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Taycahn
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 20.04.2017
IP: Logged
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Umleitungskonzept
Hallo liebe HOAI-Forum-Gemeinde,
ich habe folgende Frage:
Wir befinden uns derzeit in der Lph. 5 einer Straßenplanung und der AG fordert jetzt ein großräumiges Umleitungskonzept, weil es anders nicht möglich ist. Betrachtet man jetzt nur die normalen HOAI Leistungen, so findet man nirgends die Erstellung eines Umleitungskonzeptes als Grundleistung. Bei Besondere Leistungen zur Lph. 5 steht "Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen", worunter ich bis dato auch das Umleitungskonzept gezählt habe. Daraufhin habe ich also einen Nachtrag für die Erstellung eines großräumigen Umleitungskonzeptes eingereicht.
Der AG hat sich nun auf die HVA bezogen. In der HOAI bei Lph. 5 Punkt d) steht ja "Vervollständigen der Ausführungsplanungen während der Objektausführung". In der HVA steht dann auch noch der Zusatz "einschließlich des Verkehrsführungskonzeptes"
Nach meiner Auffassung gilt Punkt d) für Anpassungen an der Ausführungsplanung, die während der eigentlichen Bauausführung erst auftreten. Somit wird vorausgesetzt, dass ein Verkehrsführungskonzept besteht um es dann anzupassen. Da dies aber vorher (auch in der HVA nicht) nicht als Grundleistung aufgeführt war, ist das Umleitungskonzept an sich doch nachtragsrelevant, oder seht ihr das anders?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Liebe Grüße.
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20.04.2017 at 09:44 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umleitungskonzept
Hmm,
der AG fordert jetzt ... ? Was wurde denn in Lph. 3m dazu erarbeitet? Da gehört m.E. die Definition der bauzeitlichen Umleitungen hinein (als Basis für die Planfeststellung bzw. sonstige Beteiligung der Öffentlichket, mit anrechenbaren Kosten in der Kostenberechnung) und in Lph. 5 und 6 die entsprechende Beschilderung dazu.
Ein Ablauf- und Netzplan befasst sich mit dem zeitlichen und logischen Ablauf der abschnittsweisen Realisierung von Teilbaumassnahmen, die auch die Errichtung und den Betrieb von Umleitungen umfassen können, aber nicht mit der technischen Planung dieser Massnahmen.
Was Sie beschreiben, könnte ich mir allenfalls in Lph. 6 als detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen vorstellen, wenn es keine Grundleistungen sind (was sehr vom Umfang und der Detailliertheit der Umleitungsplanung abhängen dürfte).
Wenn Sie vertragliche Regelungen eingehen, zu denen Sie Ausführungen wünschen, geben Sie bitte eine genaue Fundstelle an (meinen Sie HVA F-StB und wenn ja welchen Teil, Anhang oder § genau?) oder zitieren Sie vollständig. Wenn dort irgendwo "Vervollständigen des Verkehrsführungskonzeptes" steht, wo steht denn da das Aufstellen desselben und haben Sie das auch in Auftrag?
Eine ganz andere Frage als die der zu erbringenden Leistung ist die der Vergütung. Was da in Ihrem Fall womit vergütet wird, ergibt sich allein aus Ihrem Vertrag und nicht aus der HOAI - es sei denn, Sie machen insgesamt eine Mindestsatzunterschreitung geltend. Dannn brauchen Sie aber detaillierten fachlchen Rat für Ihren Einzelfall, den wir hier in einem allgemeinen Forum nicht mehr geben können. Da muss ein Fachanwalt ran.
[Edited by fdoell on 20.04.2017 at 21:09 Uhr]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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20.04.2017 at 21:07 Uhr |
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