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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wiederholte Grundleistung abrechnen
Beitrag von Nachricht
Paul_7619
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 28.11.2019
IP: Logged
icon Wiederholte Grundleistung abrechnen

Hallo zusammen,
habe gerade einen ziemlich kniffeligen Fall mit einem TGA Planer. Folgender Sachstand.

In der Bauphase Lph8 einer Sporthalle+Anbau ist uns aufgefallen das eingeplante Geräte die vorher mechanisch eingeplant waren, neu gekauft werden müssen, und durch elektrische ersetzt werden. Das führt dazu das der TGA Planer seine Pläne neu anpassen muss und bereits abgeschlossene Grundleistungen teilweise wiederholen muss.
Er hat uns eine dicke Rechnung auf Stundenbasis vorgeschlagen, diese haben wir zurückgewiesen.
Ich habe darauf bestanden ein Honoranangebot auf Basis der HOAI zu bekommen.
Wie genau berechnet man einen solchen Fall?
Sehe ich das richtig, das er zuerst in den vorangegangen Leistungsphasen schauen muss, welche Teilleistungen er neu durchführen muss ?
Aber was passiert mit den anrechenbaren Kosten? Diese erhöhen sich kaum durch die Änderungen . Er kann auch nicht einfach die kompletten anrechenbaren Kosten mit der verminderten Prozentzahl der Leistungsphasen nehmen. Sondern eher nur der Teil der auch wirklich von den Änderungen betroffen ist, oder ?

Beispiel:
Wiederholte Grundleistungen aus LPH3=12 % (anstatt der vollen 17%)
Wiederholte Grundlesitungen aus LPH5= 15% (anstatt der vollen 22%)

Da sich die Anrechenbaren Kosten von 260.000€ nur minimal ändern(ca. 3000€) bleibe ich jetzt mal bei dem interpoierten Honorar von 56.000€

LPH3--> 12% von 56.000€ = 6720€
LPH5 --> 15% von 56.000€ =8400€

Honrarangebot = 15.120€

Und nun weiss ich nicht mehr weiter. Denn das kann nicht das Endergebnis sein, denn der Planer musste ja nicht die Gesamte Sporthalle+Anbau betrachten, sondern nur einen kleinen Teil der Sporthalle. Wie berechne ich das?
Ich hoffe es versteht jemand mein Problem



[Edited by Paul_7619 on 28.11.2019 at 09:02 Uhr]

[Edited by Paul_7619 on 28.11.2019 at 09:02 Uhr]

[Edited by Paul_7619 on 28.11.2019 at 09:03 Uhr]

28.11.2019 at 09:01 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Wiederholte Grundleistung abrechnen

Bei Änderungsanordnungen im laufenden Projekt gibt es immer 3 Sorten Honorare: Honorare bis zur Änderung, Honorare für die Änderung und Honorare nach der Änderung.

Um die Honorare bis zur Änderung zu bestimmen, muss man wissen, wo man genau im Projekt steht und ob alle (!) bisherigen Grundleistungen nachweislich erbracht wurden. Bei der TGA sind das u.a. alle fachtechnischen Berechnungen, Funktions- und Strangschemata, die Einbindung in die Objektplanung u.a.m. Wenn das alles vorliegt, muss man die gerade laufenden Grundleistungen bewerten und eine Teilleistungs-Prozentzahl der bis dato erbrachten Leistungen ermitteln. Daraus ergibt sich auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung das Honorar bis jetzt.

Nach der Änderung der Planung werden die restlichen Teilleistungsprozente verwendet, um auf der Basis der dann angepassten Kostenberechnung die weiteren Leistungen mit einem Honorar zu versehen, so als ob bis dahin gleich die Planung mit der Änderung bearbeitet worden wäre.

Die Hauptschwierigkeit liegt in der angemessenen Honorierung für die Änderungsleistungen. Wenn sich die anrechenbaren Kosten nur um 3.000 € erhöhen, was sind dann die einzelnen Leistungen, die nochmals erbracht werden müssen bzw. was sind die Ergebnisdarstellungen (Zeichnungen, Schemata, Berechnungen, Berichte usw.), die geändert werden müssen?

Es kann schon mal sein, dass ich in einem solchen Fall das Änderungshonorar als Zeithonorar teurer darstellt als die reinen Baukosten, wenn viele Schritte wiederholt werden müssen.

Zunächst einmal sollte der Planer also alle bisherigen Ergebnisse vorlegen und Ihnen erläutern, was denn alles ergänzt bzw. geändert werden muss. Dann kann es sein, dass eine Zeithonorierung die fairste Berechnung darstellt.

Wenn man das ganze auf HOAI-Basis ermitteln will, ist das praktisch eine Änderung im Bestand: man muss für die neuen/geänderten Maßnahmen alle notwendigen Grundleistungen erbringen (nur die, nicht die, die nicht notwendig sind) und kann dabei das, was bereits geplant ist, soweit es bei der Planungsänderung zu berücksichtigen ist, als technisch mitverarbeitete Bausubstanz ansetzen. Ob das alles ist, was sonst noch geplant wurde oder nur geringe Teile davon, muss sich aus dem Projekt ergeben. Bei so einem Berechnungsmodell müsste der Planer also nicht nur die genauen erforderlichen Grundleistungen benennen (nur für die gibt's nach § 8 HOAI Geld), sondern auch die mitverarbeitete Bausubstanz im Einzelfall benennen und begründen.

Aber auch bei einer solchen Methode kann es sein, dass nicht alles über mvB ermittelt werden kann. Vergleichen Sie mal AHO-Heft Nr. 6 (BL in der TA) und setzen die vorliegende Planung wie Bestand an - da kann es Leistungen geben, die weiterhin nur auf Zeithonorarbasis angemessen honoriert werden können.

Viel detaillierter kann man das hier kaum beschrieben, weil es dazu eben keine festen Regeln gibt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.11.2019 at 14:40 Uhr
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Paul_7619
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 28.11.2019
IP: Logged
icon Re: Wiederholte Grundleistung abrechnen

Erst einmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Beantwortung!

Leider bin ich keinen Schritt weiter, wie ich zum einen mich völlig überhöhten Stundenhonoraren schützen kann und zum anderen aber auch dem Planer fair bezahlen kann.

LPH1-7 wurde bereits komplett abgeschlossen und auch vorgelegt und unterschrieben. Wir befinden uns also im schwierigen Fall der angemessenen Honorierung für die Änderungsleistungen. Da es hier anscheinend keine festen Regeln gibt, weiß ich nicht wie man sich stressfrei einigen kann, wenn der Weg der Stundenweise Honorierung aufgrund eines völlig überzogenen Angebotes bereits schief ging.

Meine Sorge ist, dass das noch ausstehende Angebot auf Basis der HOAI ganz plump wie in meinem Beispiel aussehen wird.

Ich warte das Angebot jetzt erst einmal ab und lese mir in derzeit AHO-Heft Nr. 6 durch

29.11.2019 at 10:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Wiederholte Grundleistung abrechnen

Das abwarten und sich fortbilden ist sicher eine gute Zeitinvestition.

Ich verstehe allerdings nicht, was Sie damit meinen, dass Lph. 1-7 bereits vorgelegt und unterschrieben seien. Meinen Sie damit, dass Sie ausführende Unternehmen bereits beauftragt haben (für diesen Fall: was hat das mit den Änderungsleistungen und deren Vergütungen beim Planer zu tun?) oder etwas anderes?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

02.12.2019 at 22:08 Uhr
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Paul_7619
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 28.11.2019
IP: Logged
icon Re: Wiederholte Grundleistung abrechnen

Das bedeutet das die Planung abgeschlossen ist, wir uns in der Bauphase Lph8 befinden. Ausführendes Unternehmen gibt es und hat schon begonnen. Nun hatten wir aber den Wunsch nach Planungsänderungen (s. oben) ... und genau dafür möchte er natürlich Geld, da er Grundleistungen aus z.B LPH 3 und LPH5 wiederholen muss. Ist auch alles in Ordnung, soll sein Geld bekommen.. aber wie berechnet man das?

06.12.2019 at 09:58 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Wiederholte Grundleistung abrechnen

Schauen Sie mal in § 10 HOAI: wenn auf Anordnung des Auftraggebers das Planungsziel geändert wurde und sich dadurch die anrechenbaren Kosten ändern, müssen sich die Parteien über eine Vergütung für die damit verbundenen Mehrleistungen einigen.

Was spricht denn gegen eine Vergütung auf Zeithonorarbasis, abgerechnet mit genauer Tätigkeitsbeschreibung im Minutentakt (oder seltener, z.B. bis um Viertelstundentakt)?

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.12.2019 at 07:57 Uhr
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CT1956
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Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Wiederholte Grundleistung abrechnen

Sehr geehrter Paul,
das finde ich HOAI-konform-fair, wird aber vielleicht teurer:
1. Man ermittelt zunächst das gesamte Honorar, welches fällig wäre, wenn schon immer nur die neue Version geplant worden wäre.
2. Dann ermittelt man die Anteile der Kosten der unveränderten Bauleistung und der neuen.
3. Dann setzt man das Honorar der gesamten, neuen Leistung ins Verhältnis der Baukosten,
4. bezahlt aber nur die Leistungsphasen/Teilleistungspunkte, die für die geänderte Bauausführung erbracht werden müssen.
Zustimmung beider Seiten vorrausgesetzt; sonst nach möglichst kleinteilig aufgelisteten, plausiblen Stundennachweisen (die Sie nur GLAUBEN können, nicht richtig prüfbar, denn daneben sitzen können Sie ja nicht).

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

07.12.2019 at 11:35 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wiederholte Grundleistung abrechnen
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