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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Sparrenplan
Beitrag von Nachricht
sebastian8526
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.04.2014
IP: Logged
icon Sparrenplan

Liebe KollegInnen,
wir führen gerade intern und mit dem Bauherren die Diskussion, wer (Architekt oder Tragwerksplaner) den (klassischen) Sparrenplan fertigen muss. Beide Büros sind mit den Grundleistungen der HOAI 2013 beauftragt. In Anlage 14 (Leistungsbild Tragwerksplanung) ist unter LPH 5 c) u.a. ausgeführt, dass "...Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails..." Grundleistungen der Tragwerksplanung sind. Nachdem wir Architekten in diesem Falle außerdem keine weiteren gestalterischen/ geometrischen Anforderungen (die uns sonst ja veranlassen könnten/ müssten (ggf. anders als in einem Sparrenplan) planerische Angaben zu machen) an den später unsichtbaren Dachstuhl stellen, stehen wir auf dem Standpunkt, dass der "Sparrenplan" (erforderlich für Ausschreibung und ausführende Firma) vom Tragwerksplaner gefertigte werden muss.
In der uns zur Verfügung stehenden (Kommentar-)Literatur ist dazu leider nichts ausgeführt.
Weiß dazu jemand von Ihnen etwas oder hat eine gute (Kommentar-)Quelle dazu ?

Herzlichen Dank und frohe Ostern

15.04.2014 at 10:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Sparrenplan

Guten Tag,

der Tragwerksplaner befasst sich nur mit der lastabtragenden Konstruktion, siehe auch die erstmals in der HOAI 2013 angeführte Definition in § 49 Abs. 2.

Locher/Koeble/Frik führen zu § 51 (Rn. 67+69) z.B. aus:

"Im ... Holzbau kann die Konstruktionszeichnung eine einfache Übersichtszeichnung sein, sofern sie alle erforderlichen Angaben für die Fertigung der Werkstattzeichnungen enthält. Anschlussdetails müssen auf den Konstruktionszeichnungen nicht detailliert dargestellt werden. Soweit erforderlich, genügen als Grundlage für Werkstattzeichnungen (maßstäbliche) Skizzen der Anschlüsse in der Statik.

(von mir gekürzt:) Nicht zu den Leistungen gehören das Eintragen von Befestigungsmitteln, sofern diese nur für nicht tragende Bauteile notwendig sind. Auch nicht zu den Leistungen gehören Angaben wie Brüstungshöhen, Aussparungen, Schlitze, Durchbrüche usw. "

Auch sonstige Angaben wie die Dacheindeckung, Anschlüsse an Schornsteine und Lüftungsleitungen, Fenster usw. gehören nicht zu den Leistungen des Targwerksplaners. Dies bleibt also der Ausführungsplanung des Objektplaners vorbehalten.

Fazit: der Tragwerksplaner git alles vor, was zur sog. Konstruktion, also zu den tragenden Teilen von Bedeutung ist, damit das Dach später auch bei allen Lastfällen hält. Alle sonstigen Angaben zur Ausführung obliegen dem Objektplaner. Beide müssen also ihren Teil der jeweiligen Ausführungsplanung erbringen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.04.2014 at 14:33 Uhr
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sebastian8526
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.04.2014
IP: Logged
icon Re: Sparrenplan

Herzlichen Dank, das hilft weiter...

17.04.2014 at 14:47 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Sparrenplan
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