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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Abwägungsvorlage § 1 (7) BauGB; Grundleistung oder BL
Beitrag von Nachricht
FBL
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 20.11.2013
IP: Logged
icon Abwägungsvorlage § 1 (7) BauGB; Grundleistung oder BL

In der Regel werden im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die Stellungnahmen aus der Offenlage und der Träger öff. Belange ausgewertet und in einer Beschlussvorlage für den Gemeinderat in tabellarischer Form und mit inhaltlicher Auseinandersetzung aufbereitet.
Gehört diese Leistung zu den Grundleistungen des § 19, Anlage 3 HOAI oder ist dies eine BL i.S.d. Anlage 9?

03.03.2016 at 13:43 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abwägungsvorlage § 1 (7) BauGB; Grundleistung oder BL

Zu den Grundleistungen nach § 19 gehören u.a.

Lph. 3
b) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen

Das Mitwirken ist sprachlich eine nichtselbständige Tätigkeit, die also federführend von jemand anderem, nämlich dem AG selbst, durchgeführt wird. Es beinhaltet dabei i.d.R. die fachliche Erläuterung der vorgebrachten Einwände bzw. eine fachtechnische Stellungnahme aus planerischer Sicht, wie damit umgegangen werden könnte, gegenüber dem AG. Wenn es mehrere Stellungnahmen betrifft, wird man nicht umhinkommen, diese irgendwie zu strukturieren, sei es in Kapitelgliederung oder als Tabelle.

Beschlussvorlagen sind AG-interne Dokumente, die mit diesen Grundleistungen nicht erfasst sind, zumal darin meist spezifische formale Regeln einzuhalten sind, die man als externer Planer gar nicht kennt. Es ist aber sicher nett, die Stellungnahmen in eienr solchen Form abzugeben (Dateien), dass der AG-Vertreter sie in seine Beschlussvorlagen hineinkopieren kann.

Die ein Anlage 9 genannten besonderen Leistungen befassen sich alle mit Aktivitäten, die über die fachtechnischen Erläuterungen hinausgehen, z.B. unter 5. Verfahrensbegleitende Leistungen:

g) Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
m) Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
n) Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
0) Erstellen der Verfahrensdokumentation
q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
s) Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen

Sowie also mehr gefordert wird als eine fachliche Erläuterung von Zusammenhängen bei der Abfassung von Stellungnahmen, dürfte es sich um besondere Leistugen handeln.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.03.2016 at 09:02 Uhr
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FBL
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 20.11.2013
IP: Logged
icon Re: Abwägungsvorlage § 1 (7) BauGB; Grundleistung oder BL

Herzlichen Dank für die Antwort
LG

06.04.2016 at 08:00 Uhr
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eric.scheil@seecon.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.07.2016
IP: Logged
icon Re: Abwägungsvorlage § 1 (7) BauGB; Grundleistung oder BL

Vielen Dank für die Antwort.
In der Aufzählung der Besonderen Leistungen haben Sie Lit. i) "Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren" nicht erwähnt.
Könnte man diesen Punkt für die Erstellung einer Abwägungstabelle anwenden und die Mitwirkung (als Grundleistung) auf eine schriftliche fachliche Einschätzung zu den eingegangenen Stellungnahmen werten?

[Edited by eric.scheil@seecon.de on 28.07.2016 at 15:18 Uhr]

28.07.2016 at 15:12 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abwägungsvorlage § 1 (7) BauGB; Grundleistung oder BL

Diese Besondere Leistung wäre die Übernahme der üblicherweise vom AG übenommenen kompletten Ausformulierung von Stellungnahmen gegenüber der Genehmigungsbehörde. Wenn eine solche zu erbringen ist, kann die Abgrenzung natürlich wie von Ihnen genannt erfolgen.

Die ursprüngliche Frage befasste sich aber nicht mit der Stellungnahme gegenüber der Behörde, sondern mit einer internen Beschlussvorlage für die Gremien des AGs. Deshalb habe ich Lit. i) oben nicht angeführt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.07.2016 at 12:53 Uhr
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eric.scheil@seecon.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.07.2016
IP: Logged
icon Re: Abwägungsvorlage § 1 (7) BauGB; Grundleistung oder BL

Vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Eric Scheil

05.08.2016 at 13:09 Uhr
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