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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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HOAI 2009, anrechenbaren Kosten Planerhonorar für Medizintechni
Guten Abend!
Ich habe eine Frage zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten beim Planerhonorar für Medizintechnik (HOAI 2009) und hoffe, es kann mir bei der nachfolgenden Auslegung geholfen werden.
Im Vertrag heißt es u. a.:
Bei Geräten bis zu einem Beschaffungswert von EUR 300.000,00 (brutto) werden die anrechenbaren Kosten zu 100 % angesetzt. Bei Geräten ab einem Beschaffungswert von EUR 300.000,00 (brutto) werden die anrechenbaren Kosten anteilig zu 50 % berücksichtigt (mindestens jedoch mit EUR 300.000,00, brutto).
Ist die Formulierung "anteilig zu 50 %" gleichzusetzen mit:
"[...] ist jeweils der 300T€ übersteigende Teil nur zu 50% anrechenbar [...]"? Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Wie sieht das dann mit den Bsp.-Werten OP 800T€, Röntgen 320T€ aus?
Var A) OP 400T€ (800/2) + Röntgen 300T€ (wg. Mindestwert) = 700T€
Var B) OP 550T (300 + 500/2) + Röntgen 310 (300 + 20/2) = 860T€
Das macht dann je nach Auslegung doch etwas aus .... Die Frage ist auch, was nach HOAI 2009 gilt.
Vielen, vielen Dank vorab!
Richard
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08.04.2014 at 18:12 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: HOAI 2009, anrechenbaren Kosten Planerhonorar für Medizintechni
Hallo Richard,
die Berücksichtigung von "medizinischem Gerät" ist hier im Forum schon von den Kollegen Doell und Hempel unterschiedlich diskutiert worden, also die Frage, ob es nach HOAI anrechenbar ist oder nicht. Unter Verweis auf etwas ältere Ausführungen des Honorarsachverständigen Siemon, würde ich dazu tendieren, dass die eigentlichen Gerätekosten nicht von der HOAI erfasst sind und ggfls. eine separate Vereinbarung zu treffen ist:[url=http://] http://www.iww.de/pbp/archiv/fallstricke-bei-auftraegen-im-konjunkturpaket-ii-planung-der-medizin-und-labortechnik-honorarverlusten-rechtzeitig-vorbeugen-f16129[/url]
Im vorliegenden Fall hat man offenbar versucht, eine Berücksichtigung in Anlehnung an die HOAI zu finden, allerdings erschließt sich mir die genaue Auslegung der Vertragsformulierung auch nicht.
Das sollten aber die beiden Vertragspartner wissen!
Ich könnte mir z.B. auch vorstellen, dass die 50% Regel für Geräte über 300 T€ immer gelten soll und nur, wenn die Summe aller Geräte nicht 300 T€ erreicht, dann gelten mindesten 300 T€. Demnach Var C): OP 400T€ (800/2) + Röntgen 160T€ (320/2) = 560T€.
Ist aber alles Spekulation!
Im Streitfall würde man sich vermutlich auf einen Mittelwert einigen.
Viele Grüße
bento
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08.04.2014 at 23:43 Uhr |
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
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Re: HOAI 2009, anrechenbaren Kosten Planerhonorar für Medizintechni
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort und den Verweis auf die frühere Diskussion!
Das Problem ist, dass im Vertrag die erste Fomulierung aufgeführt ist und die zweite Formulierung "[...] übersteigende Teil nur zu 50% anrechenbar [...]" in späteren Erläuterungen aufgeführt und den Ermittlungen der aK zu Grunde liegt.
Als "Neueinsteiger" im Projekt kenne ich die Vorabstimmungen leider nicht und so wie ich die zwei Formulierungen lese, entsprechen sie sich nicht. Ich denke auch, dass zunächst die Vertragsklausel gültig ist.
Vielen Dank nochmals und angenehmen Tag!
VG
Richard
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09.04.2014 at 08:44 Uhr |
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