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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Technische Ausrüstung §56 Abs.1
Beitrag von Nachricht
hamm
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.05.2014
IP: Logged
icon Technische Ausrüstung §56 Abs.1

Ich habe eine Frage zu der Anwendung der Tabellen für die Berechnung des Ingenieurgehaltes bei der technischen Ausrüstung. Als Grundlage für die Berechnung liegen vor, die anrechenbaren Kosten für
1) Heizung und Sanitär
2) Lüftung und der
3) MSR - Technik
Darf jetzt für alle drei Punkte eine einzelne Berechnung für das Grundhonorar durchgeführt werden? Meines Erachtens gehört die Lüftung und die MSR Technik (hier Steureung für die Lüftung) zusammen.
Wenn drei einzelne Berechnungen durchgeführt werden, bekommt das Ingenieurbüro doch auch dreimal das Grundgehalt.
Warum dürfen die anrechenbaren Kosten nicht zusammen gefasst werden und in einer Berechnung mit der Tabelle das Honorar ermittelt werden.

23.09.2014 at 10:48 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Technische Ausrüstung §56 Abs.1

Weil § 54 Abs. 1 gilt: "Das Honorar für Grundleistungen bei der Technischen Ausrüstung richtet sich für das jeweilige Objekt im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 nach der Summe der anrechenbaren Kosten der Anlagen jeder Anlagengruppe." Die Anlagengruppen stehen in § 53 Abs. 2.

So ist eben die HOAI "gestrickt".

Die Meß-, Steuer- und Regeltechnik gehört zur Anlagengruppe "Gebäudeautomation" und ist deshalb separat von der Lüftung zu honorieren. Siehe DIN 276 Kostengruppen
481 Automationssysteme,
482 Schaltschränke,
483 Management- und Bedienungseinrichtungen,
484 Raumautomationssysteme,
485 Übertragungsnetze und
489 Gebäudeautomation, Sonstiges.

Die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen beinhaltet dagegen (nur) die Kostengruppen
431 Lüftungsanlagen,
432 Teilklimaanlagen,
433 Klimaanlagen,
434 Kälteanlagen und
439 Lufttechnische Anlagen, Sonstiges.

Es geht bei der HOAI übrigens um Honorare und nicht um Gehälter. Das eine hat mit dem anderen direkt nichts zu tun.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.09.2014 at 17:30 Uhr
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hamm
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.05.2014
IP: Logged
icon Re: Technische Ausrüstung §56 Abs.1

Danke für die schnelle Antwort. Diese ist sehr hilfreich.
Unterschied Gehalt und Honaorar ist klar.

Liebe Grüße vom Niederrhein

24.09.2014 at 09:18 Uhr
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