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Speedy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.02.2004
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten
Hallo,
wir haben eine Frage zu den anrechenbaren Kosten für die Leistungsphasen 1-4. Hierzu folgender Fall: Unser Architekt hat für eine Renovierungsmaßnahme (Zone 3) zunächst eine Kostenberechnung mit reinen Baukosten von ca. 400.000,00 Euro erstellt. Diese Kostenberechnung enthielt jedoch Arbeiten, die nicht zur Ausführung kamen, da unser Kostenrahmen überstiegen wurde. Folglich erfolgte eine Korrektur der Kostenberechnung mit Herausnahme diverser Arbeiten auf verminderte Baukosten von ca. 330.000,00 Euro.
Nach dieser letzten Kostenberechnung erfolgt nun die Ausführung des Projekts.
In seinen Honorarrechnungen berechnet der Architekt nun für die Leistungsphasen 1-4 stets die ursprünglichen höheren Baukosten und begründet dies damit, daß er ja auch einen höheren Aufwand hatte, die ursprüngliche Kostenberechnung zu erstellen. Erst für die weiteren Leistungsphasen würden seiner Meinung nach dann die verminderten Baukosten angerechnet werden.
Es stellt sich für uns daher die Frage, ob diese Berechnungsgrundlage für die Phasen 1 - 4 zulässig ist. Für baldige Antwort danken wir.
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28.02.2004 at 13:18 Uhr |
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RA-Ellinghaus
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.02.2004
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Re: Anrechenbare Kosten
Ja, der Architekt hat richtig abgerechnet, wobei ich unterstelle, daß die Kostenberechnung korekt ist. Ändert sich der Umfang der Bauarbeiten in der Ausführungsplanung oder später, können geringere Kosten erst ab Leistungsphase V für die Honorarermittlung angesetzt werden.
MIt freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ellinghaus
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23.03.2004 at 13:06 Uhr |
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Speedy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.02.2004
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Re: Anrechenbare Kosten
Vielen Dank für die Antwort, uns ist dadurch sehr geholfen worden.
Speedy
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31.03.2004 at 18:03 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Ich muss hier der Auffassung von Herrn Ellinghaus widersprechen. Wurde die Kostenberechnung im Zuge der Leistungsphasen 1-4 korrigiert, um das gewünschte Planungsziel zu erhalten, so ist m. E. der korrigierte Wert für die Honorarermittlung heranzuziehen. Mit der höheren Kostenberechnung hatte der Architekt zwar mehr Arbeit, er hat aber nicht den realisierbaren Kostenrahmen eingehalten. Auch im Planungsprozess wird ein Haus oft noch verkleinert, um die Baukosten zu reduzieren. Für das Honorar kann dabei auch nur angesetzt werden, was als Ergebnis der Leistungspahsen 1-4 vorliegt, nicht was zwischenzeitlicher Planungsstand war.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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01.04.2004 at 06:13 Uhr |
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RA-Ellinghaus
Level: Gast
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Herr Wolz hat insoweit recht, wenn als Ergebnis der Leistungsphasen I bis IV auch die korrigierte Kostenberechnung vorlag.
Ich habe Ihre Frage allerdings dahingehend verstanden, daß erst im Zuge der Buaausführung aufgrund Ihrer eigenen Entscheidung geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle bliebe es bei der höheren Kostenberechnung für die Honorarermittlung.
Mit freundlichem Gruß
RA Ellinghaus
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13.04.2004 at 15:09 Uhr |
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