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Architektin
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.09.2014
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten
Hallo!
Ich habe eine Frage zur Schlußrechnung des Architekten. Sind hierbei für die Ermittlung des Honorares die tatsächlichen Bruttobaukosten mit den bereits abgezogenen Rabatten und Skonti anzusetzen? Ober Bruttobaukosten ohne ausgehandelte Rabatte und Skontierungen?
Ich wäre um Antworten sehr dankbar!
Grüße A.
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09.09.2014 at 16:14 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Guten Tag,
eine Honorarberechnung auf Basis der Kostenfeststellung gab es nur in der HOAI 1996/2002. Seit der HOAI 2009 (und auch in der HOAI 2013) ist alleiniger Honorarberechnungsmaßstab die Kostenberechnung.
Wenn Kosten anrechenbar sind, dann immer netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer.
Bei einer Abrechnung auf Basis der Kostenfeststellung gelten eingeräumte generelle Rabatte als Angebots- und Auftragspreise, d.h. sie mindern die anrechenbaren Kosten. Skonti sind rein kaufmännische Instrumentarien, um eine evl. vorhandene Liquidität zum frühzeitigen Bezahlen von Rechnungen einzusetzen oder auch nicht. Mit Skonto fristgerecht bezahlte Rechnungen gelten als voll bezahlt. In die anrechenbaren Kosten gehen Skonti auch nicht ein.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.09.2014 at 20:04 Uhr |
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