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stabilo
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.07.2017
IP: Logged
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Elektroplanung Beleuchtung
Hallo,
unser Lichtplaner mit HOAI-Vertrag LP 1-8 (§ 55, Anlagengruppe 4) ist der Auffassung, dass sein Aufwand für das richtige Einstellen der Beleuchtung (Museum) eine besondere Leistung ist, die er nach Zeitaufwand gesondert Vergütet haben möchte.
Ist diese Forderung berechtigt, oder gehört sich das zur Grundleistung der LP 5 und 8?
Gruss
stabilo
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17.07.2017 at 12:22 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Elektroplanung Beleuchtung
Hallo stabilo,
das ist leicht zu klären, siehe:
[url=http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage15]Link[/url]
Steht es in den Grundleistungen? Nein. Dementsprechend gehört dieser Schritt nicht zu den Leistungen, die der Gesetzgeber regeln wollte. Vermutungen und Extrapolationen sind nicht zulässig, sonst würde dort in den Grundleistungen stehen "und ähnliche" oder "und andere mehr".
Diese Leistung ist in den beispielhaft aufgelisteten Besonderen Leistungen auch nicht enthalten.
Warum soll das auch der Planer machen? Das ist doch eine Bauleistung, oder?
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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17.07.2017 at 16:43 Uhr |
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stabilo
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.07.2017
IP: Logged
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Re: Elektroplanung Beleuchtung
Hallo Herr Tietje,
vielen Dank für die umgehende Antwort. Ich kann Ihre Aussage nachvollziehen und hatte es auch schon so geahnt. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
stabilo
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18.07.2017 at 06:36 Uhr |
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