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rrfuentes
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.11.2016
IP: Logged
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Architekten, TGA Planer, Statiker...
Hallo Zusammen,
Als ausländischer Ingenieur hätte ich eine Frage zur HOAI. Ich würde mich freuen, wenn jemand mit helfen könnte! 
wenn man die Honoraren gem. "Tabelle § 35 Abs. 1 Gebäude" rechnet, sind alle Objektplaner (TGA Planer, Statiker, Architekt...) in den 9 Leistungen inklusive?
Oder muss man nach § 35 + § 52 (Tragwerksplanung) + § 56 (technische Ausrüstung)... getrennt rechnen?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse!
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22.11.2016 at 17:23 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Architekten, TGA Planer, Statiker...
Guten Tag,
die Honorare für Gebäudeplanung sind nur für die Leistungen der Gebäudeplanung.
Die Honorare der Tragwerksplanung sind nur für die Tragwerksplanung (Statik)
Die Honorare der Technischen Ausrüstung sind nur für die Anlagengruppe der technischen Ausrüstung (§ 53 Abs. 2, § 43 Abs. 1).
Die HOAI ist historisch gesehen für die typische Arbeitsteilung in Deutschland gemacht: es gibt Gebäudeplaner, Statiker und Planer für verschiedene technische Ausrüstungen. Für jeden soll das Honorar nach den Regeln der HOAI bestimmt werden können.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.11.2016 at 19:54 Uhr |
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