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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Ingenieurvertrag und/oder Architektenvertrag?
Beitrag von Nachricht
JURI
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.07.2015
IP: Logged
icon Ingenieurvertrag und/oder Architektenvertrag?

Guten Tag zusammen!
Wir agieren als Auftraggeber hauptsächlich in der Altbausanierung.
Hier stellt sich bei kleineren Projekten mit hohem Anteil an Ingenieurleistung/Tragwerksplanung immer wieder die Frage, ob mit dem zu beauftragenden Statiker (er die Gesamtmaßnahme in einer Hand abwickeln soll) ein Ingenieurvertrag + separater Architektenvertrag geschlossen werden muss, oder ob in einem Ingenieurvertrag unter besondere Leistungen/Vereinbarungen die Architektenleistung z.B. pauschal (evtl. auf einem Beiblatt näher definiert) mit vereinbart werden darf/sollte.
Bei 2 getrennten Verträgen für ein Projekt mit demselben AN wird es sicher Überschneidungen geben, die sich honorarmindernd auswirken, Kündigung u.ä. ist sicher auch problematisch.
Gibt es z.B. Urteile, die besagen, dass z.B. ab bestimmten Baukosten separate Verträge erforderlich sind?

13.07.2015 at 11:00 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Ingenieurvertrag und/oder Architektenvertrag?

Honorartechnische korrekt ist es, sowohl die Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung als auch die des Leistungsbildes Tragwerksplanung mit ihren jeweiligen Grundleistungen vertraglich zu vereinbaren. Das kann man mit 2 Verträgen machen, bei einem AN auch in 1 Vertragswerk (ist mehr eine praktische / schreibtechnische Sache und hat auch noch die Konsequenz, das man bei 2 Verträgen ggf. einen einfacher kündigen kann).

Die Gebäudeplanungsleistungen werden dadurch aber nicht zu Besonderen Leistungen (die frei honorierbar wären), sondern bleiben Grundleistungen, die nur dann frei honoriert werden können, wenn die anrechenbaren Kosten außerhalb der Tabellenwerte liegen (§ 7 Abs. 2 HOAI)!

Honorarmindernde Überschneidungen bei Beauftragung sowohl der Gebäudeplanung als auch der Tragwerksplanung gibt es definitionsgemäß nicht, weder bei einem Neubau noch beim Bauen im Bestand. Das gilt unabhängig davon, ob mit den Leistungen zwei verschiedene Auftragnehmer betraut sind oder nur einer.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.07.2015 at 14:53 Uhr
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JURI
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.07.2015
IP: Logged
icon Re: Ingenieurvertrag und/oder Architektenvertrag?

das hat vorerst schon geholfen, vielen Dank!

14.07.2015 at 17:29 Uhr
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