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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kündigung Architektenvertrag
Beitrag von Nachricht
helmutk
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.07.2014
IP: Logged
icon Kündigung Architektenvertrag

Hallo erstmal,

Auf Grund der Tasache, daß nach der "ersten" Vorstellung der zu erwartenden Kosten - Architekt hat eine sehr genaue Kostenschätzung vorgenommen - liegen wir mit unserer Planung knapp 100.000 € über dem vorgegebenen absoluten Limit für unser Bauvorhaben.
Da ich das "erste" Mal baue, habe ich mich leider nicht so auf das thema vorbereitet, wie man es wohl tun sollte... . jetzt bekomme ich wohl die Quittung dafür. Um aber im vorfeld des anstehenden Gespräches mit dem Architekten über das weitere Vorgehen, versuche ich über dieses Forum ggf. den ein oder anderen Tip für das gespräch zu bekommen.

Was ist bislang passiert:

Nachdem ich mir von einem Fertighausanbieter ein Angebot haben machen lassen - wollte ich herausfinden, ob das ganze mit einem Architekten nicht doch günstiger ginge, da ich mir das ein oder andere doch als Eigenleistung vorstellen kann, was bei einem Fertighaus so einfach nicht möglich ist.
Nachdem alle Bedürfnisse von uns geschildert waren, wir dem Architekten quasi alle Vorstellungen und unterlagen zur verfügung gestellt hatten, gab es einen ersten Termin mit einem ersten Entwurf. des Architekten. In diesem wurde festgestellt, daß dieser doch einige Mängel beinhaltete, die es zu korrigieren galt. Die gröbsten waren:
- an dem geplanten Keller hätten nur an einer Seite Fenster angebracht werden können
- behindertengerechtes Gästebad war nur 2 qm groß ...

Es wurde zwar an dem Vorstellungstermin an dem Entwurf noch ein wenig herumgebastelt, jedoch waren wir mit den Lösungen so nicht einverstanden. Daraufhin haben wir uns 3 tage hingesetzt und alle Entwürfe auf Millimeterpapier mit gewünschten Raumgrößen (grb vermaßt) erstellt (Keller, EEG und OG).
Diese habe ich dem Architekten zufaxt mit der Prüfung um Umsetzbarkeit.
Eine Woche später hatten wir dann den geplanten 2. Termin - an dem eigentlich der veränderte erste Entwurf besprochen werden sollte - jedoch hatte der Architekt dann es doch geschafft unsere Lösung im Maßstab 1:100 zu zeichnen. Der Architekt veränderte zwar Kleinigkeiten, jedoch war es immernoch fast mein Skizzenentwurf (Veränderungen ergaben sich vor allem infolge korrekter Wandstärken...).
Für diesen Entwurf baten wir dann den Architekten eine Kostenschätzung abzugeben, um zu erfahren, in wie weit dieser Überhaupt finanziell realisierbar ist.

Da wir uns nie konkrete Gedanken über das Architektenhonorar gemacht haben kam es dann letztendlich bei der Vorstellung der Kosten"berechnung" wie es der Architekt nannte, dazu, daß die nichtfinanzierbarkeit des Bauvorhabens am veranschlagten Budjet für Architekt, Statiker, Energieberater, Baunebenkosten liegt.
Dem Architekten waren vor der Erstellung de Kostenberechnung die veranschlagten Budjets bekannt. Allein aus einer überschlägigen rechnung hätte ich als Bauherr schon darauf hingewiesen werden können, daß bei einer Bausumme von 600.000 € ein Budjet über 90.000 € für Architekt, Statiker, Energieberater, Baunebenkosten nicht ausreichen wird.

Warum kamen wir zu den niedrigen Annahmen:

Der Architekt hatte uns mehrmals erklärt, daß alles was wir nicht beauftragen (Eigenleistungen, bereits feststehende Gewerke, die nicht ausgeschrieben werden) in seiner Kostenrechnung auch nicht auftauchen wird. Die in diesem Zusammenhang ausgetauschte Gewerkeliste enthielt im Innenausbau nur noch den E-Strich und den Gipser.
Allein auf Grund des dadurch nicht vorhandenen Auftragsvolumens in Zusammenhang mit den schriftlichen Aussagen des Architekten, kamen wir zu den geringer angenommenen Schätzungen.

Letztendlich ist mein Architekt wohl auch ein Perfektionist, was ich aus den ein oder anderen Äusserungen schließe, wodurch sich durch Verwendung "bestmöglichster" Materialien eine sehr hohe Kostenschätzung ergibt, mit der ich u.U. nun honorartechnisch leben muß...

Meine Fragen sind nun:

Falls sich der Vertrag auflöst, der Architekt hat auch immer gesagt, daß wir zu jeder Planungsphase den Vertrag auflösen können, in welcher Phase befinden wir uns aktuell nach der HOI ?

Erste Kostenschätzungen müssen doch in Phase 2 erledigt werden... oder kann der Architekt auf Grund seines Genauigkeitsfimmels dies in die Phase 3 legen und somit auf Erfüllung von Phase 3 pochen ?
Muß er noch Abstriche machen bei den von ihm ausgerechneten Schätzkosten, die letztendlich dann auch die Kosten nach HOI darstellen, oder kann ich da verlangen, daß durch bauliche Maßnahmen der Kostenrahmen eingehalten werden muß ?
Muß ich eine Phase 3 mir anrechnen lassen, wenn Grundrisse im Maßstab 1:100, sowie auch Schnitte und Ansichten vorliegen obwohl das Ganze für uns nicht finanzierbar ist ?
Die Grundrisse sind zu 95% quasi von uns erstellt worden (mit Vermaßung der einzelnen Räume). Kann ich die mir ausgehändigten Entwürfe nun auch mein Eigen nennen ?
Der Architektenvertrag enthält eine Menge "cut and Paste Fehler... wie z.B.
Nicht nur mein Bauvorhaben ist aufgeführt, sondern weiter unten steht da auch noch eine ganz andere Leistungsbeschreibung, was mir so erstmal nicht aufgefallen ist. Ebenso stehen darin Abrechnungsprozente für phase 1-3 mit jeweils 3%, Phase 4 mit 0% die weiteren dann so wie in der aktuellen HOI festgelegt, mit dem vermerk auf eine ältere HOI von 1999... Ist das in irgendeiner Weise bindend ?

Vielen Dank schon für die Antworten



[Edited by helmutk on 03.07.2014 at 12:49 Uhr]

[Edited by helmutk on 03.07.2014 at 12:53 Uhr]

03.07.2014 at 12:14 Uhr
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