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smasher89
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Kündigung des Architektenvertrages
Hallo,
ich habe das Problem das mein jetziger Architekt und ich doch nicht Harmonieren.
Daher ist es heute dazu gekommen das er mir angeboten hat den Vertrag zu Kündigen.
Das ziehe ich jetzt in Erwägung da selbst simple Fragen ihm zu viel sind und ich als leihe Baumöglichkeiten aufzeigen muss und durch DIN belegen muss damit er von seinem weg abkommt.
Kurz geschildert was er bis jetzt spürbar gemacht hat.
1.Abfrage vom Aufmaß der Grundstücksvermessung beim Vermesser
2. ein Ämter Rundgang ( Denkmalschutz / Stadtplanungsamt/ Zentrale Annahmestelle)
3. Kontrollieren vom Bestandsaufmaß
4. Entwerfen von Vorentwürfen gesamt 4 Stück + 1 lehren Grundriss ( damit ich selber meine geäußerten wünsche umsetzen kann, da er diesen nicht einmal nachgekommen ist)
Ich frage mich jetzt was kann er jetzt an Honorar verlangen?
Die kompletten Leistungsfasen
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
würden 3243,69€ Brutto Honorar bei der Maximalen angesetzten Bausumme ausmachen, die kompletten Leistungsphasen hat er ja aber nicht erfüllt oder?
Im Vertrag ist folgendes verankert
§ 11 KÜNDIGUNG DES VERTRAGES UND RÜCKTRITT
(1) Der AG kann den Vertrag jederzeit kündigen (vgl. § 649 BGB).
(2) Wird aus einem wichtigen Grund gekündigt, den der AG zu vertreten hat, oder macht
der AG von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, erhält der AN die volle
Vergütung für die bereits vertragsgemäß erbrachten Leistungen.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Vertragsparteien eine
vertragliche Verpflichtung trotz Abmahnung und Fristsetzung mit Kündigungsandrohung
nicht erfüllt hat.
(4) Erfolgt die Kündigung aus einem Grund, den der AN zu vertreten hat, sind nur die bis
dahin erbrachten, in sich abgeschlossenen und mangelfreien Einzelleistungen des AN
zu vergüten.
Wäre meine Kündigung eine Kündigung aus wichtigem Grund?
im Sinne dass durch den Vertrauensverlust die Vertragsgrundlage zwischen den Parteien so erschüttert ist, dass von der kündigenden Partei ein Festhalten an dem Vertrag nicht verlangt werden kann?
Oder sollte ich die vereinbarten Leistungsphase 1-4 mit ihm jetzt durchziehen? Dabei habe ich aber Bauchschmerzen da ich befürchte dass er sich gegenüber den Behörden nicht mehr für mich einsetzen wird.
Ich bitte um eure Hilfe
[Edited by smasher89 on 06.01.2017 at 20:36 Uhr]
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06.01.2017 at 17:10 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
kann mir keiner Helfen ?
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07.01.2017 at 12:17 Uhr |
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fdoell
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Guten Tag,
Vorab: Freitagsabends (in Bayern sogar am Feiertag) ein Frage zu stellen und samstags mittags dann bereits nachzufragen, weil niemand antwortet, ist nicht ganz das Tempo, das man bei einem Forum erwarten darf, in dem ehrenamtlich auf Fragen geantwortet wird. Selbst bei gut bezahlten professionellen Dienstleistern ist mal ein Wochenende angesagt, an dem man nichts tut.
quote: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Vertragsparteien eine
vertragliche Verpflichtung trotz Abmahnung und Fristsetzung mit Kündigungsandrohung
nicht erfüllt hat.
Haben Sie das schon gemacht? Abmahnung und Fristsetzung?
Ansonsten empfehle ich den Gang zum Baurechtsanwalt, der Sie dazu berät. Der kann dann auch behilflich sein, wenn eine Rechnung kommen sollte.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.01.2017 at 14:18 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Hallo,
Danke für Ihre Antwort und entschuldigen Sie bitte das ich so ungeduldig war.
Bis jetzt habe ich noch keine Abmahnung oder Feristsetzung gemacht da der Vorschlag das ich ihn Kündigen soll vom Architekten selber kam.
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08.01.2017 at 14:51 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Re: Kündigung des Architektenvertrages
quote: smasher89 wrote:
Bis jetzt habe ich noch keine Abmahnung oder Feristsetzung gemacht da der Vorschlag das ich ihn Kündigen soll vom Architekten selber kam.
Das ist doch prima. Dann soll er ihnen doch auch gleich vorschlagen, wie er es mit der Vergütung der bisherigen Leistungen gerne hätte. Evtl gibt es ja eine einfache, anwaltfreie Möglichkeit zur Einigung.
LP 1-2 ist mehr als nur ein paar Handskizzen. Siehe hierzu:
https://dejure.org/gesetze/HOAI/Anlage_10.html
Es gibt auch für den Bereich Gebäude der HOAI Tafeln, auf denen die in dem Link erläuterten einzelnen Grundleistungen der Leistungsphasen mit "Prozenten" aufgeschlüsselt sind (sprich, wie sich z.B. die 7% der LP 2 zusammensetzen). Diese liegen mir aber für diesen Bereich nicht vor.
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09.01.2017 at 08:15 Uhr |
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smngkoeln
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Mir scheint, Sie sollten über eine einvernehmliche Vertragsaufhebung nachdenken (diese ist weniger konfliktträchtig als eine einseitige Kündigung). Hierfür setzen Sie gemeinsam mit dem Architekten ein Schriftstück auf, in dem Sie die Vertragsbeendigung vereinbaren (beide unterzeichnen das Schriftstück). Wichtig ist, dass Sie in dem Schriftstück auch die Folgen der Vertragsbeendigung regeln, vor allem die Frage, ob und ggf. welches Honorar der Architekt abschließend erhalten soll. Außerdem wichtig zu regeln: Welche Unterlagen soll Ihnen der Architekt herausgeben und dürfen Sie die für die weitere Projektierung verwenden?
____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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09.01.2017 at 08:25 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
danke für eure Hilfe.
Ich werde wohl probieren eine einvernehmliche Vertragsaufhebung zu erreichen. Dies klingt für mich am sinnvollsten.
Ist der Architekt zur Dokumentation seiner Arbeit verpflichtet oder wie kann ich jetzt rausfinden welche einzelnen Punkte aus dem Leistungsbild bearbeitet wurden ?
Muss er nach dem Abschluss einer Leistungsphase eine Zusammenfassung erstellen?
Um diese zwei Leistungsphase handelt es sich aus meiner Sicht:
Leistungsphase 1
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des
Auftraggebers 0,75% - 1,00%
b) Ortsbesichtigung in a) enth.
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf 0,75% - 1,00%
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich
Beteiligter in c) enth.
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,10% - 0,50%
Gesamt 2%
Leistungsphase 2
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der
Planung Beteiligten 0,25% - 0,50%
b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte in a) enth.
c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach
gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts 3,00% - 3,50%
d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
(z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische,
bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
1,00% - 2,00%
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung
fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen in d) enth.
f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit 0,10% - 0,50%
g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 0,75% - 1,50%
h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und
Bauablaufs 0,10% - 0,50%
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,10% - 0,50%
Gesamt 7%
Was ist wenn einzelne punkte der Leistungsphase noch nicht fertig gestellt wurden?
Was würdet ihr an X% ansetzen wenn er bis jetzt folgendes erledigt hat
1.Abfrage vom Aufmaß der Grundstücksvermessung beim Vermesser
2. ein Ämter Rundgang ( Denkmalschutz / Stadtplanungsamt/ Zentrale Annahmestelle)
3. Kontrollieren vom Bestandsaufmaß
4. Entwerfen von Vorentwürfen gesamt 4 Stück + 1 lehren Grundriss ( damit ich selber meine geäußerten wünsche umsetzen kann, da er diesen nicht einmal nachgekommen ist)
5. eine Besichtigung des Bestandes vor Vertragsabschluss / als kennenlerne Gespräch
leider ist damit genau das eingetreten was ich befürchtete habe und große angst 'vor hatte
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09.01.2017 at 11:58 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Schlagen Sie ihm die Hälfte dessen vor, was LP 1-2 im Ganzen ausmacht. Wenn das dann in etwa 1.800 Euro sind, sollte er damit zufrieden sein können, denn er erhält sofort und ohne Weiteres wenigstens etwas Geld.
Recht viel weniger werden Sie aber nicht löhnen, auch wenn erst monatelang geschrieben und gestritten wird.
Ich an seiner Stelle würde darauf sofort eingehen. Damit ist er aus seiner Sicht einen lästigen Bauherren los und Sie haben einen verschmerzbaren Verlust zu akzeptieren. --> unter Lehrgeld verbucht wird's fast zu einem Gewinn ;-)
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09.01.2017 at 13:20 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Wenn bei jedem Entwurf ich zwar als Bauherr drauf stehe aber als Objekt und Bauort immer etwas falsches steht ( ganz andere Adresse und Komplet anderer Name), sind dann die Enturfe überhaupt für mich?
Und kann er diese dann überhaupt abrechnen ?
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09.01.2017 at 20:30 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Re: Kündigung des Architektenvertrages
quote: smasher89 wrote:
Wenn bei jedem Entwurf ich zwar als Bauherr drauf stehe aber als Objekt und Bauort immer etwas falsches steht ( ganz andere Adresse und Komplet anderer Name), sind dann die Enturfe überhaupt für mich?
Und kann er diese dann überhaupt abrechnen ?

Offen gestanden bin ich da überfragt.
Rein interessehalber: hat er Ihnen einfach ANDERE Entwürfe zu ANDEREN Bauvorhaben gezeigt oder hat er diese ensprechend ihres Grundrisses angepasst?
Ich denke, gegen anpassen würde in LP2 nichts sprechen. Man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden...
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10.01.2017 at 11:38 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Da sich der Grundriss bis jetzt bei jedem Entwurf geändert hat kann ich Ihnen das nicht sicher beantworten.
Leider ist er aber bei keinem Entwurf auf meine wünsch Zimmer Aufteilung eingegangen...es war zB immer das Wohnzimmer oder Küche zur Hofseite und Straßenseite raus und nicht zur Gartenseite...also leider nie passend
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10.01.2017 at 11:47 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Kann mir vl. noch mal jemand einen Rat geben wie ich weiter vorgehen kann
Der Architekt hat jetzt eine beiderseitige einvernehmlich Aufhebung zugestimmt, allerdings möchte er jetzt LP1 und 2 Komplet berechnen.
Ich wäre bereit wenn diese so aufgearbeitet wäre das der nächste Architekt damit was anfangen kann ( ist das nicht auch Sinn und Zweck?)
Da er nix davon hat, meint er das die Punkte nicht alle erfüllt werden müssen sondern das Gesamtziel erreicht werden müsste, aber wozu gibt es dann die LP mit den mindest Punkten ?
Jetzt soll ich ihm nun wieder vorschlagen was ich zahlen würde.
Er meinte noch ich soll es nicht zu weit treiben da er aus seiner Sicht viel zu viel schon gemacht habe und wenn es ihm zu weit geht er noch den Anfang der LP3 berechnen würde....
Was kann ich jetzt anbieten ohne unverschämt zu sein ?
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10.01.2017 at 22:17 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Erkennen Sie Parallelen?
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2526
Variante 1: Zahlen und Ruhe haben.
Variante 2: Feilschen, Zahlen und Ruhe haben.
Variante 3: ihm aufzeigen, was er alles nicht geleistet hat, ihm erklären, dass er überhaupt nichts bekommt und abwarten was passiert. Ihn ferner darauf hinweisen, dass Sie die Leute, deren Entürfe er nun ihnen als LP 2 verkaufen möchte, kontaktieren werden um denen mitzuteilen, dass er deren LP2-x nun noch einmal vergolden möchte.
Variante 4: einen Anwalt aufsuchen.
Vergessen Sie jedoch nicht, dass er sehr wahrscheinlich eine Berufshaftfpflicht hat. Unsere Berufshaftpflicht würde uns in so einem Falle m.W. einen Anwalt zur Seite stellen, der unsere Interessen vertritt.
Wenn alles so ist, wie Sie das schildern, hat er bisher folgendes gemacht: Einen Grundriss der Grundmauern gezeichnet, damit Sie damit was selber zeichnen können.--> Sie haben einen Vermesser beauftragt? Das könnte auch dessen Leistung gewesen sein.
Dann hat er ihnen noch verschiedene andere Entwürfe gezeigt, die er schon für andere gemacht hat und war sogar noch zu faul, die Namen der alten AG rauszulöschen.
Tragisch, wie viele Pfuscher am Werk sind.
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11.01.2017 at 06:44 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
von gestern zu heute hat er jetzt die Baukosten noch berechnet so das aus seiner Sicht alle Leistungen der LP2 erfüllt sind.
Die Baukosten hat er jetzt noch einmal um ca 16000€ erhöht so das ich ihm noch einmal ca 215€ mehr Honorar bezahlen soll...
was würdet Ihr nun machen?
habe ich eine reale Chance zu verhandeln?
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11.01.2017 at 12:55 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Danke für eure Hilfe...
Habe dem Architekten jetzt das komplette Honorar der LP1 und LP2 bezahlt obwohl er aus meiner Sicht beides nicht zu 100% erfüllt hat Sonden maximal zu 50%...da aber ein Rechtsstreit mit deutlich teurer erscheint da die erste Beratung bereits 190€ plus Mehrwertsteuer kostet...
Kann nur jedem raten nicht mit dem Herrn........ Zu bauen...
Bevor ich aber noch mehr Geld einbüße und zeit und ganz ganz viel nerven verliere war das glaube die einfachste Lösung
Ps.: hätte ich heute mit einer Diskussion angefangen hatte er sich schon auf das Gespräch vorbereitet um verlorene gewinne geltend zu machen wären noch mal ca 1600€ mehr in meinem Fall gewehsen
Ich denke ich habe die einfachste aber auch teuerste Lösung geqwählt
Aber lieber ein Schrecken mit Ende als eine Schrecken ohne Ende was man mit diesem Architekten aber bestimmt buchen kann
[Edited by smasher89 on 11.01.2017 at 22:05 Uhr]
[Edited by smasher89 on 11.01.2017 at 22:06 Uhr]
[Edited by smasher89 on 11.01.2017 at 22:08 Uhr]
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11.01.2017 at 22:04 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Ich hoffe, dass nie einer, der bei der EU was hinsichtlich HOAI zu sagen hat, in diesem Forum schmökert. Er fände binnen einer Stunde ein ganzes Portfolio an Argumenten GEGEN den Erhalt unserer Honorarordnung. Der einzige Lichtblick: nach dem möglichen Fall der HOAI wären solche Pfuscher die ersten, die am Hungertuch nagen, da denen dann endgültig keiner mehr für ihre wenige Arbeit bezahlt als einem gewöhnlichen Bauzeichner, der schwarz ein paar Pläne malt und den befreundeten Maurermeister unterschreiben lässt.
Sie haben es zwar nicht "richtig" gemacht, sich aber viel Ärger erspart. Es, wäre sicherlich interessant, was die zuständige Architektenkammer zu dem Vorgang zu sagen hat. Außerdem würde es sicherlich diejenigen interessiere, welche die Entwürfe, die Ihnen dann als LP 2 evtl nochmal verkauft wurden, schon mal bezahlt hatten...
[Edited by kleinsteff on 12.01.2017 at 07:21 Uhr]
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12.01.2017 at 07:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Was "richtig" für einen an der Bauplanung Beteiligten ist (gleich ob Auftraggeber oder Planer) ist, kann nach meiner Erfahrung nur jeder für sich entscheiden.
Manchmal muss man sich seinen Seelenfrieden etwas kosten lassen, und wenn das dann nur Geld war und keine dauerhaften faulen Kompromisse, hat man evtl. sogar Glück gehabt.
Oder, mal etwas anders in Zahlen ausgedrückt: was der Bauherr hier möglicherweise "zuviel" bezahlt hat, hätte ihn einen Haufen Zeit und Geld gekostet (Besprechungen und Schriftsatzmitarbeit beim Anwalt, Anwalts- und Fahrtkosten usw.) und dürfte hier auch einen Betrag ausmachen, der deutlich geringer ist als die möglichen Preisschwankungen am Markt, wenn mal die Angebote reinkommen und der Vergleich mit der Kostenberechnung offen liegt.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.01.2017 at 08:24 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Herr Doell, wir sind da völlig einer Meinung.
Ich habe ihm diese Variante bereits vorgeschlagen... und hätte es an seiner Stelle wohl genauso gemacht.
Fragestellerin aus einem anderem Thread wäre wohl gut beraten gewesen, das Selbe in ihrem Fall zu tun.
Ich wiederhole mich zwar aber: es kann nicht sein, dass in einem Land wie D, wo der Verbraucherschutz eigentlich Zentner schwere zu wiegen scheint als das Recht des Unternehmers, Planer für kaum Leistung zig-tausende Euros abzocken dürfen und dabei noch süffisant mit "Gewinnausfall" drohen können, nur weil ein - eigentlich ja schutzbedürftiger - Bauherr, den Fehler machte, ihnen Vertrauen zu scheken, ohne vorher stundenlang zu recherchieren oder gar anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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12.01.2017 at 13:43 Uhr |
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smngkoeln
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Solche Erlebnisse wie hier haben sicher auch dazu geführt, dass kaum noch Häuslebauer mit Architekten bauen. Irgendwo habe ich mal die Zahl 10% gelesen (vielleicht sogar hier im Forum).
Dem Fragesteller kann man nur sagen, dass seine Lösung nicht billig war - die teuerste Lösung war es aber ganz sicher auch nicht.
____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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12.01.2017 at 15:13 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Leider bleibt mir nix anderes übrig als weiter mit einem Architekten zu bauen.
Muss durch das Grundstück und dem Ortsbild bestimmte Sachen einhalten.
Muss aber ehrlich sagen das es mich jetzt schon wieder nervt in die nächsten Verhandlungen zu gehen und am Ende wieder zu merken das ich nur drauf zahlen werde...
Kommt man fast ins Schwanken ob man weiter machen soll
Sehr schade
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12.01.2017 at 20:41 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Wie Sie jetzt lernen durften, ist es wohl nötig, sich vorher Gedanken zu machen, was man eigentlich will.
Insofern sollten Sie ein "Pflichtenheft" erstellen, in dem genau geklärt wird, was Sie wollen.
Des Weiteren können Sie natürlich auch Grundleistungen explizit nicht beauftragen.
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13.01.2017 at 08:37 Uhr |
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smasher89
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
der letzte Architekt ist mir ja auch nicht mal so über den weg gelaufen.
Dieser war der 11 mit dem ich gesprochen habe und ebbend der sympathischste der auch vor der Vertragsunterschreibung viel Verständnis hatte und immer eine passende Antwort...daher hat bei Ihm eigentlich alles gepasst.. selbst meine Eltern haben Ihn vorher kennen gelernt und fanden Ihn toll...
ich glaube daran kann es also nicht gelegen habe....man weiß glaube nie wie sich das ganze entwickelt
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13.01.2017 at 09:42 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Kündigung des Architektenvertrages
Sie sollen ja nicht nur über ihre Vorstellungen sprechen, sondern diese möglichst genau niederschreiben und das dann zum Vertragsbestandteil machen.
Vergessen Sie nicht, dem nächsten A gleich das Material des ersten A mitzugeben und somit klar zu machen, wie es ganz bestimmt nicht werden soll.
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13.01.2017 at 15:11 Uhr |
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