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Leopold
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 25.07.2018
IP: Logged
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Anpassung Kostenberechnung bei Zeitverzug
Hallo, wir haben ein öffentliches Bauvorhaben, das bereits zweimal um jeweils ein Jahr (abgestimmter Terminplan lag bereits vor, da die LPH 3 bereits erbracht war) aus politischen Gründen verschoben wurde. Die Kostenberechnung (KoBe)lag dem Bauherrn bereits vor. Aufgrund der Baupreisentwicklung in den letzten Jahren, muss die Kostenberechnung jetzt um +/- 5% noch oben angepasst werden. Normalerweise ist die KoBe zwar eine fixe Grundlage für die Honorarermittlung (von Planungsänderungen etc. mal abgesehen), aber wie sieht es bei einem durch den Bauherrn veranlassten Zeitverzug in dieser Größenordnung aus? Vielen Dank vorab für das Feedback. Christian Lanzinger
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25.07.2018 at 12:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anpassung Kostenberechnung bei Zeitverzug
Guten Tag,
Ein solcher Fall ist nicht in der HOAI geregelt und m.W. auch noch nicht gerichtlich entscheiden worden.
Hier wird man wohl auf die Anwendung des § 10 HOAI zurückgreifen müssen. Versuch einer Argumentation: Die Verschiebung des Bauvorhabens kommt einer Änderung des Umfangs der beauftragten Leistungen gleich, wodurch sich die anrechenbaren Kosten ändern. Auch dem Auftraggeber ist damit gedient, eine aktualisierte Kostenberechnung zu erhalten, schließlich muss er entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen.
Weiteres Argument: die Honorare für Grundleistungen gelten ausweislich § 3 Abs. 2 HOAI für solche Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind. Im Allgemeinen werden aber Bauvorhaben im abgestimmten Terminrahmen realisiert. Eine erst nach mehreren Jahren stattfindende Realisierung mit entsprechend höheren Baupreisen einerseits und entsprechend höheren Büro- und Personalkosten andererseits ist nicht das, was mit dem Grundleistungshonorar auf Basis einer zum Realisierungszeitpunkt bereits veralteten und deutlich zu niedrigen KB honoriert wird.
Schauen Sie auch in den Vertrag, was der zu Terminen aussagt, vielleicht hilft das argumentativ.
Alle Argumente aber ohne Garantie...
Ich würde empfehlen, eine Vereinbarung wie folgt zutreffen: Die bisherigen Leistungen werden auf Basis der vorliegenden KB abgerechnet. die Kostenberechnung aufgrund der Verschiebung des Bauvorhabens entsprechend dem Baupreisindex angepasst (wobei die genauen Daten für die Indexbildung entsprechend zu definieren sind) und die noch zu erbringenden Leistungen werden dann auf Basis der indizierten KB abgerechnet.
Übrigens: im Gebäudebereich beträgt die Baupreissteigerung in den letzten beiden Jahren über 7%, vgl. [url=https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Preise/bpr110.html]Baupreisindex[/url].
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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26.07.2018 at 06:21 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Anpassung Kostenberechnung bei Zeitverzug
Die Baustelle ist der Flughafen Berlin?
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26.07.2018 at 06:46 Uhr |
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