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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Ingenieurleistungen Tiefbau
Beitrag von Nachricht
Forumer
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 06.01.2012
IP: Logged
icon Ingenieurleistungen Tiefbau

Hallo zusammen.
Ich hoffe wieder auf Eure Hilfe und bedanke mich für jede Antwort im Voraus.
Es ist folgende Situation:
Für eine Tiefbaumaßnahme wurde ein Ing.-Büro mit den LPH 1-9 und der öBÜ nach HOAI 2013 beauftragt.
Die Baukosten bzw. die AK wurde bei der Kostenberechnung ermittelt und liegen bei rd. 200.000 € netto.
Die Ergebnisse der Submission sind: min. 125.000 € bzw. i.M. 140.000 €.
Meine Frage:
Sollen die Abrechnungsgrundlage bzw. die AK für das Ing-Honorar bei solcher Differenz angepasst werden?
Wie hoch dürfen die Unterschiede zwischen KB und Submission sein, um eine Honoraranpassung (nach oben oder nach unten) zu rechtfertigen?

Vielen Dank.

Forumer

09.07.2014 at 12:55 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Ingenieurleistungen Tiefbau

Es gibt verschiedene Rechtsprechung, die sich aber immer mit der Abweichung von Kostenermittlungen von der Kostenfeststellung, also den tatsächlichen Herstellkosten, befassen.

Bei solchen Ergebnissen würden mich aber vor der Frage, welche Abweichungen zwischen KB und KA noch toleriert werden könnten (die natürlich ihren eigenen Stellenwert hat), zum Ausschluss falscher Annahmen Folgendes interessieren:

1. Lagen die Grundleistungen der HOAI 2013 zugrunde, d.h. gibt es ein ausgefülltes LV des Planers oder "nur" eine Kostenberechnung zum Vergleich mit den Angeboten?

2. Welche Begründung hat der Planer im Rahmen seiner Kostenkontrolle für die Abweichungen?

3. Ist sichergestellt, dass alle Einzelmaßnahmen, die sich im Entwurf und der KB finden, auch in der Ausschreibung mit allen dafür erforderlichen Einzelleistungen umgesetzt wurden?

4. In welchen Bereichen liegen die wesentlichen Abweichungen oder sind die alle gleichmäßig verteilt, d.h. dass das Preisniveau insgesamt zu hoch angesetzt wurde? Gibt es dafür jahreszeitliche, konjunkturelle oder sonstige Erklärungen?

5. Auf welcher Basis wurde die KB erstellt (geraten? Mehrere vergleichbare Maßnahmen in dieser Region in den letzten 2-3 Jahren? Kostendatenbanken? Kostenniveau welchen Jahres?)

6. Gab es bereits Bietergespräche, um Unterangebote auszuschließen und die Abweichungen zu erklären, falls der Planer das mit seinem Fachwissen allein nicht vermochte?

[Edited by fdoell on 12.07.2014 at 08:26 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

11.07.2014 at 20:46 Uhr
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Forumer
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 06.01.2012
IP: Logged
icon Re: Ingenieurleistungen Tiefbau

Guten Tag,
hier die Antworten auf Ihre Fragen:
1. Es liegt ein bepreistes LV vor (HOAI 2013)
2. Die Begründung für die Abweichungen lautet: es ist teurer eingeschätzt, da erschwerte Einbaubedingungen, erschwerte Zugänglichkeit, erschwerte Wasserumleitung.
3. Die Einzelmaßnahmen wurden während der Planung und Ausschreibung nicht verändert oder ergänzt.
4. Die wesentlichen Abweichungen sind zum größten Teil gleichmäßig verteilt.
5. Die KB wurde auf Grundlage der vergleichbaren Maßnahmen der letzten Jahren erstellt.
6. Das Bietergespräch steht noch aus.

Ich hoffe, meine Antworten helfen Ihnen meine Frage zu beantworten.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe im Voraus.

Forumer

18.07.2014 at 10:49 Uhr
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HOAschI
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 26.02.2013
IP: Logged
icon Re: Ingenieurleistungen Tiefbau

Hallo,
eine ähnliche Herausforderung hatte ich auch schon.

siehe mein Post "Kostenberechnung zu hoch - Honoranpassung gerechtfertigt ?"

P.S. ich weiß gar nicht, ob und wie ich hier verlinken kann

18.07.2014 at 11:21 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Ingenieurleistungen Tiefbau

@ Forumer:

Wie wäre denn die Einschätzung der KB gewesen, wenn man keine Zuschläge für erschwerte Bedingungen gemacht hätte? Immer noch teurer als die Angebote oder hätte es dann gepasst?

Wenn man ohne die Zuschläge auf die Angebotspreise gekommen wäre, waren die Erschwerniszuschläge wohl zu hoch geschätzt, die sollte man dann ggf. korrigieren (falls die Bieter bestätigen, dass man die nicht braucht).

Ist man nach Abzug der Erschwerniszuschläge in der KB immer noch deutlich über den Angebotspreisen, muss eine andere Ursache vorliegen, wenn man echte Vergleichszahlen aus im Wettbewerb entstandenen Baupreisen in der Region hat. Evtl. hatte eine Firma noch keine Aufträge fürs laufende Jahr und deshalb auf Wagnis- und Gewinnzuschläge verzichtet, weil sie irgendwie die Mitarbeiter beschäftigen möchte. Oder es gibt neue Baumaschinen / Bauverfahren oder ganz andere firmeninterne Gründe, die Angebote niedrig zu halten. Ist es sicher, dass die Anbieter vergleichbar sind (Baufirma - Bauindustrie) und auch die Ausführungszeit bei den konkreten Einsatzbedingungen keine Rolle spielt (manche Böden reagieren bei Nässe und in den kalten Jahreszeiten viel empfindlicher als andere und zu Sommerszeiten usw.).

Ist es sichergestellt, dasss die zum Vergelich benutzten Angebote nicht etwas höher waren als normnal, weil dort erschwerende Umstände vorlagen?

Wenn das alles keine Erklärungen liefert und auch die Bietergespräche nichts ergeben, woran man das andere Preisniveau erkennen könnte, bleibt die Frage an den Planer, ob er seine KB immer noch für richtig hält.

Falls ja (und deshalb keine Korrektur nach unten erfolgt), könnte man sich - analog zur Rechtsprechung bei Differenzen zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung z.B. darauf einigen, dass die Kostenberechnung nach unten korrigiert wird, sofern sie um mehr als X % über der Kostenfeststellung liegt.

Dieses X beträgt z.B. nach dem HOAI-Kommentar von Locher(Koeble/Frik zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung 20-25%, ebenso nach Werner/Pastor: Der Bauprozess.


@HOAschI:

Sie können in den Text im grauen Eingabefeld einfach die gesamte URL eingeben, also http://www. ... Dann wird sie als Hyperlink angezeigt und funktioniert auch als solche.



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

18.07.2014 at 16:01 Uhr
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Forumer
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 06.01.2012
IP: Logged
icon Re: Ingenieurleistungen Tiefbau

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Könnten Sie mir bitte sagen, wo finde ich dieses Thema im HOAI-Kommentar von Locher/Koeble/Frik, 12.Auflage. Das Buch hat 1450 Seiten.
Vielen Dank im Voraus.

Forumer

23.07.2014 at 12:11 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Ingenieurleistungen Tiefbau
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