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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Leistungsphasen bei Straßensanierung / Asphaltsanierung
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
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icon Leistungsphasen bei Straßensanierung / Asphaltsanierung

Hallo Wissende,

ein öffentlicher Auftraggeber hat viele Kilometer Rad- und Gehwege in seiner Baulast.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes.
Nur partiell muss ein Vollausbau erfolgen. Die meisten Kilometer werden durch Deckenbau ohne Fräsen "saniert". An Lage und Gradiente der Fahrbahnen wird nichts geändert.
Der Planer erstellt ein Konzept mitsamt Übersichtslageplänen sowie eine Ausschreibung.

Was darf hier bei LP 2, 3 und 5 abgerechnet werden?

Vielen Dank für eure Meinungen.

S. Klein

08.03.2016 at 16:29 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Leistungsphasen bei Straßensanierung / Asphaltsanierung

Nach § 45 Nr. 1 sind für folgende Anlagen keine Honorare in der HOAI verordnet: "selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege".

Dabei ist auch nirgends definiert, welcher Art die Selbständigkeit sein muss, um wirksam festgestellt zu werden: Trasse, Gradiente, Funktion, Vertrag, alles ist wohl möglich.

Wenn also selbständige Wege vorliegen, gilt die HOAI überhaupt nicht und es herrscht völlige Vertragsfreiheit. Man kann also vereinbaren, was man will.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.03.2016 at 08:57 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Leistungsphasen bei Straßensanierung / Asphaltsanierung

Danke, Herr Doell,

so hab ich das noch gar nicht gesehen. Ich war der Meinung, es handele sich um Verkehrsanlagen.

Ich werde dem AG einen fairen Vorschlag unterbreiten.

Wie sehen Sie meine Frage (welche LP von 2,3 und 5 wie abgerechnet werden dürfen), bei einer reinen Asphalt-Straßen-Sanierung?
Beispiel: bei einer Anliegerstraße sollen die Einspannungen erhalten, aber durch Fugensanierung wieder fit gemacht werden. Die Decke der Fahrbahn wird abgefräst und eine neue Decke asphaltiert. Nebenbei werden noch einige Kleinigkeiten wie Sinkkasten anheben mit erledigt.
Der AG beauftragt das Ingenieurbüro mit der kompletten Zustandserfassung bis hin zur Gewährleistungsüberwachung, also eign. LP 1-9.

Was darf oder sollte Ihrer Ansicht nach in so einem Fall abgerechnet werden?

09.03.2016 at 09:13 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Leistungsphasen bei Straßensanierung / Asphaltsanierung

Wenn es sich um eine Asphaltstraße oder Anliegerstraße handelt, ist das ein anderer Fall als selbständige Wege, da tatsächlich Verkehrsanlagen vorliegen und die HOAI gilt.

Das ist Bauen im Bestand, für den die Grundleistungen der Lph. 1-9 evtl. gar nicht alle erforderlich sind. Ein Grundproblem, das auch Gebäudeplaner immer wieder haben. Dafür gibt's mitverarbeitete Bausubstanz und Umbau- bzw. Modernisierungszuschläge, vgl. auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2557. Die bautechnische Bestandsaufnahme ist Besondere Leistung in Lph. 1.

Vor der Abrechnungs- = Honorarfrage steht die Leistungsfrage. "Erst reden wir über Leistung, dann über Honorar!" Definieren Sie alle erforderlichen Grundleistungen aus Lph. 1-9. Dann können Sie anhand von Teilleistungstabellen (hilfsweise) oder genauer (objektbezogen ermittelt) die zu erbringenden Leistungen bewerten.

Die mitverarbeitete Bausubstanz kann man z.B. nach AHO-Heft 1 ermitteln.

Die größten Variablen liegen im Umbau- und Modernisierungszuschlag und im Honorarsatz. Da kann man kaum allgemeingültigen Rat geben, das geht wohl nur individuell. Wenn Sie Ihren Aufwand kalkulieren können, ermitteln Sie die benötigten Honorare. Auf die schlagen Sie noch Risikoaufschläge drauf und dann wissen Sie, wie Sie mit HS und UZ umgehen müssen, um zu bekommen, was Sie brauchen.

Bei der örtlichen Bauüberwachung sind Sie ja ohnehin frei in der Kalkulation. Wenn's geht, würde ich beim Bauen im Bestand nach Stundenaufwand abrechnen. Falls das nicht akzeptiert wird, nehmen Sie eine Pauschale bei fixer Bauzeit einschl. der nachlaufenden Arbeiten plus einen Betrag je angefangener Woche Bauzeitverlängerung oder alternativ einen Monats- oder Wochenbetrag für die Bauzeit plus eine Pauschale für Aufmaße und Abrechnungsprüfung.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.03.2016 at 18:31 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Leistungsphasen bei Straßensanierung / Asphaltsanierung

Danke für die Tipps!

09.03.2016 at 18:49 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Leistungsphasen bei Straßensanierung / Asphaltsanierung
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