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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Fortgeführte Kostenberechnung
Beitrag von Nachricht
S_BGR
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.03.2020
IP: Logged
icon Fortgeführte Kostenberechnung

Guten Tag,

ic habe aktuell ein Projekt bei dem es zu Diskussionen hinsichtlich der forgeschriebenen Kostenberechnung gibt.

Die Situation stellt sich wie folgt dar.

Das Projekt wurde in 2014 mit Abschluß der LPH3 gestoppt.
Die Wiederaufnahme fand in 2018 statt.
Hier wurde die LPH3 neu überarbeitet und zusätzliche Bauherrenwünsche eingearbeitet.
Dies wurde auf Stunden abgerechnet.

Die neuen Kosten bzw. die Kostensteigerungen gemäß PKI (2014-2019) sowie die Mehrkosten für die Ergänzungen wurden dokumentiert.

Die anrechnbaren Kosten haben sich seit dem Stand 2014 auf den Stand 2019 um den Faktor 1,4 (40 % ) erhöht.
Davon sind ca 20 % Kostensteigerung über PKI (Hochrechnung erfolgte durch Bauherr) und 20% durch Anpassungen und Ergänzungen durch das überarbeiten der LPH3.

Im Vorfeld habe ich schon auf den §10 Abs (1) hingewiesen

Jetzt verweigert der Bauherr eine Honraranpassung.

Frage: Hat ein Bauherr das Recht ein Honrar über einen Zeitraum von mittlerweile 6 Jahren auf einen Betrag aus dem Jahre 2014 zu fixieren obwohl nachweislich noch Änderungen und Ergänzungen durchgeführt wurden und die Kosten von seiner Seite über den BKI auf den neuen Starttermin korrigiert wurde?

Hier würde ich mich auf eine Rückmeldung freuen.




[Edited by S_BGR on 12.03.2020 at 10:44 Uhr]

[Edited by S_BGR on 12.03.2020 at 10:46 Uhr]

12.03.2020 at 10:44 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Fortgeführte Kostenberechnung

Grundsätzlich gilt: bei Änderungen gibt es ein Honorar bis zur Änderung, eine Honorar für die Änderung und eine Honorar ab der Änderung.

Nachdem die KB 2014 die Basis für die bis dahin erbrachten Planungsleistungen darstellte und die Anpassung an Bauherrenwünsche als Zeithonorar vergütet wurde, dürften die bisherigen Leistungen alle endgültig vergütet sein.

Für die zukünftigen Leistungsphasen ist zumindest die durch die Änderungen erfolgte neue KB als Basis anzusehen, denn eine Kostenberechnung gibt es nur für einen inhaltlichen Entwurfsstand und wenn der aktuelle Stand realisiert werden soll, gilt auch die dazugehörige Kostenberechnung.

Bezüglich der Preissteigerungen aufgrund Inflation, Marktgeschehen usw. und der deswegen erfolgten Erhöhung des Budgets gibt es nach meiner Kenntnis keine automatische Honorarerhöhung, Da die HOAI auf die Kostenberechnung abstellt und diese als Grundleistung und als Basis der Ermittlung anrechenbarer Kosten nach DIN 276-1:2008 die Kosten zum Zeitpunkt der Aufstellung wiederzugeben hat, gibt es zunächst einmal keine Anpassung an den Zeitpunkt der Realisierung.

Aber: es ist zu klären, inwieweit der gesamte Leistungsumfang noch dem ursprünglichen Vertrag entspricht oder ob z.B. die Geschäftsgrundlage entfallen ist. Dabei wird es darauf ankommen, ob bereits alle Lph. abgerufen waren oder ob ein Stufenvertrag vorliegt.

Wenn alle Lph. bereits abgerufen waren, hätte nach einer angemessenen Toleranzzeit der Planungsunterbrechung eine Planungsbehinderungsanzeige Ihrerseits erfolgen müssen. Denn die Grundleistungshonorare sind nach § 3 Abs. 2 nur für Grundleistungen gedacht, d.h. solche, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind. Im Allgemeinen ist aber keine Planungsunterbrechung von 6 Jahren vorgesehen, daher ist der Mehraufwand auch nicht mit dem Grundhonorar abgedeckt.

Bei Stufenverträgen gibt es häufig maximale Unterbrechungsfristen (häufig 36 Monate), innerhalb der AN sich verpflichtet, die weiteren Leistungen durchzuführen, wenn sie denn abgerufen werden. Bei einer Überschreitung einer solchen Frist besteht diese Verpflichtung nicht mehr, d.h. Sie können den Auftrag zu den Konditionen der KB von 2014 als Basis anrechenbarer Kosten ablehnen.

Was bei Ihnen im Detail zum Tragen kommen kann, kann man wohl nicht in einem solchen Forum erschöpfend beantworten; ggf. benötigen Sie auch juristische Unterstützung.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.03.2020 at 17:44 Uhr
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S_BGR
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.03.2020
IP: Logged
icon Re: Fortgeführte Kostenberechnung

Sehr geehrter Herr Döll,

vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde den Vertrag in diesem Punkt prüfen.

mit freundlichen Grüßen

Siegfried Baumgartner


____________________________
Siegfried Baumgartner

Baumgartner GmbH
Building-Engineering
Herrenweg 1
D-77971 Kippenheim
Tel.: +497825-87753-0

18.03.2020 at 15:25 Uhr
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