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Hof
Level: Member
Beiträge: 19
Registriert seit: 03.02.2017
IP: Logged
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Umbauzuschlag bei grundhafter Erneuerung
Guten Tag,
es geht um den Umbauzuschlag nach §6 bei der Objektplanung von Verkehrsanlagen.
Vorgesehen ist innerhalb geschlossener Ortschaft eine grundhafte Erneuerung einer Verkehrsanlage, also der Rückbau der alten Verkehrsanlage und der Bau einer neuen Verkehrsanlage im Vollausbau mit neuer Höhenlage, Trag-, Frostschutz-, und Asphaltschichten.
Ist hier bei der Honorarberechnung ein Umbauzuschlag ansetzbar, obwohl es sich m.E. um einen Neubau handelt?
In der AHO Schriftenreihe Heft 1 "Planen und Bauen im Bestand" ist erwähnt, dass bei Verkehrsanlage bereits das Vorhandensein einer Verkehrsanlage als Tatsache (Bestandssituation) ausreicht, damit ein Umbauzuschlag angesetzt werden kann.
Vielen Dank im voraus!
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no
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06.02.2017 at 07:04 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag bei grundhafter Erneuerung
Analogie: wenn Sie ein Haus rückbauen und stattdessen ein neues hinsetzen, ist es auch kein Umbau, sondern ein Rückbau und ein Neubau. Gleiches gilt für Verkehrsanlagen. Die Tatsache, dass eine Verkehrsanlage - wenn sie nicht isoliert auf der grünen Wiese ohne jegliche Anbindung gebaut wird - i.d.R. Anbindungen an bereits bestehende Verkehrsanlagen hat, macht diese Anbindung zwar zu einer zu beachtenden Randbedingung, die Maßnahme selbst aber dadurch noch nicht zum Umbau. Denn bei einem Umbau müsste etwas von der Verkehrsanlage stehen bleiben, die Teil der alten und der neuen Anlage ist.
Die AHO-Heftchen sind mit etwas Vorsicht zu genießen Sie stellen nicht "die Wahrheit" dar, sondern die Meinung eines privaten Vereins. Sie machen manchmal den Eindruck, als solle hier umfassend dargestellt werden, was man alles an Honorar als Planer aus einer Maßnahme "herausholen" könnte. Also das, was man im Volksmund "die Apotheke" nennt.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.02.2017 at 10:03 Uhr |
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Hof
Level: Member
Beiträge: 19
Registriert seit: 03.02.2017
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag bei grundhafter Erneuerung
Vielen Dank Herr Doell!
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no
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13.02.2017 at 06:57 Uhr |
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