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He-man
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Leistungsphase 9 - Unzufrieden mit Architekt bzw. Bauleiter
Wir sind derzeit sehr unzufrieden darüber, wie unser Architekt bzw. Bauleiter mir der LPH9 umgeht. Wir haben ein gedämmtes Haus und haben vor einem Jahr ca. Verlaufsspuren von Wasser an unserer Eingangstür festgestellt. Unser Bauleiter meinte beobachten, er wisse auch nicht woher das kommt. Des Weiteren haben wir Feuchtigkeitseintritt im EG und auch hier kommt der Bauleiter nur vorbei und prüft ab und an mal den Feuchtewert. Aktuell haben wir einen neuen feuchten Fleck im OG an einer Außenwand, der vermutlich durch einen defekten Rinnenkasten herrührt. Auch hier mussten wir "betteln", dass der Bauleiter eine Mail an den Spengler schreibt und den Mangel anzeigt. Was kann man in so einem Fall tun? Im Sommer werden es 4 Jahre, dass unser Haus fertig gestellt wurde. Gefühlt an allen Ecken und Kanten hinterwandert Wasser die Außendämmung. Am liebsten würden wir einen Gutachter beauftragen, der alles noch einmal überprüft, jedoch sehen wir das irgendwo auch nicht ein, denn wir haben gleich von Beginn an die LPH9 mit beauftragt! Was sollen wir tun? Wie können wir unserem Bauleiter bzw. Architekten Dampf machen?
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07.04.2014 at 23:43 Uhr |
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bento
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Re: Leistungsphase 9 - Unzufrieden mit Architekt bzw. Bauleiter
quote: He-man wrote:
Was sollen wir tun? Wie können wir unserem Bauleiter bzw. Architekten Dampf machen?
Wie bei jedem anderen Werkvertrag auch: Unter Fristsetzung anschreiben, mit der Aufforderung, sich um die Mängelbeseitigung zu kümmern (das ist bei der 2009er HOAI noch seine Pflicht!).
Falls er nicht reagiert............Androhung, jemand Anderen zu seinen Lasten mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen.
Ich würde ihn in diesem Zusammenhang auch mal fragen, wann er gedenkt, die Begehung zur Feststellung der Mängelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistung der Firmen zu machen. Gibt es überhaupt eine Liste mit dem Ablauf der Gewährleistungsfristen der einzelnen Firmen?
Viele Grüße
bento
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08.04.2014 at 21:44 Uhr |
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He-man
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Re: Re: Leistungsphase 9 - Unzufrieden mit Architekt bzw. Bauleiter
quote: bento wrote:
Gibt es überhaupt eine Liste mit dem Ablauf der Gewährleistungsfristen der einzelnen Firmen?
Nein, wir haben solch eine Liste nicht. Aufgefordert uns eine zu kommen zu lassen hatten wir, jedoch nie etwas erhalten.
Zum Thema undichter Rinnenkasten bekamen wir gestern eine lapidare Email unseres Bauleiters, der im Übrigen die LPH9 für unseren Architekten übernommen hat, dass der Handwerker in unserer Nähe gerade kein BV hat und deshalb auch keine große Lust hätte wegen dem Rinnenkasten sich auf den weg zu machen. Er würde uns aber entgegenkommend eine Kartusche Abdichtzeug schicken und wir könnten es selbst abdichten. Ich finde es mittlerweile schon unverschämt uns eine solche Antwort vom Handwerker überhaupt zu übermitteln und dann auch noch mit der Bitte ihm als Vermittler Bescheid zu geben, ob wir damit einverstanden sind. Das ist doch alles nicht normal und wir kommen uns völlig veräppelt vor oder liegen wir da falsch?
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09.04.2014 at 13:21 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
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Re: Leistungsphase 9 - Unzufrieden mit Architekt bzw. Bauleiter
Das ist schon eine Unverschämtheit.
Letztendlich ist aber das Verhalten des Spenglers eine andere Sache.
Hat der Planer den Mangel untersucht und die Ursache festgestellt oder weiss keiner nichts Genaues und man schickt zur Beruhigung des Bauherrn eine Tube Dichtmasse mit der Post?
Das Problem wird werden: Wenn es tatsächlich ein Mangel im Bereich des Spenglers ist und er kommt trotz Aufforderung mit Terminsetzung nicht heraus, dann muss eine andere Fachfirma mit der Behebung des Mangels beauftragt werden. Die Kosten werden zunächst beim Bauherrn hängenbleiben und dieser müsste sie beim Spengler einfordern/einklagen. Wie das ausgeht, weiss niemand und schlimmstenfalls bleibt man auf den Kosten sitzen.
Beim Planer könnte man zwar das Honorar für die LP 9 einbehalten, aber das funktioniert nur, wenn er tatsächlich mangelhaft bzw. garnicht arbeitet.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er aber den Mangel zumindest angezeigt und schließlich kann er den Ausführenden nicht mit Waffengewalt zwingen, zu kommen.
Ich sehe da wenig Chancen. Ärgerlich ist es allemal.
Viele Grüße
bento
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09.04.2014 at 18:34 Uhr |
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He-man
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Registriert seit: 07.04.2014
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Re: Re: Leistungsphase 9 - Unzufrieden mit Architekt bzw. Bauleiter
quote: bento wrote:
Hat der Planer den Mangel untersucht und die Ursache festgestellt oder weiss keiner nichts Genaues und man schickt zur Beruhigung des Bauherrn eine Tube Dichtmasse mit der Post?
Unser Bauleiter war vor Ort wegen einer anderen Stelle an der auch Feuchtigkeit ins Gebäude eindringt und bei dieser Gelegenheit haben wir ihm den undichten Rinnenkasten gezeigt. Das Problem ist, dass dieser in ca. 5 m Höhe ist und werder von unten noch von der Dachterrasse herab gut einzusehen ist. Dass er da nicht genau sagen kann woher die Undichtigkeit kommt, wollen wir ihm gar nicht zum Vorwurf machen. Da müsste eben der Sengler her und sich die Sache genauer ansehen. Um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, werden wir aber wohl den Rinnenkasten selbst begutachten und abdichten bzw. austauschen. Könnte uns dies evtl., was die Gewährleistung betrifft, schaden?
Was uns aber auch aufhorchen ließ, war Deine Äußerung über den Ablauf der Gewährleistungsfristen und die abschließende Prüfung durch den Architekten. Sind wir da schon zu spät? Und wie wird das normalerweise gemacht? Sollen wir unseren Architekten hier auffordern das zu tun und wenn ja wie?
Vorab Bento, vielen vielen Dank für Deine Antworten, Du hilfst uns hiermit absolut weiter - DANKE!!!
Beste Grüße
He-man
[Edited by He-man on 09.04.2014 at 21:10 Uhr]
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09.04.2014 at 21:07 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Re: Re: Leistungsphase 9 - Unzufrieden mit Architekt bzw. Bauleiter
quote: He-man wrote:
Um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, werden wir aber wohl den Rinnenkasten selbst begutachten und abdichten bzw. austauschen. Könnte uns dies evtl., was die Gewährleistung betrifft, schaden?
Ich würde es an eurer Stelle nicht selbst machen! Ihr gebt dem Spengler im Zweifelsfall eine Steilvorlage, sich bzgl. dieses Punktes und eventueller Folgen eurer Reparatur aus der Gewährleistungsverantwortung zu stehlen. Falls es keinen Aufschub duldet und euer Spengler kommt trotz Aufforderung nicht vorbei-> andere Fachfirma beauftragen. Dazu sollte sich aber euer Planer äußern! Dafür habt ihr ihn "eingekauft".
quote: He-man wrote:
Was uns aber auch aufhorchen ließ, war Deine Äußerung über den Ablauf der Gewährleistungsfristen und die abschließende Prüfung durch den Architekten. Sind wir da schon zu spät? Und wie wird das normalerweise gemacht? Sollen wir unseren Architekten hier auffordern das zu tun und wenn ja wie?
Nachfolgend mal die Grundleistungen der LP 9, HOAI 2009:
quote: Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
a) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
b) Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
d) Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Die Leistungen aller eurer Baufirmen galten irgenwann mal als abgenommen, idealerweise durch eine förmliche Abnahme, ansonsten durch Abnahmefiktion.
Bei Vereinbarung der VOB (ohne speziellere Festlegung) gilt für die meisten Gewerke eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche (früher: Gewährleistung) von 4 Jahren ab Abnahmedatum. Falls die VOB nicht Vertragsgrundlage war gilt nach BGB: 5 Jahre.
Bevor die Fristen auslaufen, müsste der Planer anhand einer Begehung feststellen, ob die Gewerke mängelfrei sind (siehe Grundleistung a) ). Dies sollte so ausreichend vor Ablauf des Gewährleistungszeitraums erfolgen, dass Mängel auch noch gerügt werden können und ggfls. beseitigt werden können. Grundlage dafür ist das Gewährleistungsverzeichnis, dass der Planer im Normalfall in LP 8 zu erstellen hatte.
Also.............Planer anschreiben und Gewährleistungsverzeichnis einfordern, sowie darauf bestehen, dass die Begehungen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist für alle Gewerke gemacht werden.
Viel Erfolg
bento
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10.04.2014 at 21:13 Uhr |
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