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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Bekomme keine Leistungsverzeichnisse
Beitrag von Nachricht
Archie
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 26.05.2017
IP: Logged
icon Bekomme keine Leistungsverzeichnisse

Guten Morgen,

ich bekomme von meinem Architekten nur mit erheblichen Druck die Leistungsverzeichnisse zur Verfügung gestellt - auch erst nach Vergabe. Leider auch nicht digital, sondern ich muss die Kopien abholen. Das muss ich bei jedem Gewerk machen. Ich habe nun auch schon gemerkt, dass der Preisspiegel bei Zimmermann nicht den tatsächlichen Beauftragen entspricht und z. T. Fehler enthalten sind. So hat sein Favorit u. a. ein Baustellengerüst von 1400 € aufgelistet und alle anderen Handwerker sind über 2000€. Kommt aber nicht zur Anwendung, da das Gerüst vom Rohbauer kommt. Ausserdem wurde eine 19mm OSB Platte ausgeschrieben und sein Handwerker hat 18mm angeboten und alle anderen 22mm.
Habe ich Anrecht auf die Leistungsverzeichnisse und muss er mir diese vor Auftragsvergabe geben oder nur den Preisspiegel?
Und eine Frage zur Ergänzung: Muss er mit nicht noch einen Vergabevorschlag erstellen, weil der günstigste nicht immer der beste ist?


Danke


[Edited by Archie on 14.07.2017 at 08:21 Uhr]

[Edited by Archie on 14.07.2017 at 10:59 Uhr]

14.07.2017 at 08:18 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bekomme keine Leistungsverzeichnisse

Wie immer gilt: zu liefern ist, was der Planer vertraglich schuldet, also welche Leistungen Sie vereinbart haben.

Sollten es HOAI-Grundleistungen sein, so gibt es zwar Ausarbeitungen zu üblichen Arbeitsergebnissen, aber keine gesetzlichen Vorgaben dazu. Sie können aber innerhalb Ihres Vertrages Ihr Direktionsrecht wahrnahmen und den Planer schriftlich auffordern, Ihnen alle Ausführungspläne zur Verfügung zu stellen und alle LVs zur Durchsicht zu geben, bevor Sie die versenden.

Ansonsten siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2831&page=0#11441

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.07.2017 at 15:09 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Bekomme keine Leistungsverzeichnisse

Verstehe ich das richtig: Ihr Architekt beauftragt in Ihrem Namen Handwerker und Sie müssen sich dann hinterher Kopien abholen, um zu erfahren, was beauftragt wurde?

Da scheinen sich mal wieder Abgründe aufzutun...

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

14.07.2017 at 15:20 Uhr
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Solero
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 17.05.2017
IP: Logged
icon Re: Bekomme keine Leistungsverzeichnisse

Also ich habe einen ähnlichen Fall: Mein Architekt hat mir zwar die LV gegeben und ausgeschrieben, aber er hat nun bei einem Handwerker einen Nachtrag versendet ohne es mir zu geben. Ich bin auch unter Zeitdruck nun einen Handwerker auszusuchen, da die Sommerferien anstehen.
Ich habe auch eigene Handwerker mit dem LV angeschrieben, aber nun stimmen die Rückmeldeergebnisse ohne den Nachtrag nicht. Kann ich meine bevorzugten Handwerker trotzdem beauftragen? Der Architekt kann ja die ausgefüllten LV nicht auf Korrektheit und Inhalte prüfen (gemäß Grundleistungen).

Muss er das von mir akzeptieren? Ich habe erheblichen Zeitdruck einen Handwerker auszuwählen.

Danke euch

[Edited by Solero on 15.07.2017 at 20:04 Uhr]

15.07.2017 at 10:46 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bekomme keine Leistungsverzeichnisse

Grunsätzlich:

der Planer schlägt auf Wunsch des Auftraggebers (!) Bieter vor, wenn nicht öffentlich ausgeschrieben wird. Es gibt auch Fälle, bei denen nur der AG vorgibt, wer als Bieter erwünscht ist.

Dann: gleich wer die Anfragen versendet und an wen die Angebote postalisch zurückgehen, ist es Grundleistung nach HOAI beim Planer, die Angebote zu prüfen und zu werten. Die Prüfung umfasst die Frage, ob der Bieter über alle Voraussetzungen verfügt, den Auftrag mit seinem Personal, seinen Geräten und den ggf. erforderlichen Zulassungen technisch und terminlich dem AG-Wunsch entsprechend auszuführen. Wer diese Prüfung besteht, kommt in die Wertung, bei der die Angebote wirtschaftlich verglichen, ein Preisspiegel erstellt und ein begründeter Vergabevorschlag gefertigt wird.

Dann entscheidet sich der AG für oder gegen eine Beauftragung. Dem Vergabevorschlag kann er folgen, muss er aber nicht.

Zu Ihrem Fall:

Wird vor Beauftragung erkenntlich, dass zusätzliche oder geänderte Leistungen als zunächst angefragt beauftragt werden sollen und diese so wesentlich sind, dass sie die Vergabeentscheidung beeinflussen sollen, gehört es sowohl zur Fairness als auch zum vernünftigen (wirtschaftlichen) Vorgehen, die dazu erforderlichen Angebote von allen Bietern oder zumindest von denen, die die Prüfung positiv durchlaufen haben (auf alle Fälle aber von den bis dahin wirtschaftlichsten Bietern), einzuholen und das Ergebnis in die Gesamtwertung und den Vergabevorschlag einfliessen zu lassen.

Was in Ihrem Fall nicht gut zu funktionieren scheint, ist die Zusammenarbeit zwischen AG und Planer: jeder tut Dinge, ohne sie mit dem anderen abzustimmen. Das sollten Sie dringend ändern (und zwar beidseitig), sonst endet Ihr Bauvorhaben womöglich in einer Katastrophe.

Wenn Sie auf eine Prüfung und Wertung von Angeboten durch den Planer verzichten wollen, tun Sie das bitte nachvollziehbar (schriftlich) und stellen ihn insoweit von seiner Haftung frei. Nebenbei bemerkt: wenn Sie das alles selbst können, wozu haben Sie ihm dann den Auftrag dazu erteilt?

Wenn die zusätzlich vom Planer bei einigen Bietern eingeholten Leistungsangebote so wichtig sind wie er meint, empfehle ich, diese auch von den anderen in Frage kommenden Bietern kurzfristig einzuholen. Das hätte im Zweifelsfall sogar schneller ein Ergebnis produzieren können als hier auf eine Antwort zu warten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.07.2017 at 06:50 Uhr
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Solero
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 17.05.2017
IP: Logged
icon Re: Bekomme keine Leistungsverzeichnisse

Vielen Dank,

sicherlich sollte es so sein, dass der Architekt alles macht, ich mich nicht einmische und nur entscheide. Es gibt hier ja auch gute Gründe, dass ich mich einmische. Er will die Aufträge immer an seine 2 Lieblingshandwerker vergeben, welche schon an meinem Bau beteiligt sind.

Die Kurzfristigkeit der Entscheidung setzt mich auch immer unter Druck, damit der Bau nicht verzögert wird. Soll ich einfach allen Vorschläge zustimmen?

Also ich bin der AG und es ist mein Geld. Da kann man doch auch Transparenz verlangen und auch kostengünstigere Handwerker. Grundsätzlich würde ich mich auch trennen wollen, aber das ist ja nicht so einfach.

Ohne den Nachtrag kann ich keine weiteren Angebote einholen, und bekommen tue ich den bisher nicht. Im vorgelegten und ausgefüllten LV seiner Handwerker steht nur Handschriftlich etwas von Nachtrag. Ich vermute auch, dass er es jetzt teurer macht um mich zu ärgern. Wie kann ich mich wehren?

Kann ich Handwerker beauftragen (ohne den Nachtrag - mit der ursprünglichen Leistung) und er muss sie trotzdem koordinieren?


[Edited by Solero on 16.07.2017 at 11:48 Uhr]

16.07.2017 at 08:45 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bekomme keine Leistungsverzeichnisse

Nochmal: ein Planungsvertrag ist ein KOOPERATIONSVERTRAG, d.h. beide Seiten müssen etwas zum gemeinsamen Erfolg beitragen und dabei an einem Strick ziehen.

Ihre Kommunikation mit dem Planer erscheint unter diesem Aspekt mehr als befremdlich. Er arbeitet als Dienstleister für Sie, nicht als "Feind" gegen Sie. Selbstverständlich sollte er Ihnen die Nachtragspositionen übermitteln, damit Sie auch andere Handwerker diesbezüglich anfragen können. Und selbstverständlich gehört zum Job die Überwachung der Handwerksleistungen derjenigen Firmen, die Sie beauftragen.

REDEN Sie mit dem Planer! Wenn das nicht geht, SCHREIBEN Sie ihm unmissverständlich, was Sie von ihm erwarten und wie er mit der jetzigen Situation umzugehen hat. Notfalls nehmen Sie sich einen Baufachanwalt zur Beratung dazu.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.07.2017 at 07:28 Uhr
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