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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : ist ein Doppelhaus ein Objekt oder zwei
Beitrag von Nachricht
Berkenheide
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.03.2016
IP: Logged
icon ist ein Doppelhaus ein Objekt oder zwei

§11 Auftrag für mehrere Objekte
Wir haben den Auftrag vier gleiche Doppelhäuser zu erstellen.
Dabei ist meine Frage: Ist ein Doppelhaus ein Objekt oder wird eine Doppelhaushälfte als ein Objekt gesehen.
In dem einen Fall hätten wir vier Wiederholungen in dem anderem 8.
2-5 Wiederholung wird zu 50% vergütet die sechste, siebte und achte anschließend nur noch mit 60%.
Ich freue mich über hilfreiche Hinweise.


[Edited by Berkenheide on 29.03.2016 at 14:55 Uhr]

29.03.2016 at 14:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: ist ein Doppelhaus ein Objekt oder zwei

Wenn zwei Gebäude konstruktiv und funktional getrennt sind, sind es auch honorartechnisch 2 Gebäude, so die BGH-Rechtsprechung. Die konstruktive Trennung ist gegeben, wenn es keine Kommunwand gibt, d.h. eine Trennfuge mit 2 daran angrenzenden Außenwänden existiert (das dürfte heutzutage schon aus Schallschutzgründen der Regelfall sein). Die funktionale Trennung liegt vor, wenn jedes Haus einen eigenen Eingang hat (was bei Doppelhaushälften ebenfalls Standard sein dürfte).

Die von Ihnen genannten Abminderungen kommen nach § 11 Abs. 3 HOAI nur dann zum tragen, wenn die Gebäude im Wesentlichen gleich sind und im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang unter gleichen baulichen Verhältnissen geplant und errichtet werden sollen. Die Wesensgleichheit bei der Gebäudeplanung dürfte dann nicht mehr gegeben sein, wenn die Tragwerksplanung unterschiedlich ist, da Bauarten, Bauweisen oder geometrische Abmessungen sich unterscheiden. Achtung: bei der technischen Ausrüstung kann die Wesensgleichheit auch entfallen, wenn leichte, nichttragende Trennwände andere Raumanordnungen ergeben und die Planung nicht 1:1 auf das 2. Gebäude übertragen werden kann!

Sind die Gebäude nicht wesensgleich (oder treffen die weiteren Bedingungen nicht zu), erfolgt eine nicht so stark wirksame Honorarminderung durch bloßes Zusammenfassen der anrechenbaren Kosten beider Gebäude nach § 11 Abs. 2 HOAI.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.03.2016 at 08:47 Uhr
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Berkenheide
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.03.2016
IP: Logged
icon Re: ist ein Doppelhaus ein Objekt oder zwei

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Die Doppelhaushälften sind exakt gleich.
Das Doppelhaus wird meiner Meinung nach doch als ein Objekt gesehen und nicht als zwei einzelne Objekte.
Um mehrere Gebäude handelt es sich doch stets dann, wenn diese ohne Berührung nebeneinander stehen und keine verbindenden Elemente aufweisen.
Die Doppelhaushälften haben zwar jeweils eine eigenständige Heizungsanlage und einen eigenständigen Eingang, sind aber bautechnische nicht Eigenständigkeit, da sie vom konstruktivem Wärmeschutz nicht alleine stehen bleiben könnten, wenn die andere Hälfte abgerissen wird. Sobald die zweite Gebäudehälfte abgerissen wird ist diese nicht mehr Wind und Wetter geschützt. Im alltäglichen Leben sieht eine Doppelhaushälfte architektonisch gesehen immer abgehackt aus, wenn die zweite Hälfte nicht besteht. Ich würde mich über weitere Stellungnahmen sehr freuen.

30.03.2016 at 19:42 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: ist ein Doppelhaus ein Objekt oder zwei

Guten Tag,

mit "konstruktiv" sind in der HOAI die tragenden Teile bezeichnet. Eine Doppelhaushälfte bleibt auch stehen, wenn sie eine ungedämmte Außenwand hat. Dass man beim Abriss einer Doppelhaushälfte die frei werdende Außenwand isolieren muss, ändert daran nichts, dass es zunächst einmal 2 Gebäude sind. Auch wie so etwas aussieht (wir heben so ein Haus in der Nachbarschaft; ich weiß, wovon ich schreibe) hat nichts mit der honorartechnischen Behandlung zu tun.

Freistehend ist nicht erforderlich, damit es sich um getrennte Objekte handelt (ist BGH-Rechtsprechung, braucht man also nicht zu diskutieren). Und auch zwei Gebäude mit einem Verbindungsgang bleiben 2 Gebäude (wobei die im Einzelfall zu klärende Frage ist, ob der Verbindungsgang ein drittes ist oder zu einem der beiden gehört). Entscheidend ist nicht die fehlende Verbindung, sondern die separate Nutzbarkeit beider Gebäude z.B. durch jeweils eigene Eingänge.



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

31.03.2016 at 09:39 Uhr
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