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peter-vollbaum@t-online.d
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.10.2017
IP: Logged
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HOAI-Pauschalvertrag
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe einen HOAI- Pauschalvertrag abgeschlossen.
Im Zuge der Planung und Bauausführung wurde durch den Bauherrn der Leistungsumfang und die Qualität beträchtlich erhöht.
Ich gedenke den Pauschalpreis entsprechen anzugleichen.
Kann mir einer der Kolleginnen und Kollegen, hier für eine gesetzliche Grundlage bzw. ein entsprechendes Urteil benennen.
Danke im Voraus
M.f.G.
Vo
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06.10.2017 at 06:21 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI-Pauschalvertrag
Das ist keine HOAI-Frage, sondern eine des BGB-Rechts über den Umfang der zum Pauschalpreis geschuldeten Leistungen. Suchen Sie bitte im Netz nach "Pauschalpreis Leistung geändert", da werden Sie sicher fündig.
Im übrigen ist ein "HOAI-Pauschalvertrag" fast ein Widerspruch in sich. "Pauschaliert" werden HOAI-Honorare erst auf Basis der Kostenberechnung und nicht bei Vertragsabschluss. Wenn bei Vertragsabschluss eine Pauschale vereinbart wurde, ist das eben gerade keine Vergütung nach HOAI-Regeln.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.10.2017 at 15:53 Uhr |
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peter-vollbaum@t-online.d
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.10.2017
IP: Logged
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Re: HOAI-Pauschalvertrag
Hallo,
danke für die Info.
M.f.G.
Vo
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07.10.2017 at 05:51 Uhr |
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peter-vollbaum@t-online.d
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 06.10.2017
IP: Logged
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Re: HOAI-Pauschalvertrag
Hallo Herr Döll,
bin fündig geworden.
Ein Punkt ist noch offen.
Wie gehe ich mit Wiederholungsleistungen die durch Entscheidung des Auftraggebers anfallenden Doppelplanungen um ?
Danke
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08.10.2017 at 05:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI-Pauschalvertrag
1. Schauen, was der Vertrag dazu regelt.
2. Ggf. nach § 10 Abs. 2 HOAI vorgehen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.10.2017 at 18:06 Uhr |
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