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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Ansatz mitzuverarbeitender Bausubstanz
Beitrag von Nachricht
Parkbau
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.04.2017
IP: Logged
icon Ansatz mitzuverarbeitender Bausubstanz

Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei einer Betoninstandsetzungsmaßnahme

Nach langwierigem Lesen vieler Beiträge und Publikationen habe ich in nachfolgender Fragestellung immer noch keine Gewissheit.

Erfolgt bei der Wiederherstellung des Sollzustandes in Form einer Betoninstandsetzung eine Mitverarbeitung der Bausubstanz durch den Objektplaner???
Nach meinem Verständnis ist doch gerade diese vorhandene Substanz der einzige Planungsinhalt (keine Erweiterung, kein Umbau, ...)
Wenn ja, wird dann nur der Anteil der Baumasse berücksichtigt der auch tatsächlich instandgesetzt wird?

[Edited by Parkbau on 05.04.2017 at 09:30 Uhr]

05.04.2017 at 09:29 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Ansatz mitzuverarbeitender Bausubstanz

Hmm,

Sie nehmen etwas weg und bauen etwas neues hin. Was ist das zu planende Objekt anderes als dieser Materialaus- und -einbau? § 2 Abs. 7 HOAI sagt "Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist der Teil des zu planenden Objekts, der bereits durch Bauleistungen hergestellt ist und durch Planungs- oder Überwachungsleistungen technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird." Gibt es ein Material, das zum geplanten Objekt gehört, schon da ist und da bleibt? Evtl. eine Schicht, an die der neue Beton "angeklebt" wird?

Das hängt auch sehr von der Art der Befestigung ab. Typisches Beispiel beim Aufbringen eins WDVS: wird es angedübelt, ist das Mauerwerk ohne Putz in Tiefe der Dübel mvB, wird es angeklebt, ist der alte Putz ohne Mauerwerk mvB.

Wenn Ihr neuer Beton auf jedem Material haftet, also keines als Teil des zu planenden Objekts zwingend braucht, gibt es wohl keine mvB.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.04.2017 at 14:19 Uhr
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Parkbau
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.04.2017
IP: Logged
icon Re: Ansatz mitzuverarbeitender Bausubstanz

Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

In Analogie zu Ihrem Beispiel mit dem WDVS: Wenn ich also aus einer Stahlbetondecke geschädigte Bereiche entferne und diese mit frischem Beton reprofiliere, dann wäre die "Masse", die in der Fläche und in der Tiefe der Decke entfernt wurde, als die mvB anzunehmen.
Verstehe ich das richtig?

13.04.2017 at 06:27 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Ansatz mitzuverarbeitender Bausubstanz

Nein, das was Sie wegnehmen und das was Sie neu bauen, erzeugt ja reale Baukosten, die als Kosten der Baukonstruktion anfallen. Mitverarbeitete Bausubstanz ist etwas, das Sie nicht anrühren, also lassen wie es ist, aber grundsätzlich für Ihre Konstruktion benötigen, also wenn es nicht da wäre neu bauen müssten. Wenn Sie also z.B. einen Haftgrund aufbringen müssen, damit die flächige Sanierungsmasse überhaupt hält, wäre der bestehende Beton mindestens in der Tiefe, in der der Haftgrund eindringt, mitverarbeitete Bausubstanz - wäre dieser Beton nicht da, könnte der Haftgrund nicht wirken.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.04.2017 at 08:31 Uhr
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