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heusike
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 28.10.2010
IP: Logged
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Besprechungstermine
Moin Forum,
unser Büro hat im Rahmen eines größeren Bauvorhabens die Gewerke Entwässerung, Verkehrsanlagen und Freianlagen zu bearbeiten (Lp 1-9 und ggf. öBÜ). Ersteres Gewerk wurde im Juli 2013 erstellt und abgenommen. Baubeginn der anderen Gewerke im August 2014.
Im gesamten Zeitraum (ab März 2013) finden wöchentlich Besprechungstermine statt mit AG, Projektsteuerung, Architekten, TGA-Planern, Statikern, Nutzern usw..
Während der Bauphase "Entwässerung" habe ich diese Termine neben den normalen Baubesprechungsterminen wahrgenommen, abgegolten über die öBÜ.
Für die späteren Termine habe ich dem AG mitgeteilt, daß diese als StdLeistung abrechnen werde. Dies hat er nicht akzeptiert. Die anderen Planer bekommen die Teilnahme auch nicht gesondert vergütet.
Als Ergebnis nehme ich an den Terminen nicht teil und habe den AG aufgefordert, bei Themen, die meine Planungen betreffen, mich gesondert zu informieren. (Natürlich haben wir die üblichen Planbesprechungstermine für unsere Gewerke wahrgenommen.)
Im Ingenieurvertrag sind übrigens keine Regelungen für diese gehäuften Termine getroffen.
Habe ich mich da HOAI-konform verhalten oder gibt es Regelungen, altes "Ingenierbrauchtum" etc., welches mich zu der unentgeltlichen Terminteilnahme "zwingt" ?
LG heusike
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25.04.2014 at 12:43 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Besprechungstermine
Guten Tag,
ein Planungsvertrag regelt Leistungen und Honorare. Die HOAI regelt nur Honorare.
Hier geht es zunächst einmal darum, welche Leistungen zu erbringen sind. Da müsste drinstehen, wenn - auch wenn Ihre Leistungen nicht besprochen werden - Ihre Teilnahme an regelmäßigen Jours fixes erwünscht ist. Ansonsten haben Sie zu leisten, was vereinbart ist - entweder die Grundleistungen nach HOAI oder Leistungen nach eigenen Leistungsbeschreibungen.
Bitten Sie doch den AG, Ihnen mitzuteilen, wo im Vertrag (!) steht, dass Sie an diesen Besprechungen teilzunehmen haben.
Sollte sich so etwas nicht finden lassen, halte ich die von Ihnen vorgesehe Vorgehensweise für tendentiell richtig.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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25.04.2014 at 18:46 Uhr |
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