Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag Innenräume
Beitrag von Nachricht
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Umbauzuschlag Innenräume

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ein Umbauzuschlag wird gemäß der Definition in § 2 Abs. 5 HOAI bei wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand gewährt.

Nun sind aber Leistungen für Innenräume in § 34 Abs. 2 HOAI als die Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion definiert.

Heißt das, dass bei der Planung nur von Innenräumen kein Umbauzuschlag anzusetzen ist?

Ihr Mitglied

[Edited by Mitglied on 03.11.2016 at 08:50 Uhr]

03.11.2016 at 08:50 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag Innenräume

In der Regel nicht, da Leistungen für Innenräume "die Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion" betreffen, so dass der für einen Umbau erforderliche wesentliche Eingriff in Konstruktion oder Bestand hier nicht vorliegt (FBS Rn. 29 zu §2).

Sind aber wesentliche Eingriffe in Konstruktion oder Bestand vonnöten, liegen evtl. auch Leistungen der Gebäudeplanung vor.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.11.2016 at 16:51 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag Innenräume

Vielen Dank. Habe ich verstanden.

Dabei tauchte aber noch eine zweite Definitionsfrage auf. Modernisierung wird in § 2, Abs. 6 als nachhaltige Erhöhung Gebrauchswert definiert. Wenn nur diese Voraussetzung vorliegt (als kein wesentlicher Eingriff in Konstruktion oder Bestand), ist dann trotzdem ein Modernisierungszuschlag anzusetzen?

07.11.2016 at 06:40 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag Innenräume

Eine Modernisierung gibt es nur dann, wenn das Objekt bereits besteht und bestehen bleibt und dabei seine Gebrauchstüchtigkeit erhöht wird. Wird bei einem Innenraum etwas abgebaut und etwas neues stattdessen hingebaut, ist das keine Modernisierung (Analogie: ein Haus abreißen und ein neues an seine Stelle bauen ist auch keine Modernisierung des alten, sondern ein Abriss und Neubau).

Bei Innenräumen geht es im Wesentlichen um innere Gestaltungen von Gebäuden (oder Ingenieurbauwerken), vor allem um die Oberflächen der Baukonstruktionen und um die Ausstattung, also z.B. um Deckenbeläge, Deckenbekleidungen, Wandbekleidungen (auch Putze, Beschichtungen, Anstriche, Tapeten usw.) und bei der Ausstattung um bewegliche Möbel, Vorhänge, lose Teppiche, Stehleuchten, Geräte oder sonstiges Inventar.

Dagegen ist die Planung von Sichtbeton, dem Rohbau zuzuordnenden Natursteinarbeiten oder tragenden Holz- und Stahlbaukonstruktionen nicht den Innenräumen zuzuordnen (auch wenn sie von demselben Planer erbracht werden), da es sich dabei um Rohbauleistungen mit statisch-konstruktivem Anforderungen (also um das Leistungsbild Gebäudeplanung) und nicht um den Ausbau eines Gebäudes handelt (FBS Rn. 17 zu § 34).

Da müsste man also bei einem Innenraum im Einzelfall ganz genau untersuchen, ob evtl. eine Modernisierung vorliegt und nicht doch bloß um das Wegnehmen eines alten Bauteils und das Hinsetzen eines neuen.

Für den Nutzer oder die Nutzung muss dabei durch bauliche Maßnahmen eine verbesserte subjektive Wertigkeit (nicht unbedingt ein höherer Verkehrswert) erzielt werden (also auch keine bloße Instandsetzung), z.B. der Wohnqualität, Raumnutzung, der funktionellen Abläufe, der Belichtung und Belüftung o.ä. (FBS Rn. 31 zu § 2).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.11.2016 at 17:00 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag Innenräume

Habe mich undeutlich ausgedrückt.

Möchte die Frage der Modernisierung, ohne spezielle Betrachtung Innenräume behandeln. Stelle die Frage daher separat neu im Forum.

08.11.2016 at 09:15 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Thowei
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.07.2016
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag Innenräume

Hallo zusammen,

das ist ein interessantes Thema. Ich hatte es bisher auch so verstanden, dass Modernisierung grundsätzlich darauf bezogen ist, die Gebrauchstüchtigkeit von Objekten zu erhöhen, während diese in ihrer Grundart bestehen bleiben.

Was mir im Zusammenhang mit Innenräumen jedoch nicht ganz klar wird, ist, was genau nun alles unter "Ausstattung" fällt. Ein Beispiel, das mich momentan sehr beschäftigt, ist etwa der Badezimmer-Bereich: Fällt das Austauschen einer Dusche gegen eine neue mitsamt Einzelteilen unter Modernisierung? Oder wäre Modernisierung dann das Belassen des alten Duschcorpus mit Auswechseln der Einzelteile? Zum Verständnis: unter Einzelteilen verstehe ich hier zum Beispiel die Armaturen oder noch grundlegender: die sog. Duschwanne [url=https://www.badezimmertotal.de/dusche/duschwanne/]wie hier bei Badezimmertotal[/url]. Ist es in diesem Zusammenhang relevant, ob die auszutauschenden Teile beschädigt sind oder greift das Aufwertungskriterium bereits, wenn sie einfach nur sehr, sehr abgenutzt aussehen?

Ich bin gespannt auf die Antworten und bedanke mich im Voraus!

MfG
Thowei

____________________________
Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

01.06.2017 at 10:50 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag Innenräume
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no