Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI-LPH 3
Beitrag von Nachricht
mophimuk
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 03.06.2012
IP: Logged
icon HOAI-LPH 3

Ist es konform mit den Inhalten der HOAI, wenn ein AG im Rahmen der Bearbeitung der LPH 3 die Erstellung von Türlisten bzw. Bauteilkatalogen fordert ? [derzeitiger Beauftragunsgsumfang LPH 2+3; alle nachfolgenden Leistungen werden anderweitig vergeben].
Ich freue mich über eine Rückmeldung.

25.08.2014 at 08:44 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI-LPH 3

Guten Tag,

wenn die Grundleistungen der Lph. 2+3 im Leistungsbild Gebäudeplanung Vertragsleistungen sind, ist das geschuldet, was in Anlage 10.1 beschrieben ist.

In Lph. 3 sind das beispielsweise in den Zeichnungen die Größen der Türöffnungen und ggf. noch Angaben zur Art der Tür.

Zu der Kostenberechnung gehören ggf. Unterscheidungen der Einheitspreise nach Türgröße, Türmaterial und Füllung. Gleiches gilt für Bauteile wie z.B. Innenwände, die ebenfalls bei unterschiedlichen Einheitspreisen zu differenzieren sind. Wird ein Nachweis gefordert, woher die Massen stammen, weil dies nicht aus den Plänen ersichtlich ist, macht eine Auflistung evtl. Sinn, falls kein Raumbuch (als Besondere Lesitung) besteht. Erforderlich ist, dass der AG die Kostenberechnung und die ihr zugrunde liegende Massenermittlung auch als Laie nachvollziehen können muss. Ausgesprochene Türlisten oder Bauteilkataloge könnte man dazu verwenden, muss man aber m.E. zwingend nicht im Rahmen der Grundleistungen.

Fragen Sie doch den AG mal, was er mit seiner angedachten Form der Listen und Kataloge anfangen möchte und wieso er das sich nicht von demjenigen erstellen lässt, der die Ausführungsplanung und die Massenermittlung für die Ausschreibung macht. Da gehören m.E. solche Listen und Kataloge primär hin, wenn sie denn aufgrund der Größe des Objekts sinnvoll erscheinen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.08.2014 at 10:41 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI-LPH 3
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no