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Mitglied
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Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
Werte Forumsteilnehmer,
nach dem EuGH-Urteil zur Ungültigkeit der Mindest-/Höchstsätze hat das Land Berlin bei Neuvergaben Zu- und Abschläge auf die Mindestsätze eingeführt.
1. Wie berechnet man einen Abschlag auf den Mindestsatz (Formel)?
2. Gibt es dafür schon Software?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mitglied
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06.08.2019 at 07:05 Uhr |
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fdoell
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
Ganz ehrlich, Prozentrechnen .. war das nicht in der 7. Klasse?
Je nach Taschenrechner tippt man Mindestsatz minus 3% oder Mindestsatz * 0,97, wenn man 3% unter dem Mindestsatz anbieten will.
Wer dafür eine Software braucht...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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07.08.2019 at 11:34 Uhr |
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Mitglied
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
So hatte ich es auch gedacht. Aber diese Möglichkeit bietet z.B. der Rechner auf dieser Seite: https://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php nicht.
Die HOAI-Software, die uns zugänglich ist, rechnet außerdem nur Mindestsatz-% aus Differenz Höchstsatz-Mindestsatz.
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07.08.2019 at 11:50 Uhr |
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fdoell
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
Wofür brauchen Sie denn da eine Software? Rechnen Sie von Hand bzw. mit dem Taschenrechner!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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07.08.2019 at 21:03 Uhr |
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
Wir haben für die Interpolation und die gesamte Honorarberechnung sowieso ein Software und möchten nicht einzelne Teile des Honorars aus Praktikabilitäts-, Haftungs-, Zeitgründen extra berechnen und auch nicht eine weitere Anlage in allen Verträgen. Seit 10 Jahren nutzen wir PDK-HOAI. Kennen Sie andere?
Was ist nun richtig:
Mindestsatz-% aus Differenz Höchstsatz-Mindestsatz
oder
Mindestsatz minus %?
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08.08.2019 at 06:24 Uhr |
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fdoell
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
Das Urteil, wonach eine Mindestsatzunterschreitung zulässig ist, ist gerade mal ein paar Wochen alt. So schnell reagiert da normalerweise kein Softwarehersteller, der mit kompilierten Programmen arbeitet und die womöglich als Scheiben pressen und Erläuterungstexte drucken lässt.
Lösungen auf Basis von Tabellenkalkulationsprogramnen sind da natürlich viel flexibler, weil man einfach zwei, drei Zeilen einfügt und eine kleine Formel und fertig. Sowas gibt es seit Jahren in dem Praxishandbuch des Forum-Verlags (von mir erstellt und getestet, Link über meine Homepage).
Zu Ihrer weiteren Frage: da gibt es kein richtig oder falsch. Sie können ein Grundhonorar 10% unter dem Mindestsatzhonorar ausrechnen oder auch ein Honorar, das 10% der Differenz zwischen Mindest- und Höchstsatz unterhalb des Mindestsatzes liegt. Was das Land Berlin da für einen Ansatz wünscht, weiss ich nicht, das müsste sich aus deren Vergabeunterlagen ergeben. Schauen Sie doch mal rein und schreiben uns hier, was die wünschen!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
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08.08.2019 at 09:06 Uhr |
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fdoell
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
Ergänzend kann man mitteilen, dass der Bund nun in seinen Vertragsmustern (vorläufig für Gebäude und Innenräume, andere sollen folgen) explizit einen Zu- oder Abschlag auf das berechnete Honorar vorsieht.
[url=https://www.bayika.de/de/aktuelles/meldungen/2019-08-05_Erlass-BMI-vom-5.8.2019_Anwendung-HOAI-aufgrund-EuGH-Urteil-4-Juli-2019.php?sn=sn5b468ff08893018d8a7b0300c48a4a]Übersicht über den Erlass des BMI vom 5.8.2019 dazu[/url]
[url=https://www.bayika.de/bayika-wAssets/docs/aktuelles/2019/2019-08-05_Erlass-BMI-VM2-1_Vertragsmuster_05.08.19_AendMod.pdf]Vertragsmuster VM2/1 für Geb und IR, hier: Punkt 10.7[/url] (auf S. 20).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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27.08.2019 at 11:00 Uhr |
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
Ich bin noch eine Antwort zur Verfahrensweise im Land Berlin schuldig:
In den Vertragsmustern wurde der Passus: "Mindestsatz zzgl. Differenz zum Höchstsatz" entfernt.
Es gibt nur noch die Möglichkeit: "Abschlag/Zuschlag auf Mindestsatzhonorar (also einfach % auf das Grundhonorar bzw. 100%-Honorar)".
Das halte ich für die einfachste und vernünftigste Verfahrensweise.
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03.09.2019 at 12:43 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
In unserem Dunstkreis, so sagen die Auftraggeber, müssen sie nun ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro netto 3 Vergleichsangebote einholen.
Ein Preiswettbewerb wird ausdrücklich gefordert.
Wohin wird das führen?
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06.09.2019 at 06:26 Uhr |
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Re: Berechnung Ab-/Zuschläge Mindestsatz
Trotzdem nochmals die Frage, da ich bisher nicht fündig geworden bin:
Kennt jemand eine kleine HOAI-Software, die
Abschlag/Zuschlag auf Mindestsatzhonorar (also einfach % auf das Grundhonorar bzw. 100%-Honorar)
berechnen kann?
[Edited by Mitglied on 18.09.2019 at 10:16 Uhr]
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09.09.2019 at 06:33 Uhr |
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