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mbissing
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Beiträge: 2
Registriert seit: 30.03.2017
IP: Logged
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Kostenschätzung vs. Kostenberechnung
Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir haben einen Architekt nach HOAI für folgende Gewerke beauftragt:
- Rohbau
- Erdarbeiten
- Zimmerer Arbeiten (Dachkonstruktion)
- Dachdecker
- Fenster
=> Gebäudeausenhülle
Außerdem wurde in unserem HOAI Vertrag unter § 2 „Aufgaben des Auftraggeber“ festgelegt, dass folgende Planungen separat von uns beauftragt werden müssen:
- Abwasser, Wasser- und Gasanlagen -> Fachplanung durch Fachfirma
- Wärmeversorgungsanlagen
-> Fachplanung durch Fachfirma
- Starkstromanlagen
-> Fachplanung durch Fachfirma
Wir haben jetzt gerade die LP4 (Genehmigungsplanung) abgeschlossen.
Nun bekamen wir die komplette Abschlagsrechnung für LP1-LP4 auf Basis der Kostenschätzung (anrechenbare Kosten aus Kostengruppe 300 + 400).
Eigentlich müsste der Architekt im Rahmen der LP3 (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung durchführen. Dies hat er aber noch nicht gemacht mit der Begründung, dass er das im Rahmen der LP5 (Ausführungsplanung) gemeinsam mit dem Statiker etwas genauer (inkl. Massenermittlung) machen würde.
Normalerweise wird das Honorar für die LP3-LP4 nach der Kostenberechnung ermittelt. Ist das korrekt?
Ist es richtig, dass die baldige Kostenberechnung nur die Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) enthalten wird?
Die gesamte Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) dürften ja eigentlich nicht zu den anrechenbaren Kosten dazuzählen, da die Fachplanung durch eine Fachfirma erfolgt und unser Architekt hier keinerlei Planungsaufwand hat. Da wir ihn nur für die Planung & Bauüberwachung für Rohbau+Dach+Fenster beauftragt haben.
Ist meine Sichtweise soweit korrekt?
Falls meine Gedankengänge korrekt sind und die Kostenrechnung deutlich niedriger als die Kostenschätzung sein wird.
Kann ich dann nachträglich ein neue Berechnung der anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenrechnung für die LP3-LP4 einfordern?
Oder soll ich die Abschlagsrechnung für LP3+LP4 verweigern und die Kostenberechnung einfordern?
Bitte um schnelle Antworten!
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30.03.2017 at 11:59 Uhr |
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