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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorartabelle Lichtplanung
Beitrag von Nachricht
IIID
Level: Gast
IP: Logged
icon Honorartabelle Lichtplanung

Hallo,
wir sollen ein Angebot nach HOAI für die LP 1-3 und gesondert für die LP5 erstellen.
es handelt sich um eine Lichtplanung in einem Museum. Bauen im Bestand.
Welche Honoratabelle greift bei Leistung?

Danke für eine Antwort!

28.07.2017 at 08:57 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorartabelle Lichtplanung

Die für technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI. Die anrechenbaren Kosten ergeben sich aus Ihrem Planungsgegenstand, also evtl. nur aus den Leuchten und Leuchtmitteln samt Steuerung als Teil der Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen (wenn ein weiterer Elektroplaner die ganzen Leitungen und Verteilungen etc. plant, sind diese Kosten bei ihm anrechenbar).

Leuchttechnische Berechnungen gehören dabei zu den Grundleistungen der Lph. 3, Visualisierungen (3D-Rendering) sind (wenn sie einen darüber hinausgehenden Aufwand bedeuten) Besondere Leistungenm, die i.d.R. zusätzlich zu vergüten sind.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.07.2017 at 14:33 Uhr
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IIID
Level: Gast
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorartabelle Lichtplanung

Danke für die Antwort!

Ist denn dann die Honorartafel §56 zu nutzen?

Danke für ein Feedback!

01.08.2017 at 06:39 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorartabelle Lichtplanung

Na klar, wie §56 auch heißt: Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.08.2017 at 17:43 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorartabelle Lichtplanung
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