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maxi303
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.08.2017
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten ü 25000000
Hallo,
Wenn die anrechenbaren Kosten über 25.000.000€ darf ja nach §7 das Honorar frei vereinbart werden. Muss das Honorar dann zwingend zumindest den Satz für 25.000.000 beinhalten oder könnte dieser theoretisch auch unterschritten werden?
Wie könnte ich am besten einen Marktüblichen Preis ermitteln?
Vielen Dank im Voraus
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24.08.2017 at 14:02 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten ü 25000000
Rein theoretisch können dann die HOAI-Mindestsätze auch unterschritten werden.
In der Regel orientiert man sich aber an fortgeschriebenen Honorartabellen, wie z.B. dieser hier: [url=http://]http://www.hoai-gutachter.de/pdf/Erweiterte%20Honorartafel%20RifT.pdf[/url]
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 24.08.2017 at 19:09 Uhr]
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24.08.2017 at 19:09 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten ü 25000000
Daneben gibt es auch im [url=http://aho.de/schriftenreihe/index.php3]AHO-Heft Nr. 14[/url] Tabellenfortschreibungen.
Der AHO vertritt auch die Ansicht, dass das Grundhonorar für anrechenbare Kosten oberhalb der Tabellenwerte nicht niedriger sein dürfe als das Grundhonorar beim Tabellenhöchstwert. Das entbehrt nicht einer gewissen Logik, ist jedoch aus juristischer Sicht "nur" eine Meinung, der man sich nicht anschließen muss. Denn § 7 Abs. 2 HOAI sagt eindeutig, dass die Honorare bei anrechenbaren Kosten außerhalb der Tabellenwerte frei vereinbart werden dürfen. Und "frei" heißt eben "frei" und nicht "aber nur, wenn sie außerhalb der Tabellenwerte liegen".
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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25.08.2017 at 07:18 Uhr |
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maxi303
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.08.2017
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten ü 25000000
Vielen Dank,
Das hilft mir sehr weiter
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25.08.2017 at 07:22 Uhr |
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