Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Leistungsbild
Beitrag von Nachricht
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Leistungsbild

Werte Forumsteilnehmer,

das Thema wurde schon ähnlich im Forum behandelt. Ich möchte mir aber für den konkreten Fall weitere Meinungen einholen:

Auf Grundstücken, deren Eigentümer wir sind, sollen Schmutz- und Regenwasserleitungen, die der Abwasserentsorgung der darauf befindlichen Häuser dienen, neu verlegt werden. Häuser/Hausanschlüsse auf den Grundstücken sind nicht mitzubetrachten. Die Einleitmengen werden vorgegeben. Es sind Gräben auszuheben/abzustützen, Kanalrohre zu verlegen, Anschluss- und Revisionsschächte zu errichten, die Gräben wieder zu verfüllen und Bepflanzung/Straßen/Wege wiederherzustellen.

Nach welchem Leistungsbild ist diese Planung zu honorieren? Ich möchte meine Meinung erst einmal nicht sagen, um niemanden zu beeinflussen.

Ihr Mitglied



21.03.2017 at 07:42 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Typischer Fall von Ingenieurbauwerken.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

22.03.2017 at 05:43 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Vielen Dank. Das ist auch meine Meinung.

22.03.2017 at 06:46 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Nur noch eine Frage, aber anderer Fall:

Falls es sich um eine Planung der Abwasserleitungen im Gebäude i.v.m. den Außenanlagen handelt, dürfen nur die dafür notwendigen Erdarbeiten im Außenbereich zu den anrechenbaren Kosten der Technischen Ausrüstung hinzugezählt werden?

22.03.2017 at 09:53 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Ja, da sie bei Technischen Anlagen in Außenanlagen zur Baukonstruktion der Rohrleitung gehören. Voraussetzung ist natürlich, dass der TGA-Planer die Gräben, Auflager, Rohrumhüllungen, Verfüllungen und Oberflächenwiederherstellungen auch selbst plant bzw. überwacht.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.03.2017 at 09:00 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn Sie eine Frage an uns als öffentlichen Auftraggeber haben, beantworte ich diese natürlich auch gern im Forum. Ich bräuchte dann nur eine Info per Mail, da ich nicht jede Woche im Forum bin.

23.03.2017 at 09:14 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Gibt es auch einfache Unterscheidungsmerkmale für Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke (z.B. für Trinkwasser- und Abwasserleitungen in der Erde auf Grundstücken von Häusern)? Schließlich sind das völlig unterschiedliche Leistungsbilder und Honorarparameter.

Da ich aus dem Hochbau komme, habe ich es bisher so gehandhabt: Wenn die Leitungen auf den Grundstücken der Häuser lagen, auch Teile der Häuser (z.B. Hausanschlüsse, Berechnung Einleitmengen der Häuser) mitzubetrachten waren und der Verbindung der Häuser mit dem öffentlichen Netz dienten, war es Technische Ausrüstung.

29.03.2017 at 06:27 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

[URL=http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2763]Hier[/url] gab es doch schon eine Antwort. Ich fürchte, noch einfacher geht es nicht.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.03.2017 at 06:43 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Die habe ich auch gelesen, neben einigen anderen und dabei den Schluss gezogen:

Wenn die Trinkwasser- und Abwasserleitungen in der Erde auf Grundstücken von Häusern liegen, auch Teile der Häuser (Hausanschlüsse, Berechnung Einleitmengen der Häuser) mitzubetrachten sind und der Verbindung der Häuser mit dem öffentlichen Netz dienen, ist es Technische Ausrüstung.

Wäre das so korrekt?

29.03.2017 at 06:58 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Wenn nichts innerhalb der Gebäude zu planen ist, sind es Ingenieurbauwerke. Ob die auf privatem Grund liegen und wohin die führen, ist honorartechnisch egal.

Wenn Sie mit "Hausanschlüssen" Hauseinführungen meinen, also auch die Durchgänge durch die Außenwände und evtl. weitere Leitungen und Befestigungen im Gebäudeinneren, liegt Technische Ausrüstung vor, da es bereits um die Ausrüstung des Gebäudes geht. Hier kann honorartechnisch bei Querschnittsänderungen auch schnell ein Umbau (mit möglichen Zuschlägen in allen Lph.) entstehen, da ja von der Abwasseranlage ein großer Teil bestehen bleibt und ein kleiner Teil neu gestaltet wird. Nur wenn Lage, Durchmesser und Gefälle der Leitungen bleiben, ist es evtl. nur Instandsetzung (mit möglichen Zuschlägen nur in Lph. 8) oder Ersatzneubau (ohne Zuschläge).

Endet die Sanierung vor der Gebäudeaußenwand, könnte Knackpunkt der Frage, ob evtl. trotzdem eine "Planung im Gebäude" vorliegt, die Schmutzwassermengenberechnungen sein. Bei Gebäudeentwässerungen werden Freispiegelleitungen (unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit von Abflüssen nach DIN EN 12056-2) nur zu 50% der Vollfüllung belastet. Dies dient der Abflusssicherheit bei Ablagerungen im Rohr.

Bei Ingenieurbauwerken der Abwasserableitung wird i.d.R. nicht die einzelne Grundleitung eines Hauses betrachtet und auch keine Abflussmengenermittlung nach Abwasseranfallstellen in Gebäuden gemäß DIN EN 12056-2 durchgeführt, es sei denn, diese liegen ohnehin vor. Vielmehr nimmt man gebietsweise Abflüsse in l/s und ha, die sich aus der Art der Bebauung und der Nutzung ergibt, sofern nicht feinere Berechnungsmethoden angewandt werden. Auch werden Kanäle im Netzbereich (die i.d.R. alle mit regelmäßigen Reinigungsschächten versehen sind) mit 80% der Vollfüllleistung entsprechend bei Kreisprofilen 70% der Füllhöhe bemessen. Dieser Ansatz ist natürlich rechentechnisch deutlich einfacher als die Befassung mit den einzelnen Entwässerungsgegenständen im Gebäude. Zudem gilt der Ausbau eines alten und der Neubau eines neuen Kanals als Ersatzneubau, also ohne Zuschläge. Ferner ist zu beachten dass die Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken separat als Besondere Leistung vergütet wird.

Was also im Einzelfall richtiger ist, Technische Ausrüstung oder Ingenieurbauwerk, muss im Detail anhand der genauen Schnittstellen bestimmt werden. Wenn es bereits die Außenwand eines Gebäudes betrifft, ist es sicherlich Technische Ausrüstung. Die Abflussmengenbestimmung nach DIN EN 12056-2 kann man auch bei einem Ingenieurbauwerk verlangen, allerdings ist dazu eine Bestandsaufnahme und Nachrechnung der bestehenden Entwässerungsgegenstände vonnöten, die man dort als Besondere Leistung vergütet. Wird dieselbe Leistung bei der Technischen Ausrüstung verlangt, können die Kosten der Entwässerungsgegenstände ggf. Kosten der technisch mitverarbeiteten Bausubstanz sein; auch ihre Bestandsaufnahme ist jedoch Besondere Leistung (wenn dazu keine gültigen Bestandspläne mit Abflussquerschnitten vorliegen).

Welcher Ansatz - Technische Ausrüstung oder Ingenieurbauwerk - nun mehr oder weniger Honorar ergibt (wenn man denn wählen kann), hängt also auch von der Vergütung der Besonderen Leistungen ab, insbesondere der Bestandsaufnahme, Bestandsnachrechnung und der Örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken sowie von eventuellen Zuschlägen beim Bauen im Bestand.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.03.2017 at 08:09 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Ein neuer Fall:

Planer plant an Häusern außenliegende Regenfallrohre sowie deren Entwässerung auf dem gesamten Grundstück (größerer Anteil als Regenfallrohre).

Ingenieurbauwerk oder Technische Ausrüstung (nach HOAI)?

20.06.2018 at 07:38 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Grundsätzlich: neue Fälle sollten in einem neuen Thread behandelt werden.

Wenn es um die mit dem Haus verbundenen Entwässerungsanlagen geht, sind das Technische Ausrüstungen.

Fraglich ist, was mit dem Wasser passiert: werden die Rohre nur an vorhandene Rohre oder Schächte angeschlossen, bleibt es bei Technischen Anlagen (hier: in Außenanlagen, § 54 Abs. 4 HOAI).

Werden aber Versickerungsanlagen geplant, sind die als Ingenieurbauwerk einzustufen. Die gehören ausweislich der Überschrift zur Gruppe 2 der Ingenieurbauwerke "Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung (…) und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen)". Eine regelmäßige Honorarzone ist in Anlage 12.2 nicht genannt, sie muss daher nach dem Punktesystem des § 44 ermittelt werden (häufig III oder IV). Zu den Versickerungsanlagen gehören neben den Mulden, Rigolen oder Schächten auch die Vorreinigungssysteme (z.B. Absetzschächte).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.06.2018 at 09:18 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Vielen Dank. Es ist natürlich schwierig, bei einem derartigen Fall jedes Mal 2 Verträge/Honorare (Technische Ausrüstung für Regenfallrohre und Ingenieurbauwerk für Versickerungsanlagen) zu vereinbaren.

20.06.2018 at 10:32 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Wenn Ihnen zwei Verträge zu aufwendig erscheinen: man kann das auch in einem Vertrag vereinbaren!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.06.2018 at 06:11 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Leistungsbild

Da haben Sie natürlich Recht. Aber die öffentlichen Auftraggeber haben meist getrennte Vertragsmuster für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung, die zu verwenden sind, z.B. in der ABau oder RBBau. Außerdem muss m. E. das Honorar dann getrennt berechnet werden, mit 2 x anrechenbaren Kosten, Honorarzonen, % LPH u. a..

25.06.2018 at 05:31 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Leistungsbild
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no