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Partyman
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.01.2016
IP: Logged
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MFH / Honorar angemessen?
Hallo liebe Experten,
kurzes Feedback zu dem folgenden Honorarvorschlag wäre klasse:
3 Parteien MFH / Baukosten ca. 1500€/qm
Honorarzone 3, Mittelsatz, Nebenkosten 4%, L1-8
Honorar bis 5% Preissteigerung inkl.
Passt das so in etwa? Ist die Berechnung fair?
Schöne Grüße
Lars
[Edited by Partyman on 13.01.2016 at 00:17 Uhr]
[Edited by Partyman on 14.01.2016 at 15:15 Uhr]
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13.01.2016 at 00:16 Uhr |
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Partyman
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.01.2016
IP: Logged
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Re: MFH / Honorar angemessen?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen. Sollten noch Angaben fehlen, reiche ich diese gerne nach.
Schöne Grüße
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14.01.2016 at 15:14 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: MFH / Honorar angemessen?
Hallo Partymann,
die zugrunde gelegten Baukosten können hier im Forum nicht eingeschätzt werden.
Die HZ 3 entspricht durchschnittlichen Planungsanforderungen.
Welchen Honorarunterschied der Mittelsatz anstelle des Mindestsatzes ausmacht, das können Sie ggfs. mit Ihrem Planer besprechen oder anhand der geschätzten Gesamt- Baukosten mittels des HOAI-Rechners überschlagen.
Der Nebenkosten-Ansatz ist sehr fair.
Der Zusatz zur Preissteigerung ist in der HOAI nicht enthalten.
Die Ansätze sehen aber m.E. ganz gut aus.
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15.01.2016 at 09:44 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: MFH / Honorar angemessen?
Guten Tag Partyman,
der Satz "Honorar bis 5% Preissteigerung inkl." ist inhaltlich nicht klar. Nach § 6 (1) HOAI ist die maßgebliche Kostenermittlung für alle Honorarberechnungen die Kostenberechnung. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Baukosten um mehr als 5% höher sind als berechnet.
Denn Sinn und Zweck dieser (seit 2009 geltenden) Bindung des Honorars an die Kostenberechnung ist gerade, dass der Planer dem Bauherrn in der Entwurfsphase deutlich sagen soll, was das Ganze kosten wird und nicht eine - vielleicht gar nicht finanzierbare - Lösung auf Basis zu geringer Kostenansätze in der Kostenberechnung "verkauft", den Bauherrn damit später in Realisierungschwierigkeiten bringt (wegen fehlender Finanzierung), sein "Geld" aber durch die (bis 2008 geltende) Bindung des Honorars für Lph. 5-7 an den Kostenanschlag und des Honorars für Lph. 8-9 an die Kostenfeststellung trotzdem weitgehend bekommt. Die Unabhängigkeit des Honorars von den tatsächlichen Baukosten ist erkärtes Ziel der Absichten des Verordnungsgebers 2009 gewesen.
Insofern sollte der von Ihnen erwähnte Satz wohl am einfachsten aus dem Angebot und Auftrag gestrichen werden. Die HOAI-Regelungen mögen nicht perfekt sein (wer oder was ist das schon?), bieten aber m.E. eine ausgewogene Interessenvertretung beider Vertragsparteien zur wirtschaftlichen Finanzierung der Planungsleistungen. Die legal verhandelbaren Parameter Honorarsatz und Nebenkostenvergütung (die Honorarzone ist anhand der Aufgabe relativ objektiv bestimmbar) sollten in den betroffenen Leistungsbildern als Vertragsinhalt bezüglich der Vergütung ausreichen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.01.2016 at 11:03 Uhr |
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Partyman
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.01.2016
IP: Logged
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Re: MFH / Honorar angemessen?
Vielen Dank, das hat uns sehr weitergeholfen! Viel Expertise hier im Forum!
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15.01.2016 at 16:00 Uhr |
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