|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
maedred
Level: Member
Beiträge: 14
Registriert seit: 02.02.2012
IP: Logged
|
Fortschreibung Kostenberechnung - Bauzeitverlängerung Firmen anrechenbar?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir versuchen gerade, uns über ein vertracktes Problem bei der Anrechenbarkeit von Kosten im Leistungsbild § 34 HOAI klar zu werden:
In unserem Bauvorhaben des Bundes wird zum wiederholten Male eine Erhöhung des Budgets notwendig, die in Form eines Nachtrags zur EW-Bau beantragt und vom Finanzministerium bewilligt wird.
Dies ist für uns zunächst einmal günstig, da diese Nachträge zur EW-Bau als Fortschreibung der Kostenberechnung behandelt werden und somit bei uns honorarwirksam sind.
In die diesmal zu beantragenden Mehrkosten werden nun erstmals auch in erheblichem Umfang Ansprüche der Ausführungsfirmen wegen verlängerter Bauzeit gem. § 6 Abs. 6 VOB/B eingehen.
Rein formal werden diese Kosten in
der KG 300 aufgeführt und wären demnach streng genommen beim Architekten voll anrechenbar.
Die Kosten gehen in die Nachträge der Firmen ein, die wir auch bearbeiten müssen.
Meine Frage:
Hat der AG eine Handhabe, die aus § 6 (6) VOB/B resulierenden Kosten als nicht anrechenbar für die Honorarberechnung zurückzuweisen, weil sie nicht die eigentliche Baukonstruktion betreffen? Wenn ja, können wir die Anrechnung zumindest für die Lph. 7 verlangen, da wir in der Nachtragsbearbeitung ja einen direkten Aufwand haben, der aus den Vergütungsansprüchen der Firmen resultiert? Oder ist die formale Einordnung in die KG 300 bereits hinreichend und rechtssicher für die Anrechenbarkeit?
Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zehrt
|
21.02.2017 at 14:56 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Fortschreibung Kostenberechnung - Bauzeitverlängerung Firmen anrechenbar?
Rein formal fallen Planungsänderungen mit geänderten anrechenbaren Kosten unter §10 HOAI, wonach AG und AN sich einigen müssen über die Mehrvergütung. Wenn Sie dazu Regelungen im Vertrag haben, werden diese auch angewandt.
Ob die auch für Bauzeitverlängrungen der Firmen gelten, muss sich aus diesen Regelungen ergeben. Das kann man nicht "allgemein" beantworten.
Zur Bauzeitverlängerung beim Planer haben Verträge nach den RBBau-Vertragsmustern i.d.R. eine Regelung, was mit dem Honorar abgegolten ist und was nicht mehr. Dazu gibt es dann auch Rechtsprechung. Haben Sie denn einen solchen Vertrag und wollen sich darauf berufen?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
22.02.2017 at 06:15 Uhr |
|
|
maedred
Level: Member
Beiträge: 14
Registriert seit: 02.02.2012
IP: Logged
|
Re: Fortschreibung Kostenberechnung - Bauzeitverlängerung Firmen anrechenbar?
Ja, wir haben einen RBBau-Standardvertrag. Darin ist unsere eigene Bauzeitverlängerung wie üblich so geregelt, dass wir zunächst aus der 6-monatigen Karenzzeit rauslaufen müssen, bevor wir eine Vergütung für die tatsächlich entstehenden Kosten beanspruchen können. Dies ist hier auch gar nicht das Problem.
Mit etwaigen Fortschreibungen der Kostenberechnung befasst sich der Hauptvertrag dagegen überhaupt nicht.
Allerdings haben wir im vorliegenden BV bereits Nachträge geschlossen, in denen die AK, die sich aus dem erhöhten EW-Bau-Budget ergeben, detailliert geregelt wurden. In einem Fall wurden gewisse Positionen unserer fortgeschriebenen Kostenberechnung herausgerechnet, in einem anderen Fall wurden die AK sogar höher angesetzt als das bewilligte Zusatzbudget, da verlorene Planungen berücksichtigt wurden.
Ich verstehe Sie so, dass man aus den Grundsätzen der HOAI selbst nur ableiten kann, dass wir uns mit dem AG einigen müssen. Das heißt dann wohl, dass wir in Bezug auf die Bauzeitbverlängerungen der Firmen "im freien Raum" schweben und hier eine eher schlechte Verhandlungsposition haben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zehrt
|
22.02.2017 at 08:44 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Fortschreibung Kostenberechnung - Bauzeitverlängerung Firmen anrechenbar?
Wenn der AG sich so "kulant" zeigt, jeweils die geänderten anrechenbaren Kosten als Grundlage Ihrer Honorarberechnung zu vereinbaren (Ihr Aufwand könnte ja auch mal höher sein als es damit bezahlt wird!), haben Sie doch eine gute Basis, dass das auch bei höheren Kosten aufgrund längerer Bauzeit der Unternehmen so erfolgt, oder? Was sagt denn der AG dazu, das genauso zu handhaben wie bislang?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
22.02.2017 at 11:36 Uhr |
|
|
maedred
Level: Member
Beiträge: 14
Registriert seit: 02.02.2012
IP: Logged
|
Re: Fortschreibung Kostenberechnung - Bauzeitverlängerung Firmen anrechenbar?
Wir haben dieses Thema mit dem AG noch nicht besprochen, da wir noch dabei sind, die fortgeschriebenen Kosten zu ermitteln.
Da aber schon klar ist, dass die Firmenforderungen einen beachtlichen Teil der EW-Bau-Nachtragssumme ausmachen werden, wollten wir uns vorab informieren, auf welcher Basis man hier eigentlich argumentieren könnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass der AG diese Kosten nicht in den AK sehen möchte, ist dabei ziemlich hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zehrt
|
22.02.2017 at 13:17 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|