|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Bauherren2015
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.01.2015
IP: Logged
|
Kündigung "Architektenvertrag" nach deutlicher Budgetüberschreitung
Im Oktober 2014 hatten wir ein erstes Treffen mit einer Architektin. Als Maximalbudget für unser Einfamilienhaus nannten wir 450.000 Euro. Nachdem uns der erste Akquise-Entwurf gefallen hat, haben wir uns für Sie entschieden.
Bis Ende Dezember hat die Architektin ca. 4-5 Entwürfe geliefert, die hinsichtlich Größe und Ausstattungsstandard vergleichbar waren. Unsere wiederholten Nachfragen, ob diese Entwürfe auch in unserem genannten Budget liegen, wurden mit Ja beantwortet.
Mitte Dezember fand ein Treffen statt. In diesem Treffen wurde eine erste Kostenschätzung präsentiert, die sich auf 510.000 Euro belief. Grundlage dieser Kostenschätzung war ein nicht abgestimmter Entwurf. Im Unterschied zum letzten, abgestimmten Entwurf wurde u.a. der Keller halbiert, das Haus um 1 Meter gekürzt, die Garagentür ersatzlos gestrichen, der Ausstattungsstandard wurde deutlich reduziert. Die zuvor besprochenen Entwürfe hätten also alle das Budget bei Weitem gesprengt.
Diese Budgetüberschreitung und ihr Vorgehen ist für uns nicht akzeptabel. Die Architektin vertritt den Standpunkt, dass eine derartige Abweichung im Rahmen der gesetzlichen Regelung liegt.
Daraufhin baten wir die Architektin, den Entwurf dahin gehend zu optimieren, dass er überhaupt erst einmal im Budget liegt. Unser ungutes Bauchgefühl und die schleppende Vorangehensweise veranlassten uns jedoch dazu, die Zusammenarbeit offen in Frage zu stellen.
Daraufhin hat die Architektin nun um die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI verlangt. Begründung: ihr großer Aufwand, Entwürfe bereits im Maßstab der LPH3 und im Programm gezeichnet (der erste Aquiseentwurf war schon im Programm gezeichnet...), etc. OTon der Architektin: "Wir sind schon lange in Leistungsphase 3."
Wir haben daraufhin die Zusammenarbeit beendet.
Es wurde bis heute kein schriftlicher Architektenvertrag geschlossen.
Wir boten ihr dennoch an, LPH 1 und 2 mit dem Mindestsatz zu bezahlen. Dieses Entgegenkommen/Angebot lehnte sie voll ab.
Frage:
Welche Vergütung kann die Architektin mit dieser mangelhaften Leistung überhaupt verlangen?
Kann Sie Leistunggsphase 3 berechnen, wenn wir bis dato nur diese eine Schätzung bekommen haben? Hätten wir in LPH2 eine grobe Schätzung bekommen, hätten wir ja da schon abgebrochen...
[Edited by Bauherren2015 on 20.01.2015 at 17:19 Uhr]
|
20.01.2015 at 17:18 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Kündigung "Architektenvertrag" nach deutlicher Budgetüberschreitung
quote: Als Maximalbudget für unser Einfamilienhaus nannten wir 450.000 Euro.
Die Architektin vertritt den Standpunkt, dass eine derartige Abweichung im Rahmen der gesetzlichen Regelung liegt.
Wenn das Maximaludget bereits bei den ersten Gesprächen deutlich genannt wird, ist es wohl eher die Pflicht eines Planers, mit Kostenschätzung und Kostenberechnung in einem definierten Maß unterhalb dieses Budgets zu liegen, als Abweichungen nach oben mit "gesetzlichen" Regelungen zu begründen, die es m.W. auch gar nicht gibt. Die Rechtsprechung hat über zulässige Abweichungen tatsächlicher Kosten gegenüber Kostenberechnungen geurteilt, die (gerade noch) keinen Mangel darstellen, sonst nichts.
In einem Planungsvertrag müsste in Ihrem Beispiel auf jeden Fall eine Kostenobergrenze definiert werden, die der Planer einzuhalten hat. Es gibt Fälle, in denen die Rechtsprechung Planern auferlegt hat, die darüber hinausgehenden Mehrkosten zu tragen.
Zur Planungstiefe:
Da heute fast alle Zeichnungen im CAD erstellt werden, und zwar auch schon in der Vorplanungsphase, kommt es nicht auf Maßstäbe oder Zeichnungsmethoden an, um Planungsstände zu definieren, sondern auf Informationsgehalte.
Wesentlich ist bei Ihnen aber möglicherweise nicht die Detailliertheit der Konstruktion in den Plänen, sondern die Tatsache, dass die Basisvorgabe der Budgeteinhaltung nicht erfüllt wurde. Damit ist die gesamte Planung in allen Varianten für Sie nicht brauchbar.
Ganz ehrlich: es gibt im Internet sogar kostenlose Baukostenrechner, mit denen man ganz leicht über den Ausstattungsstandard, gewisse räumliche Randbedingungen und die Kubatur umbauten Raumes die Baukosten grob ermitteln kann. Das können Sie selbst vorab mal machen, um schauen, wieviel Quadratmeter Wohnfläche bei Ihrem Budget dann etwa herauskommen. Dann sehen Sie schon, was geht. Das kann ein Planer natürlich ebenso machen und muss dazu nicht mir viel Aufwand individuelle Varianten erarbeiten.
Es ist zu befürchten, das die "Kostenobergrenze" einfach nicht ernst genommen wurde. Mit einem solchen Planer nicht weiter zu arbeiten, ist konsequent und gutzuheißen. Denn wenn bereits solche wesentlichen Vorgaben mißachtet werden, wie wird es denn dann wohl später erst mit den vielen Details aussehen?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
20.01.2015 at 18:38 Uhr |
|
|
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Kündigung "Architektenvertrag" nach deutlicher Budgetüberschreitung
Hallo,
einige ergänzende Hinweise von mir:
quote: Bauherren2015 wrote:
Nachdem uns der erste Akquise-Entwurf gefallen hat, haben wir uns für Sie entschieden.
Ein mündlicher Vertrag dürfte also unstrittig zustande gekommen sein, fragt sich nur, über welchen Leistungsgegenstand. Falls die Architektin nichts anderes belegen kann, könnte man tatsächlich von LP 1-2 ausgehen.
quote: Bauherren2015 wrote: Mitte Dezember fand ein Treffen statt. In diesem Treffen wurde eine erste Kostenschätzung präsentiert, die sich auf 510.000 Euro belief.
Das ist ein starkes Indiz dafür, dass bis dahin nicht mehr als LP 2 abgeliefert worden sein konnte.
quote: Grundlage dieser Kostenschätzung war ein nicht abgestimmter Entwurf. Im Unterschied zum letzten, abgestimmten Entwurf wurde u.a. der Keller halbiert, das Haus um 1 Meter gekürzt, die Garagentür ersatzlos gestrichen, der Ausstattungsstandard wurde deutlich reduziert. Die zuvor besprochenen Entwürfe hätten also alle das Budget bei Weitem gesprengt.
Demnach liegt bisher kein Vorentwurf vor, der die vorgegebenen Kosten einhalten würde.
quote: Daraufhin baten wir die Architektin, den Entwurf dahin gehend zu optimieren, dass er überhaupt erst einmal im Budget liegt. Unser ungutes Bauchgefühl und die schleppende Vorangehensweise veranlassten uns jedoch dazu, die Zusammenarbeit offen in Frage zu stellen.
Daraufhin hat die Architektin nun um die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI verlangt.
Wir haben daraufhin die Zusammenarbeit beendet.
Der Ansatz war richtig, nämlich Nachbesserung von der Architektin zu fordern. Scheinbar hatte sie allerdings keine Gelegenheit mehr dazu und insofern war die Kündigung vielleicht etwas vorschnell. Nur wenn sie definitiv abgelehnt hätte oder auch nach mehrfachen Versuchen keine Vorentwurfsplanung auf die Reihe bekommen hätte, welche die Kostenvorgabe einhält, wäre eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich gewesen. Erst dann wäre m.E. auch keine Vergütung fällig geworden.
Im vorliegenden Fall müsstet ihr damit rechnen, dass die Planerin im Ernstfall vermutlich schon gewisse Ansprüche durchsetzen könnte, aber dazu bestand ja auch Bereitschaft: quote: Wir boten ihr dennoch an, LPH 1 und 2 mit dem Mindestsatz zu bezahlen. Dieses Entgegenkommen/Angebot lehnte sie voll ab.
Leistungsphase 1+2 vollständig zu bezahlen, halte ich schon für ein sehr großes Entgegenkommen.
Bei einer freien Kündigung hätte sie Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Leistungen (ich unterstelle mal LP 1+2) und muss sich die Aufwendungen anrechnen lassen, die sie sich infolge der Kündigung erspart hat.
Viele Grüße
bento
|
20.01.2015 at 19:29 Uhr |
|
|
Bauherren2015
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.01.2015
IP: Logged
|
Re: Kündigung "Architektenvertrag" nach deutlicher Budgetüberschreitung
Vielen Dank für Ihre wertvollen Beiträge.
Diese haben uns sehr geholfen
|
20.01.2015 at 23:38 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|