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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Fassadensanierung
Beitrag von Nachricht
JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
icon Fassadensanierung

Guten Tag,

ich muss ein Angebot für eine Fassadensanierung erstellen. Das Haus ist Altbau und denkmalgeschützt.
folgende Fragen:
werden bei einer Fassensanierung alle LP's berücksichtigt und wenn ja, voll oder nur anteilig? wenn nein, welche werden dann berücksichtigt? Die Entwurfsplanung z.B. ist ja nicht nötig, da die Fassade wieder so hergestellt wird, wie sie bereits gestaltet ist. ?
in welche Honorarzone fällt eine Fassadensanierung?
in welcher LP fallen die Abstimmungen mit dem Denkmalamt? Oder sind das besondere Leistungen?

Vielen Dank
JMF

29.05.2014 at 10:24 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Fassadensanierung

Lesen Sie doch mal dazu die Beschreibung der Grundleistungen bei Gebäudplanungen in Anlage 10.1 zur HOAI genau durch.

Dann können Sie für Ihr Vorhaben selbst definieren, welche Einzelleistungen erforderlich sind und welche nicht. Auch die Behördenabstimmungen finden Sie dort als typische Leistung, wesentlich ist aber immer, dass Ihr Vertrag hergeben muss, was Sie zu tun haben; die HOAI regelt nämlich keine Vertragsinhalte, sondern nur das Honorar für einige typische der möglichen Leistungen bei Bauplanungen.

Die Regeln zur Honorarzonenbestimmung finden Sie in § 35 Abs. 2, 4 und 6. Diese Regeln anwenden müssen Sie selbst und dann mit Ihrem Vertragspartner die Hz entsprechend vereinbaren.

[Edited by fdoell on 13.06.2014 at 22:23 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.05.2014 at 22:31 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Fassadensanierung

Hallo JMF

ich glaube nicht, dass man die LP 3 bei einer Fassadensanierung im denkmalgeschützten Bestand nicht benötigt.
Je nach Anforderungen der Denkmalschutzbehörden kann es hier sogar zu extrem hohem Aufwand für den Objektplaner kommen.
Sind aber wirklich bereits alle Vorgaben klar, dann steht Ihrem Angebot "ohne Leistungender Entwurfsplanung" nichts im Wege.
Sie dürfen immer das anbieten an Leistungen, das Sie auch gewillt sind, anzubieten.
Die Honorarzone können Sie unter Zuhilfenahme der Objektliste in der Anlage 10.2 m.E. gut abschätzen.

Es ist jedoch sinnvoll, sich mit dem genauen Inhalt der Grundleistungen zu beschäftigen, denn wenn doch die Leistungen der LP3 erforderlich werden, dann sollten sie Ihrem AG sinnvollerweise bescheid sagen, dass dies eine Vertragserweiterung wird.
Den erforderlichen Überblick hierüber sollten Sie als AN behalten.

31.05.2014 at 19:58 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Fassadensanierung
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