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Bauherr_Albert
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.09.2014
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten - Aussenwände bspw. Bodenbeläge, Wandbeläge
Hallo,
was gehört denn alles zu den anrechenbaren Kosten bspw bei den Aussenwänden neben dem Rohbau ? Werden auch die Kosten für WDVS (erheblich) angerechnet weil diese Planungsleistung ja vom Energieberater/Statiker in meinem Fall auch gegen Bezahlung erbracht wurde.
Wie sieht es mit Bodenbelägen aus, also bspw Parkett für 100 EUR/qm oder Laminat für 15/qm ist ja schon ein riesen Unterschied, geht das überhaupt in die Kosten ein und wenn ja, was ist wenn ich Parkett für 100 Euro vorgebe, aber am Ende Laminat verbaue ? Planerisch ist das ja kein Unterschied. Werden Tapeten bspw auch gezählt ?
Danke für die Hilfe!
[Edited by Bauherr_Albert on 03.09.2014 at 15:37 Uhr]
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03.09.2014 at 14:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten - Aussenwände bspw. Bodenbeläge, Wandbeläge
Guaten Tag,
was alles zu den anrechenbaren Kosten der Gebäudeplanung zählt, ist in § 33 HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#P33 definiert.
Zu den dort genannten Baukonstruktionskosten gehören auch die Wärmedämmungen, Wand- und Bodenbeläge. Der Aufwand des Planers für Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung ist per se bei der HOAI nicht der Maßstab für die Vergütung; ganz im Gegenteil, das Honorar soll aufwandsunabhängig gezahlt werden. Der gute Planer soll für schnelles Arbeiten nicht bestraft werden und der Anfänger soll den Bauherrn nicht mit übermäßigen Kosten belasten wenn er länger braucht.
Konkret sind die Parameter für das Honorar eines bestimmten lesitungsbildes (bei der Objekt- und Fachplanung) die erbrachten Teilleistungen, die anrechenbaren Kosten, die Honorarzonen und die Honorarsätze.
Der Tragwerksplaner und der Bauphysiker schulden nicht die konstruktive Planung (einschl. Befestigung), Ausschreibung und Bauüberwachung des WDVS.
Wenn Sie die Qualitäten des Ausbaus im Planungsverlauf ändern, bedeutet das auch andere Leistungen für den Planer (oder Umplanungen) und ggf. andere Honorarzonen (die werden nämlich nach der Rechtsprechung endgültig erst am Ende definiert).
Das Problem scheint wohl eher zu sein, dass Sie den Aufwand des Gebäudeplaners entweder nicht genau kennen oder aber vermuten, dass der sich bei Ihnen eine goldene Nase verdient. Verlangen Sie mal alle Leistungen, die Ihnen vertraglich zustehen, dann dürfte der Verdienst je Stunde gar nicht so hoch werden, wie Sie unterstellen. So ist die HOAI nämlich auch gestrickt.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.09.2014 at 19:51 Uhr |
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