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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kostengrundlage DIN 277 - Bereich S und Abgrenzung zu anderen KGs
Beitrag von Nachricht
wellenreiter
Level: Gast
IP: Logged
icon Kostengrundlage DIN 277 - Bereich S und Abgrenzung zu anderen KGs

Hallo nochmals,

ab und zu geht die Beauftragung nut bis LP 3 oder 4 und der Bauherr möchte qar keine Kostenberechnung... dh:
Anrechenbare Kosten nach Kostenschätzung.
Kostenkennwerte für den Berich 'S', also für Balkone etc. finden man z.B. beim BKI nicht. Sie müsen aber doch in die Kostenschätzung mit rein - dann z.B. mit einem selbst ermittelten Kosstenkennwert als Grundlage.
Sehe ich das richtig?

Ich stoße insbesondere immer weider über den Begriff 'Außentreppe'. - welche nach DIN 277 nicht zu BGF / BRI gehören.
Sind da wirklich alle Außentreppen gemeint?
..auch, wen es sich beispielsweise um Stahltreppen handelt, die als Haupt- oder Nebenerschließung von Obergeschossen dienen?

...und noch eine andere Frage:
Gehören Terrassenflächen immer zu Außenanlagen, oder dann, wenn sich darüber noch ein Balkon befindet (also überdeckt...) dann (nur für diesen Bereich?) zur Baukonstruktion?

25.10.2019 at 08:17 Uhr
Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kostengrundlage DIN 277 - Bereich S und Abgrenzung zu anderen KGs

quote:
wellenreiter wrote:
ab und zu geht die Beauftragung nut bis LP 3 oder 4 und der Bauherr möchte qar keine Kostenberechnung... dh:
Anrechenbare Kosten nach Kostenschätzung.
Das ist nicht nachvollziehbar, denn zur Lph. 3 gehört ja eine Kostenberechnung. D.h. wenn Lph. 3 komplett beauftragt ist, ist auch eine KB anzufertigen.

quote:
Kostenkennwerte für den Berich 'S', also für Balkone etc. finden man z.B. beim BKI nicht. Sie müsen aber doch in die Kostenschätzung mit rein - dann z.B. mit einem selbst ermittelten Kosstenkennwert als Grundlage.
Sehe ich das richtig?
Lösen Sie sich bitte gedanklich und in der Bauplanung von der allgegenwärtigen BKI-Umklammerung, so bequem die auch immer sein mag. Als Planer schulden immer Sie die Kostenermittlung und wie Sie zu den Daten kommen, müssen Sie wissen und im Kostenbericht angeben (Kostenbericht? Wer nicht weiß, was das ist, lese mal den Text der DIN!) Der BKI bietet nur bei jenen Projekten gute Anhalte, die mit den dort gezeigten Beispielen vergleichbar sind. Da die Kostenspannen dort nur statistisch knapp 68% aller Beispielfälle abdecken, können durchaus für andere Objekte geringere oder höhere Kosten als in den Spannen angegeben richtig sein. Ob das zutrifft, müssen Sie als Planer beurteilen, denn nur Sie kennen alle Randbedingungen des Objekts. Und ja, selbstverständlich müssen die Kosten zusätzlicher Bauteile, die in den Beispielen nicht enthalten sind, auch zusätzlich ermittelt und aufaddiert werden (z.B. Ihre Balkone, aber auch besondere Bauausführungen, aufwendige Gründungen oder Abstützungen usw.)

quote:
Ich stoße insbesondere immer weider über den Begriff 'Außentreppe'. - welche nach DIN 277 nicht zu BGF / BRI gehören.
Sind da wirklich alle Außentreppen gemeint?
..auch, wen es sich beispielsweise um Stahltreppen handelt, die als Haupt- oder Nebenerschließung von Obergeschossen dienen?
Im Zweifelsfall fragen Sie beim BKI nach. In diesem Forum geht es um die HOAI, nicht um den BKI.

Aber vielleicht hilft ja folgende Überlegung: wenn die Geschosse mit Innentreppen erschlossen würden, gäbe es z.B. weniger Geschossdecken (weil die Öffnungen für die Treppe haben), dafür mehr Wände (um die Treppenhäuser) und die Treppenläufe selbst. Das dürften i.d.R. gewisse Mehrkosten gegenüber dem Gebäude ohne Innentrepppen bedeuten. Demgegenüber stehen nun bei Außentreppen deren Kosten, die nicht über den Bruttorauminhalt erfasst sind. Frage: Kosten die Außentreppen mehr oder wendiger als wenn das Gebäude mit Innentreppen erschlossen würde (unabhängig davon, dass die Nutzfläche innerhalb des BRI mit und ohne Innentreppe unterschiedlich ist)? Diese Frage sollten Sie Ihrem Auftraggeber beantworten können, wenn er nach den Vorteilen und Kostenänderungen einer Außentreppe fragt. Das Ergebnis sollte dann auch in Ihre Kostenschätzung als Korrekturwert gegenüber den BKI-Kosten einfließen, vor allem, wenn Sie sich auf einen fixen Wert nach BKI festlegen und nicht mit Kostenspannen arbeiten.

quote:
...und noch eine andere Frage:
Gehören Terrassenflächen immer zu Außenanlagen, oder dann, wenn sich darüber noch ein Balkon befindet (also überdeckt...) dann (nur für diesen Bereich?) zur Baukonstruktion?
Überlegen Sie doch mal, wo Sie die Kosten hierfür einordnen, abhängig von der Konstruktion, Lage, Größe usw. Eher in KG 322 (Fundamentplatten als Flachgründung) und KG 325 Bodenbeläge oder eher in KG 523 Gestaltete Platzflächen und Innenhöfe oder 529 sonstige befestigte Flächen? Mit einem Balkon darüber hat das wohl eher weniger zu tun.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
26.10.2019 at 20:25 Uhr
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wellenreiter
Level: Gast
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Re: Kostengrundlage DIN 277 - Bereich S und Abgrenzung zu anderen KGs

quote:
fdoell wrote:
Das ist nicht nachvollziehbar, denn zur Lph. 3 gehört ja eine Kostenberechnung. D.h. wenn Lph. 3 komplett beauftragt ist, ist auch eine KB anzufertigen..

Die LP wird aber eben nicht immer komplett beauftragt

... so geht es mir bei den Beitrag also tatsächlich um anrechenbaren Kosten möglichst auf Grundlage einer Kostenschätzung...
...deswegen so viele Bezüge zur DIN 277... aiuch wenn dies hier ja ein HOAI-Forum ist.

Die Balkonfrage ist, dank Ihrer Antwort, denke ich, nun geklärt.

Zu der Außentreppe sind das ineressante Überlegungen... was also tatsächlich auch heißen könnte, dass wirklich jede Art von Außentreppen an entspechnder Stelle in der DIN 277 gemeint sind.

quote:
... Mit einem Balkon darüber hat das wohl eher weniger zu tun.

MIr ging es dabei wieder um den Bezug zur DIN. aber vielleicht btäuchte ich auf diesem Gebiet einfach etwas Nachhilfe... weil ich mir momentan eben nicht sicher Bin, ob eine Terrasse nie zum BRI gehören kann ioder, wenn sie überdacht ist (also von oben "über"-schlossen ist, schon...


quote:

...und nicht mit Kostenspannen arbeiten.


Denr Begriff der Kostenspanne kannte ich bisher in dem Zusammnehang nicht
Könnten Sie noch kurz erklären, was damit gemeint ist?
06.11.2019 at 14:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kostengrundlage DIN 277 - Bereich S und Abgrenzung zu anderen KGs

Nun, BKI selbst arbeitet ja mit Kostenspannen. Diese decken die einfache Standardabweichung vom Mittelwert ab, also ca. 68 % aller vorkommenden Werte. BKI führt jedoch explizit aus, dass auch bei den gezeigten Beispielen Bauwerke dabei sein können, deren Kosten unterhalb des unteren Wertes und oberhalb des oberen Wertes liegen (das ist eben angewandte Statistik).

Mit welcher Begründung man den unteren, mittleren oder oberen Wert der angegebenen BKI-Kostenspanne dem Bauherrn als zu erwartenden Baukosten benennt, dürfte immer spannend sein - zeitliche Anpassungen (die BKI-Werte gelten immer für ein bestimmtes Quartal und Jahr; die Werte müssen also ggf. nach dem Baupreisindex des Statistischen Bundeamtes auf den Zeitpunkt der Erstellung der Kostenermittlung umgerechnet werden) und regionale Anpassungen werden nach BKI ja separat ermittelt.

Da helfen ggf. die Abbildung der Bauwerke, aus denen man gewisse konstruktive Merkmale der Gebäudeklasse oder auch Ausbaustandards entsehen kann.

Zu Ihrer Terrassenthematik rufen Sie doch einfach mal beim BKI an, vielleicht kann Ihnen jemand dazu Auskunft geben oder es gibt eine Veröffentlichung dazu.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.11.2019 at 17:39 Uhr
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wellenreiter
Level: Gast
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kostengrundlage DIN 277 - Bereich S und Abgrenzung zu anderen KGs

Vielen Dank für Ihre Ausführung zum Begriff Kostenspanne. Ich denke, ich habe das nun verstanden.

Zu meinen Fragaen bzgl BRI und wie das BKI damit umgeht kam mir inzwischen noch folgendes in den Sinn:
Es sind ja die kompletten Kosten für KG 300 und 400 angegeben, auch die für die Balkone, soweit bei den Objekten vorhanden... obwohl die dann beim angegebenen BRI offenbar unberücksichtigt blieben.
Wenn ich bei meinem Projekt ähnlich viel Balkonanteil wie bei den Vergleichsobjekten habe, setze ich also keine Extrakosten dafür an...

Bezüglich der Terrassenflächen wird es, wie ich durch einen Anruf erfuhr, vom BKI so gehandhabt, ähnlich, wie in Ihrmen Beitrag zu lesen:
Wenn Terrasssen fest mit dem Gebäude verbunden sind, z.B. durch eine auskragende Bodenplatte oder Decke, ist sie bei KG 300 dabei... andernfalls bei 500.

07.11.2019 at 14:03 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kostengrundlage DIN 277 - Bereich S und Abgrenzung zu anderen KGs
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