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Athena
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 25.09.2009
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Wasserschaden/verfaulte Fenster
2006 sind wir in unser Passivhaus eingezogen. Der Architekt war mit den LP 1- 9 beauftragt, hat aber nie eine Begehung zur Feststellung der Mängelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistung durchgeführt. (Eine Liste der Gewährleistungsfristen gab es nie). Der Architekt hat bis heute keine Honorarschlussrechnung erstellt, die Baugruppe besteht noch, da es keine Schlussrechnung des Baubetreuers gibt. Nun haben wir einen Schaden im Obergeschoss. Die Fugen wurden offensichtlich nicht fachgerecht durchgeführt, es dringt Wasser ein, Fenster schimmelten, die Innenwände sind nass. Ein Fenster muss sogar komplett ausgewechselt werden, da es so durchgeschimmelt ist, dass eine Sanierung nicht durchgeführt werden kann. Die Terrassen können derzeit nicht benutzt werden, so dass den Wohnungseigentümern daran gelegen ist, den Schaden so schnell wie möglich zu beheben. Es ist noch nicht klar, woher das Wasser überhaupt kommt. Evtl. vom Flachdach? Der Schaden beläuft sich nach 1. Schätzung auf ca. 50.000 €. Ein Anwalt sieht den Architekten in der Verantwortung, da es keine dokumentierte Abnahme gab. Nun stellt sich uns die Frage, wer zahlt? Wer beauftragt einen Gutachter? Wie lange kann es dauern, bis es zu einer Behebung des Schadens kommt? Kann man vom Architekten "erwarten", dass er den Schaden seiner Haftpflichtversicherung meldet? Muss er das überhaupt tun, oder kann man ihn aufgrund des langen Zeitraumes (Einzug März 2006) überhaupt noch belangen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Beiträge!
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30.04.2014 at 17:47 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Wasserschaden/verfaulte Fenster
Im Moment zahlen Sie-Anwalt und Gutachter, da Sie beweispflichtig sind. Ihr Anwalt soll ein Beweissicherungeverfahren beantragen um die baulichen Mängel und die Mängelbeseitigungskosten und die Verantwortlichkeiten zu ermittteln.
Leiten Sie diese Maßnahmen unverzüglich ein, um weitere Schäden zu vermeiden.Hier im Forum vergeuten Sie nur wertvolle Zeit.
Herzlichst
C.Zeh
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30.04.2014 at 18:46 Uhr |
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Athena
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 25.09.2009
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Re: Wasserschaden/verfaulte Fenster
Es wurde bereits ein Anwalt beauftragt, eine Stellungnahme zum Sachverhalt durchzuführen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass man dem Architekten zunächst mal eine Mängelrüge zukommen lassen muss.
Da die Baugemeinschaft bis heute nicht aufgelöst wurde, muss aber erst mal geklärt werden, wer die Mängelrüge durchführen muss. (Übertragung der Ansprüche an die WEG).
Die Frage ist nun, ob das wirklich ratsam ist, denn letzendlich ist die Baugemeinschaft Vertragspartner, nicht die WEG. Und wenn es um die Klärung von Haftung und Gewährleistung geht, spielt der Vertrag doch noch eine große Rolle. Oder etwa nicht?
Nach der Mängrüge soll der Architekt den Schaden seiner Versicherung melden. Ziel soll die Berufung eines Schiedsgerichts bzw. Schiedsgutachten sein. Problem ist nur, dass der Schaden sobald wie möglich behoben werden muss.
Eine Grundsanierung der Dachterrassen ist notwendig, eine Nachbesserung reicht nicht aus. Neben Schäden wie Risse im Rahmenholz, Pilzbefall, Durchfaulen des Rahmenholzes, mangelhafte Abdichtung (wurde während der Bauphase wahrscheinlich vergessen) wurde festgestellt, dass das Fallrohr vom Hauptdachplan auf der Gummimatte (Frage nach dem Material, da sich die Gummimatte richtig mit Wasser vollsaugt) der Dachabdichtung auf der Dachterrasse aufgestanden ist mit der Folge der Behinderung des Wasserablaufs. Kurzgefasst: Wasser läuft nicht ab, Gummimappe saugt sich ganz erheblich voll (man hört das Wasser im Material sogar beim Betreten der Terrasse), Abdichtung zu den Fenstern mangelhaft).
Meine Frage nun: Ab wann darf man mit der Sanierung beginnen? Ein Schiedsgutachten kann man wohl relativ schnell bekommen. Aber wenn die Versicherung das ablehnt, wie geht es dann weiter? Eine Klage? Ja, die dauert aber lange, und der Schaden wird in dieser Zeit immer schlimmer.
Herzlichen Dank!
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01.05.2014 at 14:04 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Re: Wasserschaden/verfaulte Fenster
Hallo Athena,
ich möchte mich eigentlich nicht großartig zu dem Sachverhalt auslassen, da hier ohnehin juristischer Sachverstand gefragt ist.
Vielleicht nur ganz kurz einige Stichworte:
quote: Athena wrote:
Es wurde bereits ein Anwalt beauftragt, eine Stellungnahme zum Sachverhalt durchzuführen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass man dem Architekten zunächst mal eine Mängelrüge zukommen lassen muss.
Wichtig ist, dass es sich um einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht handelt!
Natürlich muss der Architekt über den Schaden informiert werden und auch darüber, dass er in Regress genommen werden soll! Da sich der Schaden aber schon manifestiert hat, stellt sich mir die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Mängelrüge; ein Nachbesserungsrecht wird er hier ohnehin nicht haben.
Welche Mängel stehen denn überhaupt zur Diskussion: Planungsmängel, Bauüberwachungsmängel,.....? Allein schon deshalb sollte der RA das Schreiben aufsetzen.
Die "gute Nachricht":
Da er - hoffentlich schriftlich - auch mit der LP 9 beauftragt war, dürften evtl. Haftungsansprüche gegen ihn noch nicht verjährt sein. Aber die Uhr tickt....
Ansonsten hatte die Kollegin Zeh schon den weiteren Ablauf beschrieben.
Viele Grüße
bento
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01.05.2014 at 20:15 Uhr |
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Athena
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 25.09.2009
IP: Logged
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Re: Re: Re: Wasserschaden/verfaulte Fenster
Wichtig ist, dass es sich um einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht handelt!
Natürlich, alles andere wäre nicht zielführend. Es gab in den vergangenen Jahren schon so viele Probleme, dass wir das inzwischen begriffen haben.
Natürlich muss der Architekt über den Schaden informiert werden und auch darüber, dass er in Regress genommen werden soll!
Der Architekt ist unmittelbar betroffen, da er selbst eine Wohnung gekauft hat und eine der betroffenen Wohnungen noch bewohnt. (Er hat seine Wohnung inzwischen verkauft und zieht in Kürze aus. Die neuen Besitzer sind natürlich über den Zustand sehr entsetzt. Die Mängel, die schon seit vielen Monaten bekannt sind, wurden ihnen nicht mitgeteilt, da der Architekt den Schaden wohl nicht richtig eingeschätzt hat.)
Da sich der Schaden aber schon manifestiert hat, stellt sich mir die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Mängelrüge; ein Nachbesserungsrecht wird er hier ohnehin nicht haben.
Welche Mängel stehen denn überhaupt zur Diskussion: Planungsmängel, Bauüberwachungsmängel,.....?
Beide Punkte stehen zur Debatte. Wir werden wohl das Bautagebuch anfordern. Evtl. kann man daraus ersehen, ob eine grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf die Bauüberwachung vorliegt.
Planungsmängel, insbesondere was das Dach und die Fugen angeht (es gibt diverse andere Mängel, die im Laufe der Zeit, teils aber auch sehr schnell nach Einzug entstanden sind)
Die LP9 wurde im Vertrag schriftlich beauftragt.
Wir als Baugruppe/WEG mussten ohnehin schon viel "erdulden". (für die, die es interessiert: s. meine anderen Themen in diesem Forum)
Wir haben große Sorge, dass wir letztendlich doch den Schaden zahlen müssen und die Kosten für Gutachter und Anwalt (vielleicht auch Klage) noch dazu kommen. Deshalb hier der Versuch, eine Einschätzung von Fachleuten zu erhalten, die ausnahmsweise nicht direkt Geld verlangen.
Ich danke vielmals für die zahlreichen Beiträge, die mir sehr geholfen haben. (Gilt natürlich auch für meine anderen Themen)
Viele Grüße
Athena
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02.05.2014 at 11:30 Uhr |
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Rhisfor
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 21.05.2014
IP: Logged
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Re: Wasserschaden/verfaulte Fenster
Guten Tag. Mit dem richtigen Anwalt muss es doch zu schaffen sein, die verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen. Klar, es müssen Fristen eingehalten werden, um dem Architekten die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Aber bleiben sie am Ball und drängen sie auf eine Lösung, sonst kann es noch Monate dauern, bis ein gewünschtes Ergebnis eintritt. Viel Glück.
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22.05.2014 at 13:47 Uhr |
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Athena
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 25.09.2009
IP: Logged
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Re: Wasserschaden/verfaulte Fenster
Wir sind an der Sache nach wie vor dran. Der Anwalt hat inzwischen festgestellt, dass der Architekt noch nicht aus der Gewährleistung entlassen ist und eine Mängelrüge ging ihm auch zu. Der Architekt soll den Schaden nun seiner Versicherung melden, was er bislang natürlich nicht getan hat. Ein Gutachter hat sich den Schaden angesehen, allerdings liegt uns das Gutachten noch nicht vor.
Eine Frage nun: Welche (Bau)Unterlagen kann ich im Namen der WEG vom Architekten zur Aushändigung an die WEG verlangen? Wenn ich recht informiert bin, muss der Architekt seine Unterlagen 8 oder 10 Jahre aufbewahren, danach kann er sie vernichtet. Da wir nicht davon ausgehen können, dass uns der Architekt die Unterlagen freiwillig überlässt, möchte ich ihn gerne darum bitten. Ist das Bautagebuch bei der Frage nach einer unzureichenden Bauaufsicht hilfreich? Vielen Dank an alle!
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03.06.2014 at 17:18 Uhr |
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