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Nastia9
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.03.2016
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Bauingenieur, Anrechenbarekosten
Liebe Mitglieder, ich brauche die Aufklärung. Wir haben eine Satteldachgaube bauen lassen. Der Zimmermann, der Dachdecker und der Maler haben eine tolle Arbeit geleistet, die Kosten belaufen sich auf 18000. Jetzt kommt die Rechnung vom Bauingenieur. Als anrechenbare Kosten sind 25000 angegeben. Ich vermute, er hat den Statiker, den Vermesser und sein eigenes Honorar mitgezählt. Ist das korrekt? Ist die Honorarzone 3 für Neubau einer Satteldachgaube angemessen. Wozu dient der Zuschlag von 20%?
Vielen Dank von Bauanfängerin aus Brandenburg.
[Edited by Nastia9 on 13.03.2016 at 10:23 Uhr]
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11.03.2016 at 12:04 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Bauingenieur, Anrechenbarekosten
Hallo Nastia9,
quote: Nastia9 wrote:
... die Kosten belaufen sich auf 18000. Jetzt kommt die Rechnung vom Bauingenieur. Als anrechenbare Kosten sind 25000 angegeben. Ich vermute, er hat den Statiker, den Vermesser und sein eigenes Honorar mitgezählt. Ist das korrekt?
Da der Wert "25.000" so glatt angegeben ist, vermute ich mal, dass der Planer einfach den Eingangswert der Honorartabelle genommen hat, um sein Honorar nach HOAI ausrechnen zu können.
Das wäre natürlich nicht korrekt, denn wenn der Wert von 25.000,-€ bei den anrechenbaren Kosten nicht erreicht wird, kann das Honorar frei vereinbart werden (was natürlich auch bedeuten kann, dass einfach das Honorar des Eingangswertes genommen wird............aber es muss eben nicht sein).
quote: Wozu dient der Zuschlag von 20%
Hört sich nach Umbauzuschlag an.
Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 14.03.2016 at 20:57 Uhr]
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14.03.2016 at 20:56 Uhr |
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Nastia9
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.03.2016
IP: Logged
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Re: Bauingenieur, Anrechenbarekosten
Hallo bento und vielen Dank für die Antwort. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. 2000€ Honorar brutto auf Baukosten von 18000 brutto scheint mir etwas übertrieben?
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14.03.2016 at 21:21 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
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Re: Re: Bauingenieur, Anrechenbarekosten
quote: Nastia9 wrote:
Hallo bento und vielen Dank für die Antwort. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. 2000€ Honorar brutto auf Baukosten von 18000 brutto scheint mir etwas übertrieben?
Da es unter 25.000 € liegt, hätte auch frei vereinbart werden können:
- 2.000 Euro Brutto = 1.680 € netto
- bei 70 €/h wären das exakt 24h
Ich meine, das ist nicht überzogen, wenn er davon Leistung, die des Statikers, evtl mehrere Baustellenbesuche, Angebotseinholungen, Bauüberwachung und Abnahme begleitet hat.
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15.03.2016 at 04:44 Uhr |
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Nastia9
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.03.2016
IP: Logged
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Re: Bauingenieur, Anrechenbarekosten
Zu den Leistungen:
Ausfürungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung der Vergabe, Objektbetreunung sind nicht drin. Unsere Bauplaner war kein einziges Mal auf die Baustelle.
Vielen Dank für die Anrworten.
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15.03.2016 at 08:40 Uhr |
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
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Re: Bauingenieur, Anrechenbarekosten
Googeln Sie doch mal den alten lateinischen Spruch "de minimis non curat lex".
Ich fürchte, Sie werden keinen Spaß haben, wenn Sie wegen dieses Betrages Streit mit dem Bauingenieur anfangen...
____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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18.03.2016 at 08:57 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Re: Bauingenieur, Anrechenbarekosten
quote: Nastia9 wrote:
Zu den Leistungen:
Ausfürungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung der Vergabe, Objektbetreunung sind nicht drin. Unsere Bauplaner war kein einziges Mal auf die Baustelle.
Vielen Dank für die Anrworten.
Liebe Nastia,
Sie haben in Brandenburg gebaut. Dort ist der Objektplaner automatisch als Objektplaner in der Bauphase der Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Bauaufsichtsbehörde. Er übernimmt dadurch ein Risiko. Der Objektplaner könnte sich natürlich von der Pflicht als Objektplaner für die Bauphase der Bauaufsichtsbehörde gegenüber entpflichten, wenn er nicht mit den LP 5 bis 8 beauftragt worden ist. Das hätte jedoch zur Folge gehabt, dass Sie nicht hätten bauen dürfen. Sie können das in der Brandenburgischen Bauordnung nachlesen.
Die Bauordnung regelt dies in Brandenburg so, um sicherzustellen, dass die LP 5-8 wirklich beauftragt werden.
Dadurch dass Sie diese Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, sind Ihnen vermutlich noch deutlich höhere Planungskosten erspart geblieben.
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23.03.2016 at 14:58 Uhr |
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