Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten bei der Vorplanung
Beitrag von Nachricht
s-tiefbau
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 30.11.2015
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten bei der Vorplanung

Guten Morgen,

wir sind beauftragt für eine Stadt eine Hochwasserschutzmauer zu planen. Die Grundlage hierfür liefert der AG, über ein anderes Planungsbüro selbst. Dieses Planungsbüro berechnet die derzeitige und zukünftige Hochwassersituation.
Auf Grundlage dieser Berechnungen HQ100+15% wurden dann 3. Varianten im Rahmen der Vorplanung betrachtet.

Variante 1 einen Teil des Baches verrohren (Kanalneubau) und gefahrlos ableiten und einen Teil mit einer Hochwasserschutzmauer schützen.
Anrechenbare Kosten 1.670.000,- € netto

Variante 2 einen Teil des Baches verrohren und gefahrlos ableiten, einen Teil mit einer Hochwasserschutzmauer schützen und zum anderen einen Gewässerausbau durchzuführen um mehr Wasser ableiten zu können.
Anrechenbare Kosten 1.470.000,- € netto

Variante 3 die Entlastung des Baches Großteils nur mittels der Verrohrung des Baches herzustellen.
Anrechenbare Kosten 1.260.000,- € netto

Nach Vorstellung der Varianten 1-3 wurde die Verrohrung dann vom AG nicht gewünscht. Laut Aussage des Fachbüros für Hochwasserschutz könnte die schadlose Hochwasserableitung alternativ nur noch durch einen Vollausbau des Gewässerabschnittes erfolgen.

Daraufhin wurden dem AG weitere Varianten zum Gewässerausbau vorgestellt:

Variante 1: Gewässerausbau mittels Trogbauwerk mit Ufermauer
Anrechenbare Kosten 2.080.000,- € netto

Variante 2: Gewässerausbau mittels Trogbauwerk mit Geländer
Anrechenbare Kosten 2.020.000,- € netto

Variante 3: Gewässerausbau mittels Bohrpfahlwand mit Schrammbord und Geländer
Anrechenbare Kosten 2.330.000,- € netto

Variante4: Gewässerausbau mittels Spundwandprofilen mit Betonvorsatzschale und Geländer
Anrechenbare Kosten 2.270.000,- € netto

Dann wurde durch den AG zusätzlich nochmal die Gegenüberstellung der Variante3 „Bohrpfahlwand“ und Variante 4 „Spunddielen“ gewünscht, da die Ausführung mittels Trogbauwerk ebenfalls nicht gewünscht wird.

Nachdem die Vorplanung abgeschlossen war, entschied sich der AG, die Entwurfsplanung nur noch auf Grundlage einer HQ100 Berechnung zu erstellen. Alle nunmehr im Zuge der Vorplanung erstellten Varianten (7 Stück) sind nun hinfällig.

Das Problem bei der Abrechnung ist nun, dass sich die Grundlagen von der Vorplanung zur Entwurfsplanung erheblich geändert haben. Es wird nun keine Variante aus der Vorplanung umgesetzt, sondern eine neue Planung (ab der Lph 3) gestartet.
Steht uns hierfür ein Mehraufwand zu?

Grundlage Vorplanung – Hochwasserberechnung HQ 100+15%
Grundlage Entwurfsplanung – Hochwasserberechnung HQ 100

Von unserem Ingenieurbüro wurde wie folgt abgerechnet:
Leistungsphase 2 mit den anrechenbaren Kosten der teuersten Variante aus der Vorplanung (2.330.000,- € netto)
Und die Leistungsphase 3 nun mit der neuen Planung anrechenbare Kosten 512.913,66 € netto

Der AG kürzt uns im Rücklauf nun die anrechenbare Kosten auf die Variante 2 „Gewässerausbau mittels Trogbauwerk mit Geländer“ zurück.

Unserer Meinung nach würde uns ohnehin bereits schon mehr als nur das von uns abgerechnete zustehen. Zudem stellt sich uns die Frage, wie viele Varianten muss man überhaupt beplanen? Der AG erhielt (von uns) prinzipiell zwei eigenständige Vorplanungen mit jeweils 3 bzw. 4 Varianten.

Geht man auf die Argumentation des AG ein, muss man feststellen:
Der AG fordert eine Vielzahl an Varianten samt Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Zur Abrechnung darf aber nur die günstigste, nicht aber die wirtschaftlichste oder favorisierte Variante herangezogen werden. Dies kann doch sicherlich nicht im Sinne der HOAI sein?

Viele Grüße
s-Tiefbau

30.04.2019 at 05:41 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten bei der Vorplanung

Guten Tag,

7 Varianten - da stellt sich doch die Frage, wie denn die Aufgabenstellung bzw. Bedarfsermittlung des Auftraggebers aussah (insbesondere das Thema Verrohrung - gewünscht oder nicht) und ob hier noch "gleiche Anforderungen" vorliegen.

Wenn die technische Lösung in keiner Weise beschränkt war, stellt sich die Frage, warum nicht erst einmal die Lösungsmöglichkeiten prinzipiell aufgezeigt und abgestimmt wurden, bevor die Vorplanungen ausgearbeitet wurden.

Zur "Schadensminimierung" sind Sie auch noch verpflichtet (§ 4 Abs. 4 HOAI), daher muss man schon fragen, ob denn für jede Variante eine vollständige Vorplanung erforderlich war. Konnten die Varianten nicht mit ein paar Querschnittsskizzen (von Hand gezeichnet) beim AG hinsichtlich dessen Wünschen geklärt werden?

Ob hier auch Varianten mit nicht gleichen Anforderungen untersucht werden sollten, lässt sich nur bei Auslegung des Vertrags und Untersuchung der durchgeführten Planungen sagen.

Dass die Kosten einer Lösung mit Trog anerkannt wurden, obwohl der AG diese Lösung nicht wollte, verwundert doch sehr. Das müsste der AG erklären.

Zusätzliche Vergleichsdarstellungen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche dürften als Besondere Leistungen zu werten sein, auch das kann man aber erst nach Kenntnis der erbrachten Leistungen im Detail beurteilen.

Die Änderung der Vorgaben hat i.d.R. 3 Honorare zur Folge: eines bis zur Änderung, eines für die Änderung und eines ab der Änderung. Was in Ihrer Berechnung noch fehlt, ist das Honorar für die Änderung, also für die bei dem neuen Ansatz erforderlichen Leistungen aus Lph. 1 und 2.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.05.2019 at 07:22 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten bei der Vorplanung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no