine vermutlich zwei- bis dreistellige Anzahl von Positionen, die zumeist nach dem Prinzip Menge x Einheitspreis = Gesamtpreis ermittelt werden.

Was Ihnen alles zusteht bei Vergütung der Lph. 1-3, können Sie in Anlage 10.1 zur HOAI 2013 nachlesen, siehe http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage10.

Die Erstellung der Bauantragsunterlagen ist übrigens in Lph. 4 geregelt, die Sie noch nicht beauftragt haben. Das können Sie möglicherweise auch von einem anderen dazu berechtigten Planer durchführen lasen, wenn die Planung nicht einen solchen hohen Grad an eigener Gestaltungshöhe aufweist, dass der Planer urheberrechtliche Forderungen stellen könnte und Sie die Zusammenarbeit mit diesem Planer nach Abarbeitung der Lph. 1-3 beenden möchten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

18.03.2014 at 10:50 Uhr
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