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KU123
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.07.2014
IP: Logged
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unzufrieden mit Architekt und Diskussion über richte anrechenbare Kosten
Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende gemeinsam mit einem Bekannten folgendes Problem erörtert:
Er ist gerade dabei einen Bauhof zu bauen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Architekt beratungsresistent ist und alles selbst entscheidet ohne den Bauherren in irgendeiner weise in den Bau mit einzubeziehen. Die Kommunikation erfolgt nur noch schriftlich.
Des weiteren diskutiert der Architekt über sein Honorar. Vor der Ausschreibung wurde eine Kostenberechnung in Höhe von ca. 135.000 € übergeben, wonach sich nach meiner Meinung nun sein Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 8 berechnet.
Nun ist aber folgendes Problem:
Da der Architekt nicht wirklich kommuniziert und alles selbst entscheidet, hat er die Kosten zu seinen Gunsten nach oben korregiert. So sind z.Bsp. Mengenmehrungen beim Beton oder kleinere Änderungen (wie z.Bsp. höhere Türen) für den Architekten ein Grund die Kostenberechnung zu ändern. Derzeit liegen die Kosten bei ca. 160.000 €. Ein schriftlicher Nachweis über die Änderung der Kosten liegt derzeit nur spärlich vor.
Nun meine Fragen:
Ist dies Rechtens?
Unter welchen Umständen kann das Honorar nun noch angepasst werden?
Welche Möglichkeiten gibt es, dass der Architekt in die Enge getrieben wird und den AG mehr einbezieht und mit diesem redet?
§ 34 HOAI
Honorarzone III
Mindestsatz
Falls noch Rückfragen sind, bitte melden!
Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe
mit lieben Grüßen
KU123
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14.07.2014 at 11:37 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: unzufrieden mit Architekt und Diskussion über richte anrechenbare Kosten
quote: Dabei hat sich herausgestellt, dass der Architekt beratungsresistent ist und alles selbst entscheidet ohne den Bauherren in irgendeiner weise in den Bau mit einzubeziehen.
Das erscheint mir doch sehr dubios. Einen "beratungsresistenten" Architekten habe ich bisher noch nicht gesehen. Eigentlich berät er den Bauherrn und nicht umgekehrt.
Ebenso kann ich mir schwer vorstellen, dass ein Architekt alles selbst entscheidet ohne den Bauherrn einzubeziehen. Wer gibt denn die Vorentwurfsplanung und die Entwurfsplanung frei?
Wer unterschreibt den Bauantrag?
Wer erteilt die Aufträge an die Firmen?
Wer nimmt die Bauleistungen ab?
Wer hat bestimmt, dass die Türen höher werden sollen?
Entweder scheint die Chemie nicht zu stimmen oder es handelt sich um einen absolut arroganten Planer. Evtl. trägt der BH auch seinen Teil zu der Situation bei. Man wird wird das als unbeteilgter Dritter nicht beurteilen können.
Daher rate ich zu einem gemeinsamen Klärungsgespräch.
Wenn das nicht funktionieren sollte, dann bliebe dem BH nur noch eine schriftliche Aufforderung, dass in Zukunft alle Entscheidungen vorher mit ihm abzustimmen seien und bei Zuwiderhandlung eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen würde. Das geht natürlich nur, sofern sich der Architekt nicht bereits im Vorfeld weitreichende Vollmachten hat unterschreiben lassen. Falls der Planer sein Verhalten nicht ändert, wird gekündigt.
Existiert überhaupt ein schriftlicher Vertrag?
Für die anrechenbaren Kosten gilt:
Falls nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, ist die Kostenberechnung, welche zum Abschluss der LP 3 erstellt wird, maßgeblich. Die zugrunde liegende Planung muss der BH abgesegnet haben.
Nur im Falle von nachträglichen Änderungen, die der Planer nicht zu vertreten hat, bestünde ein Honoraranpassungsanspruch nach § 10 HOAI 2013. Mehrmassen Beton würde ich aber nicht darunter verstehen, es sei denn, der Bauhof wurde nachträglich erweitert.
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 14.07.2014 at 18:24 Uhr]
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14.07.2014 at 18:24 Uhr |
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