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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Planungsangebot
Beitrag von Nachricht
Freden
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.09.2016
IP: Logged
icon Planungsangebot

Hallo zusammen,

Im Mai 2015 haben meine Frau und ich mit einer Baufirma getroffen um unser zukünftiges Bauprojekt zu besprechen. Zu diesem Zeitpunkt waren wir im Ausland, aber alle Gespräche fanden im Büro des Bauträgers persönlich statt als wir in Deutschland waren. Bei dem ersten Gespräch wurde ein Honorar in höhe von 3000 Euro verlangt für ein Planung bis zur Vertragsunterzeichnung für den Bau. Diese 3000 Euro wären beim Bau dann gutgeschrieben.

Zu diesem Zeitpunkt hatten meine Frau und ich kein Vertrag zur Planung unterschrieben.

Der erste Entwurf hat uns garnicht gefallen und dies wurde sofort der Firma mitgeteilt. Insgesamt kam die Architektin der Baufirma garnicht mit dem B-Plan zurecht was sie auch beim ersten treffen uns verkündete. Unsere Unzufriedenheit haben wir per Email verkündigt. Es waren Probleme wie nur ein Waschbecken im Bad für 5 Personen (unter anderem 4 Frauen bzw. Mädchen!). In diesem Email wurden mehrere Bilder von Häuser die uns gefallen haben, an der sich die Architektin richten sollte da wir ein eher modernes Haus wollten. Zu diesem Zeitpunkt standen verschiedene Bauträger zur Auswahl und im Email wurde verkündigt das wir mit einem anderen Mitbewerber arbeiten um verschiedene Konzepte für unseren Hausbau zu realisieren. Eine endgültige Entscheidung, mit welchen Bauträger wir uns entscheiden wollten wir bis September 2015 treffen, daher ist ein gelungenes Designkonzept ein wichtiger Entscheidungsfaktor.

Darauf haben wir ein Email vom Bauträger bekommen das "Ihnen [unsere Architekin] einen Entwurf fertigen wird, der Ihre Vorstellungen und Wünsche 100%tig trifft" und die bitte den Vertrag zu unterschreiben damit Sie weiter arbeiten kann. Nach dieser "Garantie" haben wir dann das Angebot unterschrieben zurück geschickt, da die Erfahrung mit diesem Bauträger bisher sehr gut war.

Leider war der 2. Entwurf der Architektin eine weitere Entwicklung vom altern Konzept mit gar keine Änderungen drin die wir im ersten Email (vor Angebotsunterschreitung) gefordert haben. Wir haben sofort das Verhältnis gekündigt da die Entwürfe weit hinter unsere Vorstellung waren. Darauf hat der Bauträger angekündigt, er wolle nur die hälfte von den 3000 Euro haben. Diese Forderung haben wir sofort abgelehnt mit der Begründung das wir nicht Zufrieden waren und der neue Entwurf nur eine Auffrischung alte abgelehnte Konzepte war. Danach haben wir nichts mehr gehört.

Jetzt nach 15 Monate kam eine Rechnung für die 1.500 Euro per Einscheiben an unsere neue Adresse (inzwischen hatten wir mit ein Bauträger gebaut der beim ersten Entwurf unsere Vorstellung getroffen hat!)

Meine Frage - muss ich diese Rechnung überhaupt bezahlen, da eine gewisse Vorplanung für eine Entscheidung für ein Bauträger normal sind? Wir haben kein einziges Teil diese ersten Skizzen genommen. Wären die Skizzen nah an unsere Vorstellungen oder wären zum entscheiden ein Vorteil, wäre es was anderes. Unsere Zeit mit der Architektin waren begrenzt auf 2 Gespräche für 4 Stunden insgesamt..

Vielen Dank!

[Edited by Freden on 26.09.2016 at 17:05 Uhr]

26.09.2016 at 17:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Planungsangebot

Guten Tag,

ihre Fragen betreffen nicht direkt die HOAI und sind vorwiegend als rechtliche Fragen einzustufen. In diesem Forum kann und darf jedoch keine Rechtsberatung stattfinden.

Ich schlage vor, dass Sie sich mit Ihren E-Mails und Angeboten/Aufträgen zu einem Baufachanwalt Ihres Vertrauens begeben und sich dort bzgl. des erteilten Auftrags und der Vergütungspflicht informieren.

Sie können aber auch zunächst dem Bauträger mit den von Ihnen hier ausgeführten Argumenten entgegnen, dass Sie keine verwertbare Planung erhalten haben und deshalb keine Vergütungspflicht sehen. Dann werden Sie ja sehen, wie er reagiert und sich entscheidet, ob er für diesen Betrag eine Klage anstrengt oder nicht. Spätestens dann müssen Sie aber ggf. zum Anwalt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

27.09.2016 at 06:33 Uhr
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Freden
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.09.2016
IP: Logged
icon Re: Planungsangebot

Vielen Dank für Ihre Hilfe, und Tips!

Mit freundlichen Grüßen...

28.09.2016 at 16:44 Uhr
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