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mo-la
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.07.2014
IP: Logged
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Mitwirkung an Förderanträgen
Guten Tag,
ich bräuchte einmal eine Einschätzung der Mitwirkung an Förderanträgen als besondere Leistung.
Im Rahmen der Freianlagenplanung bereiten wir für unsere kommunalen Bauherren regelmäßig Anträge für oft gleichzeitig mehrere Förderprogramme i. d. R. des Landes vor.
Dies beinhaltet entsprechende Erläuterungstexte, Kostenberechnungen und Planunterlagen. Z. T. kann da auf die vorhandenen Erläuterungstexte, Berechnungen und Zeichnungen aus der Grundleistung Lph 3 zurückgegriffen werden, teilweise werden diese aber auch explizit geschrieben, nach dem jeweiligen Förderumfang der Programme berechnet oder gezeichnet. Die Zusammenstellung der Unterlagen fällt in jedem Fall zusätzlich an.
M. E. wäre für diese Leistungen entsprechend zusätzliches Honorar fällig.
Unsere Buchhaltung sieht das anders und meint mit der "Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln" sei etwa die Leistung der Verwaltung beim Ausfüllen der spezifischen Formulare des Fördermittelgebers etc. gemeint. Jedenfalls wurde da bislang kein zusätzliches Honorar gefordert.
Wie ist das einzuschätzen, bzw. wie wird das gehandhabt?
Besten Dank im Voraus!
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01.07.2014 at 18:20 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Mitwirkung an Förderanträgen
quote: mo-la wrote:
Unsere Buchhaltung sieht das anders und meint mit der "Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln" sei etwa die Leistung der Verwaltung beim Ausfüllen der spezifischen Formulare des Fördermittelgebers etc. gemeint. Jedenfalls wurde da bislang kein zusätzliches Honorar gefordert.
Diese Leistung ist nach Anlage 11 zur HOAI 2013 explizit als Besondere Leistung in Lph. 3 genannt und kann daher nach § 3 Abs. 2 zusätzlich vergütet werden.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.07.2014 at 10:48 Uhr |
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