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Küchler
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.12.2016
IP: Logged
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Ausführungsunterlagen - Ausgedruckt oder Digital?
Hallo zusammen
Es geht darum, ob die Übergabe von ausgedruckte Ausführungsunterlagen und ergänzender Unterlagen an das ausführende Unternehmen eine durch den Planer geschuldete Grundleistung ist.
Hintergrund ist wie folgt:
Dem ausführenden Elektriker wurden sämtliche Projektdaten digital in allen gängigen Formaten zu Verfügung gestellt. Die speziell für ihn betreffenden Unterlagen wurden Maßstabgerecht ausgeplottet und in mehrfacher Ausfertigung übergeben.
Ergänzende Architektenpläne, Planunterlagen von Drittgewerken (Heizung, Lüftung etc) Brandschutzkonzept sowie Kabelzuglisten etc stehen digital zur Verfügung und werden entsprechend fortgeschrieben..
Das Handwerker fordert diese ihm digital vorliegenden "Fremd-" Unterlagen samt Fortschreibung nun ausgedruckt an; wir verstehen uns allerdings nicht als kostenlosen und persönlichen "Copy-Shop".
In den seltensten Fällen fertigen Elektriker eigene Werkpläne sondern nutzen die übergebenen Unterlagen für eigene Zwecke auf der Baustelle und im Büro. Wir sind nun verunsichert, ob im digitalen Zeitalter eine Behinderungsanzeige auf Grund nicht übergebener Ausdrucke gerechtfertigt ist.
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23.12.2016 at 11:17 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Ausführungsunterlagen - Ausgedruckt oder Digital?
Kabelzuglisten für die Anlagen, die der Elektriker zu bauen hat, sollten auch in Papierform übergeben werden.
Alles andere dürfte eine Sache des Bauvertrages sein. Worauf begründet denn der Elektriker seinen Anspruch auf Papierpläne von fremden Gewerken?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.12.2016 at 12:48 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Ausführungsunterlagen - Ausgedruckt oder Digital?
Sehr geehrter Herr Küchler,
wir Planer müssen vertragsgemäss unserem Auftraggeber liefern, i.d.R. Papier, Anzahl nach vertraglicher Vereinbarung. Dem oder den Auftragnehmer/n müssen wir nur liefern, wenn es so vereinbart wurde. Was steht denn in Ihrem Angebot an den Bauherrn oder dem Planungsvertrag und was steht im Bauvertrag?
[Edited by CT1956 on 26.12.2016 at 17:06 Uhr]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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26.12.2016 at 17:06 Uhr |
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Küchler
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.12.2016
IP: Logged
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Re: Ausführungsunterlagen - Ausgedruckt oder Digital?
Hallo zusammen und zunächst wünsche ich noch ein frohes Weihnachtsfest 
Der Bauherr hat vertragskonform drei Sätze Ausführungsunterlagen erhalten, wobei ein Satz Unterlagen auch der Oberbauleitung auf der Baustelle und somit allen Baubeteiligten zur Verfügung steht. Damit ist unsere vertragliche Seite erfüllt und alles ist gut.
Nun beansprucht der Unternehmer neben den ihm zur Verfügung gestellten 50stel Installationspläne aller ihm digital überlassenen Unterlagen als Ausdruck. Auch die der Fremdgewerke. Gleichzeitig meldet er Behinderung an und fordert eine Anpassung seiner Ausführungsfristen.
Dieses Thema ist vertraglich nur insofern geregelt als das er fristgerecht die ihm überlassenen Unterlagen erhalten und nun zu prüfen hat und seine Werkplanung erstellen muß. (Was er natürlich aus genanntem Grund nicht macht). Er begründet gar nicht - er fordert einfach und schindet Zeit.
Dies nur am Rande.
Die möglichen Register der VOB kenne ich durchaus und wende sie auch an.
Kern der Frage ist aber ganz konkretc: Hat ein Unternehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Papierausdrucke und ist dies eine nach HOAI geschuldete Grundleistung?
Ich tendiere im Augenblick dazu, die Unterlagen erstellen zu lassen, auch wenn ich keine Verpflichtung erkennen kann und dies dem Unternehmer ( als Gegenforderung) in Rechnung zu stellen.
- Man kann sich das Leben auch schwer machen....-
Einen guten Rutsch ins neue Jahr...
[Edited by Küchler on 27.12.2016 at 17:20 Uhr]
[Edited by Küchler on 27.12.2016 at 17:22 Uhr]
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27.12.2016 at 17:15 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Ausführungsunterlagen - Ausgedruckt oder Digital?
Der Rahmen der Preisvereinbarung von Nebenkosten wie Papiervervielfältigungen ist in HOAI §14 geregelt, falls Pläne u.a. Unterlagen im Namen des AG verteilt werden sollen. Falls die Nebenkosten pauschaliert wurden, hat man (hoffentlich) den Inhalt und den Umfang festgelegt. Wir schreiben bei prozentualen Nebenkosten im Angebot z.B. für Verteilung von Dokumenten per E-Mail, Telefon usw., ohne Vervielfältigungen, ohne Bausstellenbüro.
Eine automatische Verpflichtung zur Übergabe in Papierform (Warum soll Papier richtig und vereinbart sein? Warum nicht E-Mail, download, DVD, Mutterpause o.a. Unterlage?) kenne ich aus der HOAI nicht. Ich würde den AG einbeziehen, denn er muss evtl. bezahlen.
Für den AN zählt sein Vertrag hinsichtlich der zu erwartenden Unterlagen, egal was die HOAI regelt.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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27.12.2016 at 17:38 Uhr |
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