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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Berechnungsfehler bei Wiederholung
Beitrag von Nachricht
schubidu
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 08.08.2008
IP: Logged
icon Berechnungsfehler bei Wiederholung

Hallo, einen schönen guten Tag!

Ich hab da ein kleines (naja) Problem:

Für ein Angebot für eine Neubebauung mit 5 Gebäuden haben wir für 3 der Gebäude eine Wiederholung ansetzen können (baugleich).
Die anderen beiden Gebäude unterscheiden sich, somit keine Wiederholung in LPH 1-7.

Wir haben wohl den Zuschlag erhalten.
Jetzt fragt der AG nach Variationen, wenn wir noch diese oder jene Leistung ausführen würden.
Beim Berechnen dieser Variationen habe ich in unserem Angebot einen dummen Fehler gefunden.

(Alle Zahlen nur beispielhaft)

Ich schätzte für die 3 gleichen Gebäude die
Bausumme auf 10.000€.

Für die LPH 1-7 würde sich ein Honorar (ohne Wiederholung) von 600€ ergeben.

Ich schrieb zur LPH 1-7:
Das Honorar für das erste Haus = 600€/3 * 100% = 200€
Das Honorar für das zweite Haus = 600€/3 * 50% = 100€
Das Honorar für das dritte Haus = 600€/3 * 50% = 100€

Jetzt kommts:

Für die anderen beiden Häuser schrieb ich, daß es in der Phase 1-7 zu keinem Ansatz von Wiederholung kommt.
Ich schätzte für diese beiden Häuser die Bausumme auf 4000€.
Das Honorar beträgt für die LPH 1-7 400€
Der Übersicht halber habe ich das Honorar in der selben Art wie bei den Wiederholungen aufgeteilt (das hätte ich besser bleiben lassen sollen).

Ich schrieb:
Das Honorar für das erste Haus = 400€/3 * 100% = 133€
Das Honorar für das zweite Haus = 400€/3 * 100% = 133€

Den Divisor "3" hatte ich in einer Formel in excel für die ersten 3 Häusern fest eingetragen, der war im Angebot nicht zu sehen.
Dann habe ich die Formeln kopiert und den Fehler begangen die "3" nicht in eine "2" zu verändern.

Eigentlich hätte hier stehen müssen:

Das Honorar für das erste Haus = 400€/2 * 100% = 200€
Das Honorar für das zweite Haus = 400€/2 * 100% = 200€


Unabhängig meines Fehlers stellen sich mir jetzt 3 Fragen:

1.:
Gehört es nicht auch zur Aufgabe des AG meine Angaben auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen?
Ich würde diesen Fehler im ersten Moment mit einer fehlerhaften Mulitiplikation eines Einheitspreises gleich setzen, da aus dem Text und aus der Berechnung klar hervorgeht, was ich im übertragenen Sinn als EP angesetzt hatte.

2.:
In wie weit könnte/muß man den Fehler korrigieren?
(es kann auch gut sein, daß ich nur durch diesen Fehler das günstigste Angebot abgegeben habe)

3.:
In wie weit käme jetzt, wenn ich den Auftrag für das Fehlerhaft errechnete Honorar ausführe das Thema Honorarunterschreitung zur Geltung?
Ich würde im Zweifelsfall auch zu meinem Fehler stehen.

Bitte keine Diskussion über den blöden Fehler ansich. Ich schlage schon seit gestern zur Strafe meinen Kopf gegen die Wand.

Gruß

Stefan








33

[Edited by schubidu on 25.05.2014 at 11:09 Uhr]

[Edited by schubidu on 25.05.2014 at 11:10 Uhr]

25.05.2014 at 11:08 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Berechnungsfehler bei Wiederholung

Die Zahlen scheinen ein bißchen unrealistisch zu sein (aK innerhalb der Tabellenwerte wären da besser), aber nun ja.

quote:
(Alle Zahlen nur beispielhaft)

Ich schätzte für die 3 gleichen Gebäude die
Bausumme auf 10.000€.

Für die LPH 1-7 würde sich ein Honorar (ohne Wiederholung) von 600€ ergeben.

Ich schrieb zur LPH 1-7:
Das Honorar für das erste Haus = 600€/3 * 100% = 200€
Das Honorar für das zweite Haus = 600€/3 * 50% = 100€
Das Honorar für das dritte Haus = 600€/3 * 50% = 100€

Wenn sich ein Honorar für ein Haus zu 600 € ergibt, beträgt das Honorar für dieses Haus 600 € und für die beiden anderen jeweils 600*(1-50%)=300, in Summe also 600+2*300=1.200 und nicht 400 wie geschrieben. Auch bei der nächsten Berechnung müsste je Haus 400 € stehen und nicht 400/2. Das ganze Honorar wird immer für das erste Haus gerechnet.

quote:
Gehört es nicht auch zur Aufgabe des AG meine Angaben auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen?
Das kann man sich vielleicht wünschen, aber wohl kaum einfordern bei einem eigenen Fehler.

quote:
Ich würde diesen Fehler im ersten Moment mit einer fehlerhaften Mulitiplikation eines Einheitspreises gleich setzen, da aus dem Text und aus der Berechnung klar hervorgeht, was ich im übertragenen Sinn als EP angesetzt hatte.
Steht in Ihrem Vertrag dasselbe wie in Ihrem Angebot? - Das ist letztlich eine juristische Frage: wenn Text und Berechnung nicht übereinstimmen, welche der beiden Angaben ist dann verbindlich und was passiert, wenn sie beide verbindlich sein sollen - gibt es dann überhaupt eine übereinstimmende Willenserklärung der beiden Vertragsparteien? Da müsste Sie einen Anwalt fragen.

quote:
In wie weit könnte/muß man den Fehler korrigieren?
(es kann auch gut sein, daß ich nur durch diesen Fehler das günstigste Angebot abgegeben habe)
Antwort von Radio Eriwan: im Prinzip ja, kommt aber darauf an. (Antwort auf die Frage in Klammern: na und?) Was wollen Sie denn abrechnen?

quote:
In wie weit käme jetzt, wenn ich den Auftrag für das Fehlerhaft errechnete Honorar ausführe das Thema Honorarunterschreitung zur Geltung?
Ich würde im Zweifelsfall auch zu meinem Fehler stehen.
Ausrechnen müssten Sie das selbst. Ansonsten gilt im Zivilrecht (kein Witz!): "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Wegen eines Tippfehlers sollten Sie sich nicht bestrafen... Bringen Sie die Sache in Ordnug und gut ists. Zukünftig lesen Sie sich ausgedruckte Unterlagen vor dem Absenden durch oder lassen jemand anders Korrektur lesen.


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
29.05.2014 at 22:53 Uhr
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schubidu
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 08.08.2008
IP: Logged
icon Re: Re: Berechnungsfehler bei Wiederholung

Hallo Herr Doell

Danke für die Antwort.

quote:
fdoell wrote:
Die Zahlen scheinen ein bißchen unrealistisch zu sein (aK innerhalb der Tabellenwerte wären da besser), aber nun ja.


die Zahlen sind einfach nur beispielhaft zur Erläuterung des Fehlers gewählt. Real geht es leider um ein wenig mehr.


quote:

Wenn sich ein Honorar für ein Haus zu 600 € ergibt, beträgt das Honorar für dieses Haus 600 € und für die beiden anderen jeweils 600*(1-50%)=300, in Summe also 600+2*300=1.200 und nicht 400 wie geschrieben. Auch bei der nächsten Berechnung müsste je Haus 400 € stehen und nicht 400/2. Das ganze Honorar wird immer für das erste Haus gerechnet.



die beispielhafte Bausumme von 10.000 € steht für alle 3 Häuser zusammen.
Das beispielhafte Honorar für diese Bausumme wäre ohne Wiederholungsfaktor 600 €.
Daher hatte ich 1/3 mit 100% und 2/3 mit 50% angesetzt.

Wenn ich ihre Antwort richtig interpretiere, müßte ich nicht von 600€ Honorar für alle 3 Häuser ausgehen und dieses Honorar aufteilen, sondern das Honorar für 1 Haus berechnen und dann auf diesen Betrag die Wiederholungen ansetzen.

Also 1 Haus kostet in diesem Fall dann 3.333€
Das resultierende Honorar wäre dann wohl etwas höher, z.B. 250€
Haus 1: 250€ * 100% = 250€
Haus 2: 250€ * 50% = 125€
Haus 3: 250€ * 50% = 125€
Summe: 500 €

Dann mache ich eh schon immer was falsch.

Für die Phase 8 wird keine Wiederholung angesetzt.

Müßte ich hier auch rechnen:
Haus 1: 150€
Haus 2: 150€
usw.?

Ich berechne das Honorar für die LPH 8 in solchen Fällen immer separat über die Gesamtbausumme.

In diesem Beispiel dann
Haus 1-3: 10.000€
Haus 4-5: 4.000€

Für diese 14.000€ berechne ich dann das entspechende Honorar für LPH 8


quote:
Gehört es nicht auch zur Aufgabe des AG meine Angaben auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen?

Das kann man sich vielleicht wünschen, aber wohl kaum einfordern bei einem eigenen Fehler.


Wenn ich ein Angebot einer ausführenden Firma prüfe, wird eine rechnerische und eine sachliche Prüfung gefordert.
Es gibt laut VOB ja auch klare Ansagen, welche Zahl bei Rechenfehlern gültig ist, und das ist in erster Linie der EP.

Ein einfacher Multiplikationsfehler Menge * EP findet sich natürlich ein wenig einfacher.

quote:
Steht in Ihrem Vertrag dasselbe wie in Ihrem Angebot? - Das ist letztlich eine juristische Frage: wenn Text und Berechnung nicht übereinstimmen, welche der beiden Angaben ist dann verbindlich und was passiert, wenn sie beide verbindlich sein sollen - gibt es dann überhaupt eine übereinstimmende Willenserklärung der beiden Vertragsparteien? Da müsste Sie einen Anwalt fragen.


Im Moment geht es noch um das Erstellen des Vertrags. Es gibt z.Zt. mein fehlerhaftes Angebot als Berechnung in Excel und zusätzlich mein Angebot in Textform, in das ich die Zahlen übertragen habe und sie erläutere.

Der AG hat ein Formblatt, in dem er jedoch keine Wiederholungen rechnen kann. Er reduziert die Prozentsätze einfach so weit, bis die Ergebnisse zu dem Angebot mit den Wiederholungen passen.
Zusätzlich wird mein Angebot und die Berechnung als Anlage zum Vertrag gelegt und darauf hingewiesen, daß die Wiederholungsansätze in meinem Angebot zu finden sind.

quote:
In wie weit könnte/muß man den Fehler korrigieren?
(es kann auch gut sein, daß ich nur durch diesen Fehler das günstigste Angebot abgegeben habe)

Antwort von Radio Eriwan: im Prinzip ja, kommt aber darauf an.
(Antwort auf die Frage in Klammern: na und?) Was wollen Sie denn abrechnen?


Ich würde von einer Beauftragung im Fall, daß nur der Fehler zum günstigsten Angebot geführt hat, sogar zurück treten.
Ich ärgere mich oft genug selbst über Billigangebote.

quote:
In wie weit käme jetzt, wenn ich den Auftrag für das Fehlerhaft errechnete Honorar ausführe das Thema Honorarunterschreitung zur Geltung?
Ich würde im Zweifelsfall auch zu meinem Fehler stehen.

Ausrechnen müssten Sie das selbst. Ansonsten gilt im Zivilrecht (kein Witz!): "Wo kein Kläger, da kein Richter".


Also, wäre ein Kläger da, und würde die Berechnung eine Honorarunterschreitung ergeben, würde eine Unterschreitung vorliegen.

quote:

Wegen eines Tippfehlers sollten Sie sich nicht bestrafen... Bringen Sie die Sache in Ordnug und gut ists. Zukünftig lesen Sie sich ausgedruckte Unterlagen vor dem Absenden durch oder lassen jemand anders Korrektur lesen.



Ach, wie oft hab ich das Teil gegengelesen...
Und trotzdem ist er mir nicht aufgefallen. (leider).


News:
Mitlerweile gab es ein äußerst positives Gespräch mit dem AG.
Es sieht so aus, als ob der Fehler korrigiert werden kann.
30.05.2014 at 10:29 Uhr
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