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mens_sana
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.10.2016
IP: Logged
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Energetische Sanierung
Hallo,
unsere WEG möchte unseren Häuserblock aus den 70ern für ca. 2 Mio energetisch sanieren (KFW 100 Effizienzhaus) mit enormen Kosten für die einzelnen Eigentümer. Als Laien scheint mir das in der Planung der Hausverwaltung ausgewiesene Architektenhonorar (182 T€) wie auch das für den Fachingenieur (83 T€) sehr üppig.
Die Planung ist aufgeteilt in Modernisierung (1.558 T€) und Instandhaltung (421 T€). Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand kurz drüberschauen und eine PI-Mal-Daumen-Einschätzung geben könnte, ob das Honorar so passen kann (HOAI-Nrn. sind leider nicht angegeben):
1. Modernisierung:
Gerüst - 99 T€
Fassade - 60 T€
Dämmung Hohlwand - 18 T€
Wärmeverbundsystem - 214 T€
Austausch Fenster - 227 T€
Dachdeckungsarbeiten - 171 T€
Untersuchung Dauerel. Fug - 0,4 T€
Demontage+Entsorgung Attika - 3 T€
Neue Heizungskessel - 61 T€
Warmwasseraufbereitung - 23 T€
Heizungsverteil. M. Pumpe - 29 T€
Wohnraumlüftung - 147 T€
Heizungsverteilung Keller - 43 T€
Trinkwasserverteilung Keller - 47 T€
Steigeleitung MOD - 75 T€
Trockenbauarbeiten - 10 T€
Wiederherstellung Außenanl - 12 T€
Abhängen Fassade 46 T€
Architekt - 182 T€
Statiker - 2,5 T€
Fachingenieur - 83 T€
Energieberater - 5 T€
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Modernisierung gesamt 1.558 T€
2. Instandhaltung:
Regenentwässerung - 28 T€
Balkonabdichtung - 59 T€
Bakonverglasung - 85 T€
Sanierung PCB Fugen - 22 T€
Aust. Stromzähler - 79 T€
SAT - 27 T€
Trinkwvert. Kell. Inst - 13 T€
Steigeleitung Inst. - 87 T€
Trockenb. Inst. 8 T€
Außenanlage Inst. 13 T€
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Instandhaltung gesamt 421 T€
=>Modernisierung + Instandhaltung 1.979 T€
Danke und beste Grüße
Bianca
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15.10.2016 at 19:59 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Energetische Sanierung
Guten Tag,
das muss man sicher deutlich detailliert betrachten als Sie das hier schon getan haben.
Z.B. stellen sich folgende Fragen:
a) Sind die Angaben brutto oder netto?
b) welche Leistungen (z.B. Grundleistungsphasen nach HOAI) wurden von den einzelnen Planern angeboten?
c) Welche Modernisierungszuschläge stecken in den Honoraren?
d) Handelt es sich wirklich nur im Instandhaltung (Aufrechterhaltung der Funktion) oder vielleicht doch um Instandsetzung (Wiederherstellung der Funktion) oder Modernisierung (Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit)?
e) Welche Instandsetzungs- oder Instandhaltungszuschläge wurden angesetzt?
f) Ist das Honorar zur Instandsetzung in den Honoraren der Modernisierung enthalten oder kommt da noch etwas dazu?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.10.2016 at 10:54 Uhr |
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mens_sana
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.10.2016
IP: Logged
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Re: Energetische Sanierung
Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort und Nachfragen. Alles kann ich nicht beantworten, da wir von der Verwaltung nur diese Aufstellung bekommen haben als Entscheidungsgrundlage. Ich versuche es aber mal:
a) inklusive Mehrwertsteuer (brutto)
b) die Aufstellung stammt vom Architekten und soll das gesamte Projekt abdecken, also müssten alle denkbaren Phasen drin sein
c) Zuschläge sind nicht ausgewiesen; ich denke, wenn Zuschläge für Modernisierung zulässig sind, kann er die wohl für den Modernisierungsteil auch berechnen
d) es ist so ausgewiesen wie beschrieben (Mod.+Instandhaltung); nehmen wir also an, dass Instandhaltung für den zweiten Teil zutreffend sei
e) wie c)
f) das habe ich mich auch gefragt - das muss wohl enthalten sein, weil die Verwaltung sonst Kosten gar nicht ausgewiesen hätte; warum das dann komplett unter Modernisierung läuft, erschließt sich mir aber nicht
Wie gesagt, mehr Informationen habe ich leider nicht. Mir würde schon eine grobe Einschätzung sehr helfen.
Vielen Dank
Bianca
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21.10.2016 at 08:16 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Energetische Sanierung
Guten Tag Bianca,
eine Honorarberechnung nach HOAI auf Basis Ihrer Angaben ist leider nicht so einfach möglich, weil in den Kosten offensichtlich auch erklärungsbedürftige Positionen enthalten sind und die Planer wohl nicht alle Angaben gemacht haben, aufgrund derer das Angebot oder eine darauf aufbauende Rechnung prüffähig wäre. Sie sollten sich also an einen Honorarsachverständigen wenden, der auf Basis aller (!) vorliegenden Unterlagen Näheres dazu sagen kann.
Ein Baufachanwalt oder einer für WEG-Recht könnte Ihnen aber auch kurzfristig sagen, was Sie unternehmen müssen, damit kein Auftrag auf solcher Basis erteilt wird bzw. welche Veto-Rechte Sie haben. Denn: Wer hat denn in der Verwaltung einer WEG schon die Sachkunde, um die Vollständigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit eines Planungsangebots nach HOAI zu beurteilen und eine Honorarrechnung später auch prüfen zu können?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.10.2016 at 07:43 Uhr |
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